Erbschein: Ablauf & Rechtssicherheit

Sie sind testamentarisch als Alleinerbe des Elternhauses eingetragen, doch ohne einen zusätzlichen Erbschein können sich bei der Grundbucheintragung Probleme ergeben. Auch wenn das Testament notariell beglaubigt ist, verlangen Grundbuchämter einen Erbschein als zwingendes Dokument, um die Eigentümerschaft zu bestätigen. Dieser Nachweis ist unerlässlich, wenn Sie die Immobilie verkaufen oder auf Ihren Namen umschreiben lassen möchten. Zurück zur Übersicht: Erbe.

Wann ist ein Erbschein nötig, welche Dokumente braucht man?

Ein Erbschein wird vor allem bei der Änderung des Grundbucheintrags benötigt, da nur damit die Eigentumsübertragung juristisch anerkannt wird. Selbst ein notarielles Testament reicht dem Grundbuchamt hierfür nicht aus. Zur Beantragung eines Erbscheins müssen Sie sich an das Nachlassgericht wenden und eine Reihe von Unterlagen vorlegen.

  • Personalausweis
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch oder Urkunden
  • Testament oder Erbvertrag
  • Eidesstattliche Versicherung zu den gemachten Angaben

Im Regelfall behält der Erbschein seine Gültigkeit unbegrenzt. Lediglich bei einem nachträglich auftauchenden Testament oder falschen Angaben bei der Beantragung kann das Nachlassgericht den Erbschein widerrufen.

Hinweis: Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Wert der Erbschaft. Bei einem Immobilienwert von 260.000 Euro können diese bereits 1.000 Euro betragen. Lassen Sie den Verkehrswert der Immobilie vorab professionell ermitteln.

Beispiele für Erbscheinkosten

Die Gebühren für einen Erbschein steigen mit dem Wert des Nachlasses. Hier einige Beispiele:

Nachlasswert Erbscheinkosten
100.000 Euro 414 Euro
200.000 Euro 762 Euro
500.000 Euro 1.870 Euro
1.000.000 Euro 3.770 Euro

Was passiert bei einer Erbengemeinschaft?

Bei mehreren Erben wird in der Regel ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt. Alternativ kann ein Teilerbschein ausgestellt werden, der den Anteil jedes Erben separat ausweist. Dieser ist vor allem dann notwendig, wenn nur ein Teil des Nachlasses verwaltet oder übertragen werden soll.

Erbauseinandersetzung

In einer Erbengemeinschaft ist die Einigung über den Nachlass oft schwierig. Die Erbauseinandersetzung löst diese Gemeinschaft auf, indem klare Regeln für die Verteilung festgelegt werden. Diese Vereinbarung schafft Rechtssicherheit und vereinfacht den Verkauf oder die Aufteilung der Immobilie. Mehr erfahren: Erbauseinandersetzung.

Erbschaftssteuer

Der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Immobilien, die unter diesen Beträgen liegen, sind steuerfrei. Bei höherem Wert fällt die Steuer nur auf die Differenz an. Mehr erfahren: Erbschaftssteuer.

Teilungsversteigerung

Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigen kann, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Diese führt jedoch meist zu finanziellen Verlusten, da Immobilien bei Versteigerungen oft unter Wert verkauft werden. Mehr erfahren: Teilungsversteigerung.

Schulden vererben

Eine Erbschaft kann auch Schulden enthalten. In diesem Fall haften die Erben mit ihrem eigenen Vermögen. Eine genaue Prüfung des Nachlasses ist daher wichtig, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Mehr erfahren: Schulden vererben.

Pflichtteil des Erbes

Enterbte Angehörige haben Anspruch auf einen Pflichtteil, der sich nach der gesetzlichen Erbfolge richtet. Dieser Anspruch kann rechtlich eingefordert werden. Mehr erfahren: Pflichtteil des Erbes.

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