Wohnung verkaufen nach Erbe: Steuer, Erbschein, Grundbuch & Co.

Wohnung verkaufen nach Erbe – Das Erben einer Wohnung kann eine großartige Möglichkeit sein, um Immobilienvermögen zu erwerben. Dabei ist es Ihnen überlassen, ob Sie die Wohnung verkaufen oder sie weiterhin in der Familie halten möchten. Hier erfahren Sie alles, über die Veräußerung einer geerbten Wohnung wissen müssen, vom Erbschein über die Steuern bis zum Eigentümerwechsel. Außerdem: Die wichtigsten Punkte im Ablauf erklärt.

Geerbte Wohnung verkaufen: Das müssen Sie beachten

Wenn Sie eine geerbte Wohnung haben und sich entscheiden, diese zu verkaufen, gibt es verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Vor allem in der Vorbereitungsphase des Verkaufs ist es wichtig, dass Sie sich für einige wichtige Überlegungen ausreichend Zeit nehmen.

Überprüfung von Testament und Erbschein

Zunächst einmal müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle rechtlichen Aspekte des Erbes und des Verkaufs der Wohnung berücksichtigt haben. Dazu gehört unter anderem die Überprüfung des Testaments und des Erbscheins, um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich der rechtmäßige Erbe sind und über das Recht verfügen, die Wohnung zu verkaufen.

Erbe annehmen oder ausschlagen

Darüber hinaus sollten Sie auch die finanzielle Situation der Wohnung überprüfen. Wenn die Wohnung bereits vollständig abbezahlt ist, müssen Sie sich keine Gedanken über Hypotheken oder andere Schulden machen. Es kann sich in bestimmten Situationen auch lohnen, ein Erbe auszuschlagen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Erblasser Schulden hinterlassen hat und die Wohnung mit Schulden belastet ist. Wenn Sie das Erbe antreten, müssen Sie die Schulden des Erblassers übernehmen. Wenn die Schulden höher sind als der Wert des Erbes, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.

Wohnung reparieren oder renovieren

Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Zustand der Wohnung. Wenn die Wohnung in einem guten Zustand ist und keine größeren Reparaturen oder Renovierungen erforderlich sind, kann dies den Verkaufsprozess vereinfachen und den Verkaufspreis erhöhen. Wenn jedoch größere Reparaturen erforderlich sind, sollten Sie die Kosten dieser Reparaturen berücksichtigen und entscheiden, ob es sich lohnt, diese durchzuführen, um den Verkaufspreis zu maximieren.

Eigentümerwechsel: Grundbuch & Verträge ändern

Wenn Sie eine Wohnung geerbt haben, sollten Sie sich vor dem Verkauf als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Um dies zu erreichen, muss beim zuständigen Grundbuchamt entweder ein notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oder ein Erbvertrag vorgelegt werden. Alternativ kann auch ein Erbschein als Nachweis der Erbfolge dienen.

Neben der Grundbuchberichtigung sollten Erben einer Wohnung auch schnellstmöglich alle Versorger und Versicherer sowie das Finanzamt (wegen der Grundsteuer) über den Eigentümerwechsel informieren. Der Hausverwalter sollte ebenfalls zeitnah benachrichtigt werden.

Folgende Ämter bzw. Unternehmen sollten Sie über den Eigentümerwechsel verständigen:

  • Grundbuchamt
  • Versorger
  • Versicherer
  • Hausverwaltung

Denken Sie daran: als neue Eigentümer übernehmen die Erben alle Rechte und Pflichten, die sich im Zusammenhang mit der geerbten Wohnung ergeben. Dazu gehört auch, alle laufenden Kosten wie beispielsweise für eine bestehende Wohngebäudeversicherung, Müllabfuhr, Strom und Heizung weiterhin zu zahlen.

Alleiniger Erbe oder Erbengemeinschaft?

Wenn es einen Alleinerben gibt, erhält dieser das alleinige Eigentum an der Wohnung sowie sämtliche Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen. Der Alleinerbe muss also keine Entscheidungen mit anderen Erben teilen und kann die Wohnung ohne Rücksprache mit anderen verkaufen, vermieten oder selbst nutzen.

Im Falle einer Erbengemeinschaft erhalten mehrere Personen gemeinsam das Eigentum an der Wohnung, sowie auch die übrigen Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen. In diesem Fall müssen sich die Erben auf eine gemeinsame Entscheidung bezüglich der Verwaltung der Wohnung und der Aufteilung des Erbes einigen. Es kann schwierig sein, eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen, da jeder Erbe unterschiedliche Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse hat. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass ein Erbe die Wohnung verkaufen möchte, während ein anderer Erbe sie gerne behalten würde.

Alles Weitere dazu finden Sie hier:

  • Wohnung verkaufen bei Erbengemeinschaft

Gebühren & Steuer: Wann Sie Steuern sparen können

Wenn Sie als Erbe eine Wohnung erben, müssen Sie gegebenenfalls Steuern und Gebühren entrichten. Die Höhe der Steuern und Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe des Erbes oder dem Wohnort des Erblassers.

Welche Wohnungsverkauf Steuern auf Sie zukommen können, das schauen wir uns nun etwas genauer an:

Erbschaftssteuer für Partner, Kinder & Enkel

Wenn man eine Wohnung erbt, kann unter Umständen Erbschaftssteuer anfallen. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben, dem Wert des geerbten Vermögens und gegebenenfalls bereits erfolgten Erbschaften. Als Erbe können Sie prinzipiell vom Steuerfreibetrag profitieren. Dieser ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner liegt er zum Beispiel bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro und für Enkel bei 200.000 Euro.

Die Steuerfreibeträge im Überblick:

  • Ehe- & Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro

Wichtig: Nur, wenn der Wert des geerbten Vermögens den Freibetrag überschreitet, muss der darüber hinausgehende Betrag versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes variiert ebenfalls je nach Verwandtschaftsgrad und Wert des geerbten Vermögens.

Spekulationssteuer: Verkauf innerhalb von 10 Jahren

Neben der Erbschaftssteuer kann unter Umständen auch eine Spekulationssteuer anfallen, wenn die geerbte Wohnung innerhalb einer bestimmten Frist verkauft wird. Voraussetzung hierfür ist, dass sie nicht als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre und gilt ab dem Erwerb der Wohnung durch den Erblasser. Wenn man die Immobilie innerhalb dieses Zeitraums verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, muss man die erzielten Einkünfte als Spekulationssteuer versteuern.

Steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen

Hat der Erblasser jedoch persönlich in der Wohnung gelebt, wird keine Spekulationssteuer fällig, auch wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Handelt es sich bei der Wohnung jedoch um ein Mietobjekt, sollten Sie sich auf jeden Fall an die Spekulationsfrist halten, um zusätzliche Steuerzahlungen zu vermeiden.

Wohnung erben und veräußern: Tipps

Neben den Gebühren und Steuern, gibt es einige Dinge, die Sie beim Verkauf einer geerbten Wohnung beachten sollten. Dazu gehört nicht nur die Ermittlung eines realistischen Preises, sondern auch die Vorbereitung der Wohnung und das Sammeln aller notwendiger Unterlagen.

Realistischen Preis ermitteln

Zunächst sollten Sie den Wert der Wohnung ermitteln lassen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise durch eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen oder durch eine Online-Bewertung. Eine realistische Einschätzung des Verkehrswerts ist wichtig, um eine realistische Vorstellung des möglichen Verkaufspreises zu haben.

Makler beauftragen / persönlich verkaufen

Des Weiteren sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie die Wohnung in Eigenregie verkaufen möchten oder ob Sie einen Makler beauftragen. Ein Makler kann Ihnen helfen, den bestmöglichen Preis zu erzielen und den Verkaufsprozess professionell abzuwickeln. Allerdings entstehen dabei auch Kosten, die Sie berücksichtigen sollten.

Hier die Vorteile eines Maklers:

  • Professionelle Vorbereitung
  • Zeitersparnis für Verkäufer
  • vorhandener Kundenstamm
  • Erfahrung & Expertise
  • Marktkenntnisse

Wohnung für den Verkauf vorbereiten

Bereiten Sie die Immobilie für den Verkauf vor: Stellen Sie sicher, dass die Immobilie in einem guten Zustand ist und potenzielle Käufer beeindruckt. Reinigen Sie die Immobilie, beseitigen Sie Unordnung und sorgen Sie für eine angenehme Atmosphäre.

Notwendigen Unterlagen bereitstellen

Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Dokumente und Unterlagen vorliegen, wie zum Beispiel der Grundbuchauszug, der Energieausweis und alle relevanten Verträge und Rechnungen.

Die wichtigsten Dokumente im Überblick:

  • Grundbuchauszug
  • Energieausweis
  • Verträge mit Versorgern

Wohnungsverkauf beim Notar abschließen

Sobald Sie potenzielle Käufer gefunden haben, verhandeln Sie den Preis der Immobilie. Überlegen Sie sich im Voraus, welche Preisvorstellung Sie haben und wie flexibel Sie in den Verhandlungen sind. Wenn Sie sich mit einem Käufer auf einen Preis geeinigt haben, bereiten Sie den Verkaufsvertrag vor und lassen Sie ihn von einem Notar beglaubigen. Sobald der Vertrag unterschrieben ist und der Kaufpreis bezahlt wurde, können Sie die Immobilie an den neuen Eigentümer übergeben.

Fazit: Hohen Verkaufspreis mit Makler erzielen

Letztendlich ist der Verkauf einer geerbten Wohnung eine persönliche Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt. Wenn Sie jedoch die rechtlichen, finanziellen und baulichen Aspekte berücksichtigen und sich von einem erfahrenen Immobilienmakler unterstützen lassen, können Sie sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Entscheidung treffen und den höchsten Verkaufspreis für die Wohnung erzielen.