Wohnung verkaufen mit Wohnrecht: Wie geht das? – Vorteile & Besonderheiten

Wohnung verkaufen mit Wohnrecht – Der Verkauf einer Wohnung kann eine schwierige Entscheidung sein, insbesondere wenn es um ein Zuhause geht, das Sie seit Jahren bewohnen. Aber was ist, wenn Sie aus persönlichen oder finanziellen Gründen Ihre Wohnung verkaufen möchten? Mit einem eingetragenen Wohnrecht können Sie Ihre Wohnung besten Gewissens veräußern und dennoch zu Hause wohnen bleiben. Was ein Wohnrecht auf Lebenszeit bedeutet, worauf es zu achten gilt und wie sich ein Eigentümerwechsel auf das Wohnrecht auswirkt, das erfahren Sie hier.

Das Wohnrecht erklärt

Wenn es um Immobilien als Altersvorsorge geht, haben Sie vielleicht schon einmal vom Konzept des Wohnrechts gehört. Ein Wohnrecht berechtigt eine begünstigte Person, eine Immobilie zu nutzen, auch wenn diese jemand anderem gehört. Wohnrechte können entweder befristet oder unbefristet vereinbart werden und können sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich sein.

Das Wohnrecht definiert:

  • Nutzung einer Immobilie erlaubt
  • Lebenslang vs. begrenzt
  • Entgeltlich vs. unentgeltlich

Besonders interessant wird es, wenn es um ein lebenslanges Wohnrecht geht. Ein lebenslanges Wohnrecht ermöglicht es dem Begünstigten, die Immobilie für den Rest des Lebens zu bewohnen, selbst wenn die Immobilie verkauft oder vererbt wird. Diese Art des Wohnrechts wird oft als Sicherheit für ältere Menschen oder Familienmitglieder verwendet, um ihnen ein dauerhaftes Zuhause zu sichern.

Für wen lohnt sich das Wohnrecht?

Prinzipiell kann ein lebenslanges Wohnrecht verschiedenen Personen eingeräumt werden, je nach den individuellen Umständen und Bedürfnissen. Typischerweise wird ein lebenslanges Wohnrecht jedoch älteren Menschen oder Familienmitgliedern eingeräumt, die in der Immobilie des Eigentümers wohnen möchten, aber nicht in der Lage sind, eine eigene Immobilie zu erwerben.

Ältere Menschen können ein lebenslanges Wohnrecht erhalten, um sicherzustellen, dass sie auch im hohen Alter in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben können, ohne sich Gedanken über den Verkauf oder die Neuanschaffung einer Immobilie machen zu müssen. Dies ist oft eine gute Option für ältere Menschen, die alleinstehend sind oder deren Partner bereits verstorben ist.

Das Wohnrecht ist ideal für nahestehende Verwandte, Ehepartner, Eltern & Großeltern

Vorzüge für die gesamte Familie

Prinzipiell können Sie Ihre Wohnung an jeden Interessenten verkaufen. Das Wohnrecht schreckt jedoch einige Interessenten ab. Aus diesem Grund werden Wohnungen, die mit einem Wohnrecht belastet sind, innerhalb der Familie weitergegeben. Das hat mehrere Vorteile.

Vorteile für Verkäufer

Das Wohnrecht stellt sicher, dass Sie weiterhin eine Unterkunft haben und gleichzeitig einen finanziellen Nutzen aus dem Verkauf oder der Schenkung der Wohnung ziehen können. Darüber hinaus kann das Verschenken oder Verkaufen der Wohnung innerhalb der Familie dazu beitragen, dass das Eigentum innerhalb der Familie bleibt und Familienstreitigkeiten vermeiden werden.

Vorteile für Erben

Gleichzeitig können sich Ihre Erben über einen geringeren Kaufpreis freuen, da das Wohnrecht den Wert der Wohnung mindert. Da die Wohnung frühzeitig den Besitz wechselt, können sie sich außerdem die Erbschaftssteuer sparen.

Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Kein Auszug notwendig
  • Finanzieller Nutzen durch Verkauf
  • Verbleib in der Familie
  • Geringerer Kaufpreis
  • Sparen der Erbschaftssteuer

Das muss beachtet werden

Entscheiden Sie sich dazu Ihre Wohnung mit einem eingetragenen Wohnrecht zu verkaufen, muss einiges beachtet werden. Mit welchen Besonderheiten eine solche Veräußerung einherkommt, das schauen wir uns nun genauer an.

Dauer des Wohnrechts

Ein Wohnrecht kann entweder zeitlich befristet sein oder lebenslang gelten, was bedeutet, dass es entweder mit dem Ende der vereinbarten Frist oder mit dem Tod des Berechtigten erlischt. Ein Widerruf des Wohnrechts ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Begünstigte kann jedoch jederzeit freiwillig auf sein Wohnrecht verzichten, zum Beispiel wenn er in ein Pflegeheim umzieht. Das bloße Nichtnutzen des Wohnrechts bedeutet nicht automatisch dessen Aufhebung. Erst nach 30 Jahren der Nichtnutzung kann das Wohnrecht ohne Zustimmung des Berechtigten aus dem Grundbuch gestrichen werden.

Zusammengefasst:

  • Dauer wird vorab festgelegt
  • Widerruf nur in Ausnahmefällen
  • Verzicht ist jederzeit möglich
  • Aufhebung nach 30 Jahres des Nichtnutzens

Vererbung an Dritte nicht möglich

Das Wohnrecht ist in der Regel nicht vererbbar und endet mit dem Tod des Wohnberechtigten. Die Erben oder Nachfolger können das Wohnrecht also nicht erben oder weiterführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in der ursprünglichen Vereinbarung festgelegt.

Das bedeutet, dass der Eigentümer der Immobilie nach dem Tod des Inhabers des Wohnberechtigten wieder die volle Verfügungsgewalt über die Immobilie hat und diese verkaufen, vermieten oder anderweitig nutzen kann.

Notarielle Eintragung ins Grundbuch

Außerdem muss das Wohnrecht notariell beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen werden, um rechtlich gültig zu sein. Die Eintragung ins Grundbuch ist notwendig, um das Wohnrecht als dingliches Recht an der Immobilie zu etablieren. Dabei spielt der Notartermin eine wichtige Rolle, da der Notar dafür Sorge trägt, dass alle erforderlichen Schritte und Formalitäten eingehalten werden.

Die Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch stellt sicher, dass es für jedermann ersichtlich ist, dass ein Wohnrecht besteht und wer der Inhaber dieses Wohnrechts ist. Es bietet auch einen rechtlichen Schutz für den Wohnberechtigten, da er auf diese Weise seine Interessen gegenüber Dritten, einschließlich des Eigentümers der Immobilie, geltend machen kann.

Für die Sicherung des Wohnrechts ist Folgendes notwendig:

  • Notarielle Beurkundung
  • Eintragung ins Grundbuch

Wohnung mit Wohnrecht verkaufen

Angenommen die Wohnung ist bereits mit einem Wohnrecht belastet und soll nun erneut verkauft werden. Auch das ist durchaus möglich, wobei sich die Veräußerung mit einem bestehenden Wohnrecht durchaus komplizierter gestaltet als ohne. Was gilt es also hierbei zu beachten?

Wohnrecht besteht weiterhin

Wenn eine Immobilie mit Wohnrecht verkauft wird, müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Der Verkäufer muss den Käufer nicht nur über das bestehende Wohnrecht informieren, sondern auch die Rechte des Wohnberechtigten schützen. So darf der Verkauf das Wohnrecht nicht beeinträchtigen oder auf andere Weise gefährden.

Wohnrecht bleibt auch bei Eigentümerwechsel weiterhin bestehen

Das Wohnrecht bleibt also weiterhin bestehen, auch wenn die Immobilie verkauft wird, und der Käufer muss das Wohnrecht anerkennen und akzeptieren.

Wertminderung & geringerer Kaufpreis

Wenn man eine Immobilie erwerben möchte, ist es üblicherweise das Ziel, uneingeschränkte Verfügungsgewalt über diese zu haben. Allerdings kann ein bestehendes Wohnrecht diese Freiheit einschränken und somit die Nachfrage nach einer solchen Immobilie mindern. Auch der Wert der Immobilie wird durch das bestehende Wohnrecht gemindert, weshalb in den meisten Fällen ein geringerer Kaufpreis erzielt wird.

Fazit: Vorbereitung ist die halbe Miete

Ein lebenslanges Wohnrecht kann eine gute Option sein, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen möchten, aber dennoch in der Gegend bleiben möchten. Es gibt Ihnen die Freiheit, das Kapital aus dem Verkauf Ihrer Wohnung zu nutzen, während Sie weiterhin in Ihrer vertrauten Umgebung leben können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Wohnrecht nicht vererbbar ist und dass es notariell beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen werden muss. Auch auf einen späteren Verkauf hat das Wohnrecht Einfluss, da es sowohl Nachfrage, als auch Wert mindert.

Insgesamt kann ein lebenslanges Wohnrecht also eine großartige Option für Menschen sein, die sichergehen möchten, dass sie ein Zuhause für den Rest ihres Lebens haben. Allerdings sollte man sich vorher genau über die rechtlichen Aspekte und mögliche Auswirkungen auf den Verkaufspreis im Klaren sein.