Wohnung geerbt: Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung?

Nicht nur Häuser, sondern auch Eigentumswohnungen werden immer häufiger vererbt. Das Erbe einer Wohnung ist durch verschiedene Besonderheiten komplexer, als es bei Häusern der Fall ist. Auch als Wohnungserbe sind Sie gut beraten, wenn Sie sich für versierten Immobilienmakler entscheiden. In Ihrer emotional und psychisch belasteten Situation als Erbe, müssen Sie sich nicht mit den Schwierigkeiten des Wohnungsverkaufs und der Beschaffung von Dokumenten beschäftigen. Zurück zur Übersicht: Erbe & Nachlass.

Eigentum geerbt – So gehen Sie am besten vor

Mit Antritt des Erbes und der Eigentümereintragung im Grundbuch sind Sie rechtmäßiger Besitzer der Wohnung. Einen Selbsteinzug schließen Sie aus persönlichen Gründen oder im Hinblick auf die Wohnungsgröße und Lage aus? Dann haben Sie die Möglichkeit, die geerbte Wohnung als Kapitalanlage zu vermieten oder sich für einen Wohnungsverkauf zu entscheiden. Allem voran steht die Verkehrswertermittlung, durch die Sie eine konkrete Angabe zum Verkaufspreis und dem eigentlichen Wert der Eigentumswohnung erhalten. Erst wenn Sie den realen Wert kennen, sollten Sie sich Gedanken über die weitere Verfahrensweise machen.

Bei Wohnungen müssen Sie neben den ursprünglichen Dokumenten zum Verkauf die Genehmigung der anderen Eigentümer einholen. Am besten wird die Verkaufs- oder Vermietungsabsicht in einer Eigentümerversammlung thematisiert. Ein solventer Käufer wird im Regelfall nicht abgelehnt, sofern seine geplante Nutzung der Wohnung zum Gemeinschaftskonzept und zu den Vorstellungen der anderen Eigentümer passen.

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