Teilungsversteigerung (Lexikon) einer Immobilie
Teilungsversteigerung (Definition, Bedeutung) – Wenn mehrere Personen Eigentümer einer Immobilie sind und ein Eigentümer den Verkauf der Immobilie verweigert, kann dieser die Teilungsversteigerung betreiben. Das bedeutet, dass das Amtsgericht die Zwangsversteigerung der Immobilie auf Antrag anordnet. Ebenso hat bei Erbengemeinschaften jeder Miterbe das Recht, die Teilungsversteigerung zu beantragen, welche sich nicht nur auf den Anteil desjenigen Erben, sondern auf die gesamte Immobilie bezieht.
Teilungsversteigerung im Überblick: Die auf Antrag gestellte Zwangsversteigerung einer Immobilie
- Nur der Fall, wenn mehrere Personen Eigentümer einer Immobilie sind
- Verweigert ein Eigentümer den Verkauf der Immobilie, kann dieser die Teilungsversteigerung betreiben
- Das heißt, das Amtsgericht wird die auf Antrag gestellte Zwangsversteigerung anordnen
- Bei Erbgemeinschaften hat jeder Miterbe das Recht auf eine Teilungsversteigerung
Zurück zum Wiki: Immobilien Lexikon