Zwangsverwaltung (Lexikon) einer Immobilie
Zwangsverwaltung (Definition, Bedeutung) – Wenn auf Antrag eines Gläubigers durch das Amtsgericht eine Zwangsverwaltung über eine Immobilie angeordnet wird, erhält dieser Zugriff auf die Erträge dieser Immobilie. Der Unterschied zur Zwangsversteigerung ist, dass hierbei der Gläubiger nicht durch die Substanz einer Immobilie befriedigt wird, sondern durch die laufenden Erträge des Grundstücks. Vor allem in Fällen in denen der Eigentümer einer Immobilie dem Gläubiger den Zutritt verwehrt, ist eine Zwangsverwaltung angebracht, da dies den Gläubiger zum Zutritt befugt.
Zwangsverwaltung im Überblick: Zugriff auf die Erträge einer Immobilie
- Wird vom Gläubiger über das Amtsgericht angeordnet
- Gläubiger erhält im Gegensatz zur Zwangsversteigerung dadurch nur die Erträge einer Immobilie, und nicht die Immobilie selbst
- Wenn der Eigentümer einer Immobilie dem Gläubiger den Zutritt verwehrt ist eine Zwangsverwaltung besonders relevant
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