Einkommensteuer (ESt) einfach erklärt: Formulare, Grundtabelle, Lohnsteuer & Co.

Einkommensteuer – Die meisten Unternehmensrechtsformen unterliegen der Steuerpflicht. Je nach Rechtsform werden Kraft Gesetz die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und/oder die Kapitalertragsteuer fällig. Unter bestimmten Umständen ist es für einige Unternehmen möglich, sich von einer oder mehreren dieser Steuerarten befreien zu lassen. Wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen? Wie rechnet man die Einkommensteuer aus? Wie hoch ist die Einkommensteuer? Wofür zahlt man Einkommensteuer? Ein Überblick! Zurück zu: Steuern.

Einkommensteuer (ESt) – Steuer für natürliche Personen

Die Einkommensteuer – kurz: ESt – wird üblicherweise auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben, und das entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Das Einkommen wird als Summe aller erzielten Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) minus der Summe aller steuerrechtlich relevanten Abzüge – wie etwaige Freibeträge – verstanden. Die steuerpflichtigen natürlichen Personen werden unterteilt in Selbstständige, die ihre Einkommensteuer grundsätzlich selbst abführen müssen, und Arbeitnehmer, deren Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten und stellvertretend ans Finanzamt abgeführt wird.

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Einkommensteuer im Detail – Erhebung, Abgabe & Steuerpflicht

Als Gemeinschaftsteuer wird diese Steuereinnahme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Hierbei erhalten die Gemeinden den laut Bundesgesetz gültigen Satz – aktuell sind das 15 Prozent der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer -, während der Restbetrag zu gleichen Teilen an Bund und Länder geht. Insgesamt sind alle natürlichen Personen im Regelfall einkommensteuerpflichtig und müssen ihr aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Tätigkeit herrührendes Einkommen versteuern. Die grundlegenden Prinzipien des Einkommensteuerrechts sind wie folgt:

  • Nettoprinzip
  • Periodizitätsprinzip
  • Welteinkommensprinzip
  • Prinzip der gestaffelten Steuersätze
  • Besteuerung nach Leistungsfähigkeit

Für natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland gilt die unbeschränkte Steuerpflicht; für natürliche Personen mit ausländischem Wohnsitz, die inländische Einkünfte erwirtschaften, gilt die beschränkte Steuerpflicht.

Freibetrag für Geringverdiener & Abzugsfähige Betriebsausgaben

Natürliche Personen mit geringem Einkommen können bis zu einer Höhe von aktuell 9.168 Euro einen Freibetrag für sich nutzen – dies gilt sowohl für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit als auch für Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit. Unternehmer mit Einkommensteuerpflicht können zudem die folgenden abzugsfähigen Betriebsausgaben angeben, um ihre Gewinne und daraus resultierend auch das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren:

  • Mietkosten
  • PKW-Kosten
  • Personalkosten
  • Abschreibungen
  • Abziehbare Vorsteuer
  • Abgeführte Umsatzsteuer
  • Einkäufe von Waren & Dienstleistungen
  • Aufwendungen für geringwirtschaftliche Wirtschaftsgüter

Welche Gesellschaften unterliegen der ESt?

Die meisten natürlichen Personen werden mit der Einkommensteuer belastet. Deshalb ist diese Steuerart besonders relevant für Einzelunternehmen (EU) und BGB-Gesellschaften (GbR). Darüber hinaus unterliegen üblicherweise die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) der Einkommensteuer. Aber auch bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) kann die Einkommensteuer gegebenenfalls verpflichtend sein.

Personengesellschaften wie die Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) werden grundsätzlich weder mit der Körperschaftsteuer noch mit der Einkommensteuer belastet, die ihr zugehörigen natürlichen und juristischen Personen mit Gesellschafterstatus hingegen schon. Der erzielte Gewinn der Personengesellschaft ist der einheitlichen und gesonderten Feststellung unterworfen und wird den einzelnen Gesellschaftern entsprechend ihrer Rechtsform direkt zugerechnet: Juristische Personen müssen ihre Gewinnanteile mit der Körperschaftsteuer belasten, natürliche Personen mit der Einkommensteuer.

  • Personengesellschaften: Natürliche Personen mit Gewinnanteilen

Unternehmensrechtsformen im Überblick

Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Rechtsformen erhältst du unter den nachfolgenden Links. Angefangen bei der Einzelunternehmung und den eingetragenen Kaufleuten… über die unterschiedlichen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften… bis zu sonstigen Gesellschaften wie der Familienstiftung – alle wesentlichen Aspekte zu Gründung, Haftung, Steuerbelastung und mehr einfach und verständlich erklärt! Zuerst einmal die einzelnen Unternehmensrechtsformen im Überblick:

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