Aktiengesellschaft (AG) – Gründen, Haftung, Rechtsform, Geschäftsführung, Steuern

Aktiengesellschaft (AG) - Die Aktiengesellschaft ist eine deutsche Rechtsform, die von mindestens einer Person gegründet und von unterschiedlichen Organen organisiert wird. Anstelle eines Geschäftsführers wird das Unternehmen von einem Vorstand geleitet, der aus mindestens einer Person besteht. Wie der Name bereits aufzeigt, steht diese Unternehmensrechtsform vorrangig für den Aktienhandel. Lerne hier alles Wichtige darüber! Außerdem findest du hier alle deutschen Unternehmenstypen und Rechtsformen, sowie Tipps zum Firma gründen, auch im Spezial-Fall Immobilien GmbH, Familienstiftung & Co.

Aktiengesellschaft: Gründung, Vorteile und Nachteile

Im Nachfolgenden erfährst du alles Wesentliche, was du zur Gründung einer AG wissen musst. Wie wird man Gesellschafter einer AG? Was sind unvollständige und vollständige Gesellschaften? Welche Vorteile gibt es? Welche Nachteile gibt es? Wie gründe ich ein Unternehmen? Was ist eine Firma? Viele Fragen - viele Antworten! Dazu alles Wissenswerte ganz konkret zu Steuern und dem Immobilienhandel.

Wenn du die Gründung einer Aktiengesellschaft in Betracht ziehst, musst du zuallererst über den Gründungsprozess Bescheid wissen: Wer kann wann zu wie vielen was genau gründen... welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten gibt es zwischen den verschiedenen Unternehmensrechtsformen? Ebenso wichtig ist es, die Vorteile und Nachteile einer AG zu kennen: Von Gewinnverteilung bis Steuern sparen - die sieben wichtigsten Gründungskriterien für dich im Überblick.

Welche Gründungskriterien gibt es?

  1. Anzahl der Gesellschafter
  2. Geschäftsführung
  3. Gründung
  4. Firmierung
  5. Finanzierung
  6. Haftung
  7. Gewinnverteilung

Kapitalgesellschaft AG: Geschäftsführung nach HGB

In der Unternehmerwelt gibt es viele verschiedene Unternehmensformen, zwischen denen du auswählen kannst. Sie werden grob in zwei Kategorien eingeteilt, nämlich die Einzelunternehmung und die Gesellschaften, welche wiederum in unvollständige Gesellschaften - hierzu zählen stille Gesellschaften und BGB-Gesellschaften - und vollständige Gesellschaften - Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und einige mehr - gegliedert werden.

Die Aktiengesellschaft - kurz: AG - zählt zu den sogenannten vollständigen Gesellschaften und unterliegt im Gegensatz zu den unvollständigen Gesellschaften nicht dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sondern dem Handelsgesetzbuch (HGB). Als Kapitalgesellschaft ist die AG komplexer strukturiert als andere Unternehmensrechtsform, da sie - wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auch - nicht einfach formlos gegründet werden kann, sondern für die Unternehmensgründung im Vorfeld bestimmte formale Vorgaben erfüllt werden müssen. Hierzu zählt ganz wesentlich die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrags.

Weitere typische Kapitalgesellschaften:

Die Aktiengesellschaft ist zusammen mit der GmbH die bekannteste Form der Kapitalgesellschaften. In Deutschland wird sie vor allem als Rechtsform für börsennotierte Gesellschaften ausgewählt und gilt - nicht zuletzt wegen des höheren Gründungskapitals - als "große Schwester" der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Rechtsformvariante AG & Co KGaA - KGaA mit Komplementär-AG

Bisweilen tritt die AG auch in Kombination mit einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf. Beispielsweise Familienunternehmen organisieren sich gelegentlich als Aktiengesellschaft & Compagnie Kommanditgesellschaft auf Aktien - kurz: AG & Co KGaA. In diesem Fall bilden sie im rechtlichen Sinne eine Aktiengesellschaft - allerdings stellt der Komplementär als persönlich haftender Gesellschafter nicht irgendeine natürliche Person dar, sondern konkret ebenfalls eine Aktiengesellschaft. Wird der Komplementär stattdessen durch eine GmbH verkörpert, spricht man von einer GmbH & Co KGaA, im Falle einer Societas Europaea von einer SE & Co KGaA.

Mehr zu den einzelnen Mischformen:

Gesellschaften, die unter der Rechtsformvariante der AG & Co KGaA firmieren, gibt es erst seit Ende der 1990er Jahre, nachdem offene Rechtsfragen per Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs (BGF) eindeutig erklärt wurden. Die Dachgesellschaft der namhaften Hornbach Baumarkt AG, Hornbach Immobilien AG und Hornbach Baustoff Union GmbH hat sich für die Gründung einer AG & Co KGaA entschieden, ebenso wie viele andere Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen: Ticketing & Live Entertainment, Medizin- und Sicherheitstechnik, Klebstoffe, Reinigungsmittel und Schönheitspflege, um nur einige zu nennen.

Beispiele für AG & Co KGaA Unternehmen:

  • CTS EVENTIM AG & Co. KGaA
  • Drägerwerk AG & Co. KGaA
  • Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
  • Henkel AG & Co. KGaA
  • HORNBACH HOLDING AG & Co. KGaA
  • ProCredit Holding AG & Co. KGaA

Eine Besonderheit stellt die CEWE Stiftung & Co. KGaA dar: Bei diesem Unternehmen wird der Komplementär von einer Stiftung verkörpert. Grundsätzlich ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien in allen erdenklichen Kombinationen möglich, wie die GUB Investment Trust KGaA beispielhaft hervorhebt.

Lies hier weiter zum Thema "Familienstiftung gründen":

Errichtung & Gründung einer AG - Von Satzung bis Registrierung

Du möchtest eine AG gründen und deinen Traum von der Eigenständigkeit in der Realität leben? Kein Problem! Denn für die Gründung einer GmbH ist eine natürliche - oder juristische - Person völlig ausreichend. Wenn du möchtest, kannst du also der alleinige Unternehmensgründer sein - Aktionär genannt - und bist damit automatisch alleiniges geschäftsführendes Vorstandsmitglied. Eine solche Ein-Personen-AG wird häufig auch "kleine Aktiengesellschaft" genannt. Ganz allein geht es dann allerdings doch nicht: Eine "kleine AG" muss zumindest drei Aufsichtsratsmitglieder bestellen, womit die kleinste mögliche Aktiengesellschaft aus vier Personen besteht.

Der Ablauf der Gründung einer AG kann in zwei Phasen unterteilt werden, nämlich die AG-Gründung im Innenverhältnis und die AG-Gründung im Außenverhältnis. Während die erste Phase im Grunde genommen eine Art Vorbereitungsphase oder Vorgründung darstellt - also das Grundgerüst für deine Aktiengesellschaft bildet -, präsentierst du in der zweiten Phase dein Unternehmen der Öffentlichkeit.

Phase 1 - Vorbereitung & Grundgerüst

Deine Aktiengesellschaft errichtest du im Innenverhältnis. Zu den wichtigsten Schritten gehört allen voran die Feststellung einer Satzung für deine AG - auch Gesellschaftervertrag genannt -, welche später von einem Notar urkundlich beglaubigt werden muss. Für die Formulierung der Satzung müssen alle Gründungsmitglieder vollständig anwesend sein und auch der zukünftige Vorstand und der zukünftige Aufsichtsrat ist präsent. Bei diesem ersten Treffen wird geregelt, wie Bekanntmachungen im Unternehmen erfolgen sollen und wie viele Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Gemeinsam entscheidet ihr zudem über die Firma - also den Namen eurer Gesellschaft, so wie er im Handelsregister eingetragen werden soll -, den Gesellschaftssitz, die Höhe des Grundkapitals - 50.000 Euro oder mehr - sowie den Nennbetrag und die Anzahl der Aktien inklusive Angaben zur jeweiligen Aktienart. Von Inhaberaktie bis Nennwertaktie - erfahre hier mehr über die einzelnen Aktienarten:

Im zweiten Schritt folgt die Übernahme der Aktien und die Bestellung der Organe einer Aktiengesellschaft, welche notariell beglaubigt werden muss. Die Einlage der Wertpapiere selbst kann auch nach dem Notartermin erfolgen. Optional kann hier bereits der Abschlussprüfer für den Jahresabschluss bestellt werden. Der Aufsichtsrat bestellt im Anschluss als erste Amtshandlung den Vorstand der Aktiengesellschaft. Spätestens jetzt müssen auch die Einlagen auf das Geschäftskonto eingezahlt werden, bis zumindest ein Viertel des Grundkapitals verzeichnet ist.

Phase 2 - Eintragung ins Handelsregister

Zum Abschluss des Gründungsprozesses für deine Aktiengesellschaft muss dein Unternehmen noch ins Handelsregister eingetragen werden. Dieser Schritt rüstet die Aktiengesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit aus und signalisiert der Öffentlichkeit, dass es eine neue AG am Markt gibt. Die Gründungsmitglieder nebst Aufsichtsrat und Vorstand führen die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister gemeinsam aus. Es bedarf einer Übersicht zu allen Aufsichtsräten und Vorständen, diverse Urkunden und notarielle Beglaubigungen, die Einlage der Aktien muss belegt und ein Preis für die spätere Aktienemission definiert werden.

Das Registergericht beurteilt nach Vorlage aller Dokumente und Unterlagen, ob die Errichtung der Aktiengesellschaft ordnungsgemäß erfolgt ist. In einem letzten Schritt wird dann die Eintragung ins Handelsregister vorgenommen und deine Aktiengesellschaft gilt offiziell als gegründet.

Der Gründungsablauf im Überblick

Hier noch einmal alle Schritte bis zur offiziellen, außenwirksamen Gründung deiner Aktiengesellschaft im Überblick:

  • Phase 1 - Errichtung im Innenverhältnis
    • Feststellung der Satzung (notariell beglaubigt)
    • Aktienübernahme
    • Bestellung der AG-Organe (notariell beglaubigt)
    • Ggf. Bestellung des Abschlussprüfers
    • Einzahlung der Einlagen (mind. 1/4 Grundkapital)
  • Phase 2 - Gründung im Außenverhältnis
    • Anmeldung zur Registrierung
    • Vorlage der Dokumente & Unterlagen
    • Beurteilung durch das Registergericht
    • Eintragung in das Handelsregister

Eintragung ins Handelsregister: Die wichtigsten Anträge für AG-Gründer

Das Innenverhältnis bestimmt den Beginn der Gesellschaft als das zwischen den Gesellschaftern vertraglich vereinbarte Datum. Im Außenverhältnis jedoch wird die Entstehung der AG auf das erste Tätigwerden im Namen des Unternehmens datiert, spätestens also mit der verbindlichen Eintragung ins Handelsregister. Die Registrierung kostet dich im Schnitt etwa 200 bis 300 Euro und wird in der Regel von einem Notar vorgenommen.

Da du als AG-Gesellschafter im Handelsregister eingetragen bist, kannst du - genauso wie ein GmbH-Gesellschafter auch - offiziell firmieren. Das heißt: Dein Unternehmen verfügt über eine Firma, also einen offiziellen Namen, den du zusammen mit den anderen Gesellschaftern frei gestalten kannst. Egal, ob Personenfirma, Sachfirma, Fantasiefirma oder gemischte Firma... Solange der Name im Sinne des Irreführungsverbots erfolgt und dem Namen nach das Suffix "AG" trägt, ist fast alles erlaubt.

Steuer-ID, Gewerbeamt, Satzung & Notar

Bei deinem zuständigen Finanzamt erhältst du zuvor eine Steueridentifikationsnummer - kurz: Steuer-ID -, welche als Grundvoraussetzung für alle anderen Formalitäten und Anträge dient. Die Anmeldung deiner AG als Unternehmen bzw. Handelsgewerbe wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von circa 10 bis 65 Euro vom Gewerbeamt durchgeführt. Weitere Kosten fallen für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrags bzw. der Satzung an, die gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Für Aktiengesellschaften besteht laut Gesetz im Gegensatz zu Genossenschaften mit und ohne Haftungsbeschränkung ebenso wenig eine Nachschusspflicht wie für Offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG). Bei vinkulierten Aktien ist es allerdings möglich, in der Satzung festzulegen, dass die Aktionäre wiederkehrende Leistungen - ausgenommen Geldleistungen - zu erbringen. Die genauen Nebenverpflichtungen der Aktionäre werden im Aktiengesetz (AktG) erläutert.

Gesetzesauszug - § 55 AktG:

(1) Ist die Übertragung der Aktien an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden, so kann die Satzung Aktionären die Verpflichtung auferlegen, neben den Einlagen auf das Grundkapital wiederkehrende, nicht in Geld bestehende Leistungen zu erbringen. Dabei hat sie zu bestimmen, ob die Leistungen entgeltlich oder unentgeltlich zu erbringen sind. Die Verpflichtung und der Umfang der Leistungen sind in den Aktien und Zwischenscheinen anzugeben.
(2) Die Satzung kann Vertragsstrafen für den Fall festsetzen, daß die Verpflichtung nicht oder nicht gehörig erfüllt wird.

Gesetzesauszug - § 180 AktG:

(1) Ein Beschluß, der Aktionären Nebenverpflichtungen auferlegt, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller betroffenen Aktionäre.
(2) Gleiches gilt für einen Beschluß, durch den die Übertragung von Namensaktien oder Zwischenscheinen an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden wird.

Eigenkapital: 50.000 Euro Grundkapital & Rücklagen

Das Stammkapital einer Aktiengesellschaft nennt man Grundkapital, denn es bildet die Grundlage für das Eigenkapital der AG. Das Grundkapital wird als Summe aller Einlagen definiert und erhält in der Bilanz den Terminus "gezeichnetes Kapital". Voraussetzung für die Eintragung ins Handelsregister ist die Einzahlung des erforderlichen Grundkapitals in Höhe von mindestens 50.000 Euro auf das Geschäftskonto. Für die Gründung einer Aktiengesellschaft ist also doppelt so viel Grundkapital vonnöten wie für die Gründung einer GmbH, bei der 25.000 Euro als Stammkapital ausreichen. Eine Rückgewähr des Grundkapitals an die Aktionäre ist nicht zulässig.

Gesetzesauszug - § 57 AktG:

(1) Den Aktionären dürfen die Einlagen nicht zurückgewährt werden. Als Rückgewähr gilt nicht die Zahlung des Erwerbspreises beim zulässigen Erwerb eigener Aktien. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291) erfolgen oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den Aktionär gedeckt sind. Satz 1 ist zudem nicht anzuwenden auf die Rückgewähr eines Aktionärsdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Aktionärsdarlehen wirtschaftlich entsprechen.
(2) Den Aktionären dürfen Zinsen weder zugesagt noch ausgezahlt werden.
(3) Vor Auflösung der Gesellschaft darf unter die Aktionäre nur der Bilanzgewinn verteilt werden.

Zweites Standbein des Eigenkapitals sind die Kapitalrücklagen. Darunter fallen alle Beträge, die dem Eigenkapital zugezahlt werden, beispielsweise mittels Agio - alternative Bezeichnung: Ausgabeaufschlag oder Aufgeld -, also dem Betrag, um den Wertpapiere preislich über dem Nennwert liegen. Werden Aktien emittiert, muss das Agio in die Kapitalrücklagen eingestellt werden und trägt damit zum bilanziellen Eigenkapital bei. Zusätzlich gibt es noch die Gewinnrücklagen, die sich aus den gesetzlichen Rücklagen, den satzungsmäßigen Rücklagen und sonstigen Rücklagen zusammensetzt.

Achtung: Rückstellungen und Rücklagen sind nicht dasselbe: Rücklagen sind Geldbeträge, die zur Sicherheit oder für Notfälle angespart werden. Rückstellungen hingegen stellen zukünftige Verbindlichkeiten dar und zählen daher keinesfalls zum Eigenkapital!

Dividende & Rücklagenbildung

Die Gewinnausschüttung erfolgt bei der Aktiengesellschaft kraft Rechtsform anders als bei anderen Unternehmensrechtsformen. Als Aktienhandelsgewerbe werden die Aktien als Gewinnanteile verstanden, wobei eine Aktie genau einem Gewinnanteil entspricht. Die Gesellschafter einer AG erhalten daher auch keine Gewinnausschüttung, wie es bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und wahlweise auch der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) der Fall ist, sie erhalten vielmehr sogenannte Dividenden. Die Ausschüttung der Dividenden wird durch die Hauptversammlung beschlossen.

Zudem sind Aktiengesellschaften laut Aktiengesetz (AktG) dazu verpflichtet, gesetzliche Rücklagen zu bilden, bis zehn Prozent des Grundkapitals erreicht sind. Hierfür werden den gesetzlichen Rücklagen - nach Bereinigung des Jahresüberschusses um eventuelle vorjährige Verlustvorträge - jährlich fünf Prozent vom Jahresüberschuss zugeführt. Gleiches gilt für die Kapitalrücklage, bei der ebenfalls so lange eingezahlt werden muss, bis die Zehn-Prozent-Marke erreicht ist.

Andere Gewinnrücklagen sind im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat möglich. Die Einstellung darf maximal die Hälfte des Jahresüberschusses ausmachen, höhere Beträge sind nur gestattet, wenn die Satzung dies zulässt. Weitere Beiträge dürfen in die Rücklage zugeführt werden, wenn auf der Hauptversammlung ein entsprechender Beschluss gefasst wurde.

AG Organe: Vorstand, Aufsichtsrat & Hauptversammlung

Eine Aktiengesellschaft besteht aus mehreren Organen. Diese Organe unterteilen sich in:

  1. Den Vorstand,
  2. Den Aufsichtsrat und
  3. Die Hauptversammlung.

Der Vorstand befasst sich mit dem Alltagsgeschäft und weiteren Angelegenheiten der Gesellschaft und vertritt die Aktiengesellschaft nach außen. Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Selbstkontrollorgan, das die einzelnen Vorstandsmitglieder bestellt, überwacht und im Zweifelsfall auch wieder abberuft. Weiterhin ist er für die schriftliche Berichterstattung des Jahresabschlusses wie für Geschäftsberichte verantwortlich. Die Hauptversammlung fungiert als Beschluss fassendes Organ der Aktiengesellschaft.

Haftung einer AG - Innenverhältnis & Außenverhältnis

Im Verlustfall unterliegt die Aktiengesellschaft als juristische Person des Privatrechts gewissermaßen einer Haftungsbeschränkung, denn die Haftung belastet - bis auf wenige, seltene Ausnahmen - ausschließlich das Geschäftsvermögen der Gesellschaft. Im Außenverhältnis haftet also nur das Aktienkapital für etwaige Verluste. Im Innenverhältnis wiederum kann je nach Organ der AG der Haftungsanspruch unterschiedlich ausfallen.

  • Haftung im AG-Außenverhältnis: durch Aktienkapital
  • Haftung im AG-Innenverhältnis: durch die Organe

Möchtest du im Detail wissen, wie sich eine Haftungsbeschränkung für Aktionäre, Vorstand und Aufsichtsrat im Innenverhältnis auswirkt, lies hier mehr:

Vorteile: Haftungsbeschränkung, finanzielle Unabhängigkeit & Co

Nach Vorstellung der typischen Merkmale einer Aktiengesellschaft hast du sicherlich schon erkannt, welche Vorteile diese Rechtsform für dich bietet: Das hohe Startkapital macht die AG zudem zu einer angesehenen Rechtsform, was gerade in Angelegenheiten der Unternehmensfinanzierung von Vorteil sein kann. Finanzinstitute sind daher oft bereit, gute Kredite auszugeben und Geschäftspartner wie Kunden erlangen durch die gute Bonität mehr Sicherheit.

Gleichzeitig bleibt das finanzielle Risiko verhältnismäßig gering, da die Haftungsansprüche auf das Aktienkapital beschränkt werden und die AG-Gesellschafter nach außen nicht mit ihrem Privatvermögen in Haftung genommen werden können. Plus: Als börsennotierte Rechtsform sind Aktiengesellschaften durch den Börsengang finanziell unabhängig.

  • Angesehene Rechtsform
  • Hohe Bonität
  • Mehr Sicherheit für Banken, Geschäftspartner & Kunden
  • Geringes finanzielles Risiko durch Haftungsbeschränkung
  • Finanzielle Unabhängigkeit durch Börsengang

Nachteile: Grundkapital, formvolle Gründung & GewSt

Die Nachteile, welche die Gründung einer AG mit sich bringen kann, sind ebenfalls schnell lokalisiert: Zum einen stellt das hohe Grundkapital von zumindest 50.000 Euro für viele Existenzgründer ein offensichtliches Problem dar. Auch die gesellschaftliche Haftung bemisst sich demnach auf mindestens 50.000 Euro. Die Gründung darf nicht formlos erfolgen, sondern unterliegt umfangreichen Formalitäten und Vorgaben. Banken können die Haftungsfreistellung leicht aushebeln, wenn sie trotz hoher Kreditwürdigkeit auf eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter abzielt. Nicht zuletzt unterliegt die AG der Gewerbesteuer und muss je nach Unternehmenszweck und Handhabung weitere Steuerabgaben leisten.

  • Hohes Grundkapital erforderlich
  • Haftung auf Basis des Grundkapitals
  • Keine formlose Gründung
  • Banken können selbstschuldnerische Bürgschaften verlangen
  • Hohe Gewerbesteuerabgaben

Auswertung: Risikoarme Rechtsform für Großunternehmen

Nach Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile ergibt sich: Die Gründung ist deutlich komplexer und umfangreicher als es beispielsweise bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder selbst einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) der Fall ist. Neben der formvollen Gründung ist auch die Bestellung der einzelnen Organe einer AG verpflichtend und der Gründungsprozess ist insgesamt sehr aufwendig. Das nötige Grundkapital lässt sich von kleinen bis mittelständischen Unternehmen eher schwer stemmen. Für größere Unternehmen kann die Rechtsform der AG unter Umständen allerdings eine gute Option sein, um zu expandieren und international Fuß zu fassen.

Eine Aktiengesellschaft ist besonders dann sinnvoll, wenn Geschäftsvorhaben geplant sind, die einem hohen Risiko ausgesetzt sind, da sich die Gesellschafter durch Haftungsbeschränkungen im Außenverhältnis und wahlweise auch im Innenverhältnis gut schützen können und ihr Privatvermögen unberührt bleibt. Auch schnell wachsende Unternehmen können von der Gründung einer AG profitieren.

Immobilien AG: Halten, Handeln, Verwalten, Vermieten

Du findest die Idee einer AG gar nicht schlecht und fragst dich nun, wie du deine Kapitalgesellschaft mit der Immobilienwirtschaft kombinieren kannst? Eine Immobiliengesellschaft ist ein Unternehmen, das der Finanzierung, Erschließung, Realisierung, Vermietung, oder Vermarktung von Immobilien dienlich ist - angefangen bei einer einzigen Immobilie bis hin zu einem Immobilienbestand im drei- oder mehrstelligen Bereich. Auch die Verwaltung von Immobilieneigentum oder Fremdimmobilien im Auftrag von Dritten kann über eine Immobilien AG abgewickelt werden.

Steuern für AG-Gesellschafter: KSt, GewSt, USt, KapSt & ESt

Als Gesellschafter einer Aktiengesellschaft musst du über einige Steuerarten Bescheid wissen, denn mit Gründung deines Unternehmens beziehst du Einkünfte aus deinem Gewerbebetrieb und musst diese selbstverständlich auch versteuern. Gemäß Steuerrecht müssen daher naturgemäß Abgaben zur Umsatzsteuer abgeleistet werden, insofern die AG nicht nur steuerfreie Umsätze ausführt. Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter einer AG unterliegen weiter der Kapitalertragsteuer - für natürliche Personen im Unternehmen wird natürlich auch die Einkommensteuer fällig.

Für alle Kapitalgesellschaften gilt: Sie unterliegen der Körperschaftsteuerpflicht. Auch die Ableistung der Gewerbesteuer ist für eine AG obligatorisch, selbst wenn alle Gründungsmitglieder Freiberufler wären, denn sie wird Kraft Rechtsform immer als Gewerbebetrieb angesehen.

Hier die gesamte Liste:

Achtung: Wie bereits erwähnt, entfällt für REIT-Immobilienaktiengesellschaften die Abgabepflicht zur Körperschaftsteuer wie Gewerbesteuer, sobald die Immobilien-AG die gesetzlichen Auflagen erfüllt!

Welche Steuern du bei einer Immobilienaktiengesellschaft erwarten kannst, erfährst du hier:

Fazit: Aktiengesellschaft - Für wen lohnt es sich?

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein hohes Kapitalaufkommen und ein ebenso hoher verwalterischer Aufwand vonnöten. Deshalb lohnt sich eine AG eher für große Unternehmen, die zum einen über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen und zum anderen bereits eine gewisse Routine in Geschäftsabläufen und Rechtsfragen kennzeichnet. Existenzgründer mit monetären Rücklagen und Immobilieninvestoren erhalten durch eine AG eine attraktive Möglichkeit, um ihre Träume und unternehmerischen Ziele umzusetzen.

Immobilienwirtschaftlich sind Aktiengesellschaften eine stabile Rechtsform zum Zwecke des Immobilienerhalts, der Immobilienverwaltung sowie dem Handel mit und der Vermittlung von Immobilienbeständen. Wenn du bereits bist, im Sinne des REITG zu handeln, erwarten dich erhebliche Steuervergünstigungen. Immobilien-Aktiengesellschaften lohnen sich für eine Vielzahl von Menschen unterschiedlicher Professionen: Vom Bauunternehmer über den Finanzierer bis hin zum Immobilienfonds-Gesellschafter, die Immobilien-AG kann maßgeblich zu einem stabilen Geldfluss und Kapitalwachstum beitragen.

Tipp: Abseits der Börse eignet sich eine Aktiengesellschaft ohne Börsennotierung besonders für Familien, um vorhandene Immobilienbestände gemeinsam zu bewirtschaften.

Vergleich: Einzelunternehmen, Ein-Mann-GmbH, kleine AG oder Unternehmergesellschaft?

Wenn du vorhast, dein Unternehmen alleine zu gründen, kannst du zwischen unterschiedlichen Unternehmensrechtsformen wählen: Zum einen gibt es ganz klassisch die Einzelunternehmung, bei der du als Freiberufler oder eingetragener Kaufmann agierst oder aber ein Kleingewerbe aufmachst. Alternativ kannst du dich zwischen der Ein-Mann-GmbH und der Unternehmergesellschaft - gerne auch als "Mini-GmbH" bezeichnet - entscheiden oder eine kleine Aktiengesellschaft gründen.

Mehr zu den unterschiedlichen Rechtsformen für Solo-Gründer erfährst du hier:

Einzelunternehmen & Einpersonen-GmbH

Im Grunde genommen unterscheiden sich die beiden Unternehmensrechtsformen Einzelunternehmen und Einpersonengesellschaft nicht sonderlich, denn in beiden Fällen bist du als Alleingesellschafter mit Einzelgeschäftsführungsbefugnis und Einzelvertretungsmacht tätig. Die entscheidende Abweichung stellt sich allerdings in Gestalt der Haftungsfrage: Als eingetragener Kaufmann (e. Kfm.) bzw. eingetragene Kauffrau (e. Kff.) haftest du unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch - als Alleingesellschafter einer Ein-Personen-GmbH hingegen haftest du ausschließlich geschäftlich bis zur Höhe der von dir getätigten Stammeinlage.

Bist du selbst auch Einzelunternehmer und möchtest das enorme Haftungsrisiko nicht länger tragen? Dann solltest du darüber nachdenken, dein Einzelunternehmen in eine Ein-Personen-GmbH umzuwandeln. Der Formwechsel ist leicht vollzogen, kann aber bei Verlusten einen gewaltigen Unterschied bringen! Um einer persönlichen Haftung zu entgehen, benötigst du als Teil der eingetragenen Kaufleute (e. K.) nur eine notarielle Bescheinigung, die deiner Unternehmung einen Wert in Höhe von mindestens 25.000 Euro bestätigt, und diese beim Handelsregister zusammen mit der Eröffnungsbilanz einreichen. Das Einzelunternehmen wird praktisch als Sacheinlage in die GmbH eingebracht.

Unternehmergesellschaft & kleine Aktiengesellschaft

Alternativ kannst du dir überlegen, eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Die oft als "kleine GmbH" oder "Mini-GmbH" bezeichnete Unternehmensrechtsform stellt eine Unterform der herkömmlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung dar, fordert im Gegensatz zur "normalen" GmbH hingegen als Stammkapital nur einen einzigen Euro. Daher ist sie besonders attraktiv für Solo-Gründer, die keine 25.500 Euro auf dem Konto haben. Ohne das Stammkapital einer GmbH könnte allerdings dein Image bei den Banken niedriger ausfallen und deine Chance auf einen guten Kredit sinken.

Die sogenannte "kleine AG" ist vor allem für Einzelkämpfer gedacht, die ihre Aktiengesellschaft in einem kleinen Personenkreis halten möchten. Abgesehen von dem einzelnen Aktionär, der auch gleichermaßen die Rolle des Vorstands übernimmt, bedarf es lediglich drei weiterer Personen, die als Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden. Allerdings ist die Gründung einer Aktiengesellschaft unabhängig von ihrer Größe sehr aufwendig und kostenintensiver als die anderen gängigen Unternehmensrechtsformen. Deshalb ist unter Umständen eine Ein-Personen-GmbH oder eine Unternehmergesellschaft bezeichnet besser geeignet, wenn du vorhast, dein Unternehmen alleine zu gründen. Alternativ kommt für dich vielleicht auch die Gründung einer Einzelunternehmung in Frage.

AG: Spezialfall Immobilie und mehr

  1. Immobilienaktiengesellschaft (REIT-AG)
  2. Immobilienaktien: Liste von Unternehmen
  3. Rechtsformen: Liste

Immobilienaktiengesellschaft (REIT-AG)

Immobilienaktiengesellschaft / REIT-AG - Du findest die Idee einer AG gar nicht schlecht und fragst dich nun, wie du deine Kapitalgesellschaft mit der Immobilienwirtschaft kombinieren kannst? Eine Immobiliengesellschaft ist ein Unternehmen, das der Finanzierung, Erschließung, Realisierung, Vermietung, oder Vermarktung von Immobilien dienlich ist - angefangen bei einer einzigen Immobilie bis hin zu einem Immobilienbestand im drei- oder mehrstelligen Bereich. Auch die Verwaltung von Immobilieneigentum oder Fremdimmobilien im Auftrag von Dritten kann über eine Immobilien AG abgewickelt werden.

Immobilienaktien: Liste von Unternehmen

Immobilien Aktie - Immobilien als Kapitalanlage kann sich nicht jeder leisten. Durch Immobilien Aktien kann aber jeder am Immobilienmarkt teilnehmen und Geld investieren. Die Aktienkurse der großen Player steigen Jahr für Jahr. Vonovia, Deutsche Wohnen, Dream Global, CBRE und Patrizia sind ein paar, der bekanntesten, aktiven Firmen in Deutschland. Dazu kommen noch über 25 weitere Unternehmen. Wir haben hier einen Überblick der beliebtesten Immobilien Aktien für dich als Anleger. Vorab aber ein Blick auf die Risiken einer Aktien, der Börse, für Beginner und Anfänger. Jetzt zur Liste und mehr zum Immobilienmarkt, deinen Anlageoptionen und allen Kursen im Überblick, hier im Artikel zu Immobilien Aktien.

Rechtsformen in Deutschland

Rechtsformen - Welchen Arten einer Firma gibt es? Wenn du deine erste Firma gründen willst, dann ist die Wahl der idealen Rechtsform einer der ersten Schritte im Ablauf der Firmengründung. Ob spezielle Immobilienfirma oder Gründung eines Startups, hier habe ich alle Unternehmenstypen in Deutschland für dich zusammengefasst.

Unternehmenstypen im Detail: