Einzelunternehmen: Gründen, Haftung, Rechtsform, Geschäftsführung & Steuern
Einzelunternehmer*in (EU) – Das Einzelunternehmen ist eine deutsche Rechtsform, die – wie der Name schon sagt – von einer einzelnen Person gegründet und geführt wird. Hierunter fallen Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute. Du möchtest dich selbstständig machen und mehr zum Thema „Unternehmensrechtsformen und Immobilienwirtschaft“ lernen? Dann bist du hier genau richtig! Im Nachfolgenden erfährst du alles Wesentliche, was du zur Gründung einer Einzelunternehmung wissen musst. Wie wird man Einzelunternehmer? Was sind die Unterschiede zwischen Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden und eingetragenen Kaufleuten? Was sind die Vorteile? Was sind die Nachteile? Wie gründe ich ein Unternehmen? Was ist eine Firma? Auf all diese Fragen und mehr erhältst du eine Antwort – einfach und schnell erklärt. Dazu alles Wissenswerte ganz konkret zu Steuern in Deutschland und dem Immobilienhandel. Zurück zu allen: Rechtsformen.
Einzelunternehmung: Gründung, Vorteile und Nachteile
Wenn du die Gründung einer Einzelunternehmung in Betracht ziehst, musst du zuallererst über den Gründungsprozess Bescheid wissen: Wer kann wann zu wie vielen was genau gründen… welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten gibt es zwischen den verschiedenen Einzelunternehmen? Ebenso wichtig ist es für dich, die Vorteile und Nachteile von Einzelunternehmen zu kennen: Von Gewinnverteilung bis Steuern sparen – die sieben wichtigsten Entscheidungskriterien für dich im Überblick.
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Welche Entscheidungskriterien gibt es?
- Anzahl der Gesellschafter
- Geschäftsführung
- Gründung
- Firmierung
- Finanzierung
- Haftung
- Gewinnverteilung
Einzelunternehmen: Einfach und schnell alleine gründen
In der Unternehmerwelt gibt es viele verschiedene Unternehmensformen, zwischen denen du auswählen kannst. Sie werden grob in zwei Kategorien eingeteilt, nämlich die Einzelunternehmung und die Gesellschaften, welche wiederum in unvollständige Gesellschaften – hierzu zählen stille Gesellschaften und BGB-Gesellschaften – und vollständige Gesellschaften – Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und einige mehr – gegliedert werden.
Die Einzelunternehmung – oder auch: das Einzelunternehmen; kurz: EU – stellt die einfachste deutsche Rechtsform zur Unternehmensgründung dar, denn im Grunde kann sich jeder ohne großen Aufwand als Einzelunternehmer selbstständig machen. Im Gegensatz zu der Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft wird neben dir kein weiteres Gründungsmitglied benötigt und auch die Rahmenbedingungen sind übersichtlich und leicht verständlich.
Überblick: Freiberufler, Kleingewerbe und eingetragene Kaufleute
Möchtest du ein Einzelunternehmen gründen, gibt es für dich verschiedene Rechtsformen zur Auswahl: Entweder machst du dich als Freiberufler selbstständig oder du wirst Kleingewerbetreibender oder aber du wirst Teil der gewerbetreibenden Kaufleute. In jedem Fall bist du der alleinige Unternehmensgründer und übernimmst gleichzeitig auch die Geschäftsführung. Es gibt jedoch auch Unterschiede zwischen den drei Rechtsformen, die du kennen solltest, um vor deinem Eintritt in die Selbstständigkeit eine informierte Entscheidung hinsichtlich der Unternehmensform treffen zu können, die am besten für dich und deine Vorhaben geeignet ist.
- Freiberufler
- Kleingewerbetreibende
- Eingetragene Kaufleute (e. K.)
Gemeinsamkeiten und Unterschiede kurz erklärt
Als Einzelunternehmer bist du dein eigener Herr: Du bist gleichzeitig Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer und kannst dein Einzelunternehmen ganz nach deinen Wünschen aufbauen. Dabei ist es egal, für welche Rechtsform du dich letztendlich entscheidest. Auch hinsichtlich der Finanzierung, der Haftung und der Gewinnverteilung gibt es keine Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmensformen. Nur der Gründungsprozess und die Vorhaben zur Firmierung variieren je nachdem, ob du dich für eine Selbstständigkeit als Freiberufler, als Kleingewerbetreibender oder als gewerbetreibender Kaufmann bzw. gewerbetreibende Kauffrau entscheidest.
Die Finanzierung liegt ganz in deinem Ermessen, du kannst also theoretisch komplett auf ein Startkapital verzichten. Es wird jedoch angeraten, über gewisse Rücklagen zu verfügen und einen Finanzierungsplan aufzustellen, um bei bösen Überraschungen entsprechend finanziell gewappnet zu sein. Das Unternehmensrisiko trägt nämlich immer der Einzelunternehmer selbst und wenn etwas schiefläuft, haftest du nicht nur mit deinem Geschäftsvermögen, sondern auch privat! Zudem gehören deine Gewinne zu 100 Prozent dir und du musst sie mit niemandem teilen.
Variante 1: Gründung & Firmierung – Freiberufler
Gerade als Freiberufler ist der Gründungsprozess einfach und schnell erledigt: Du brauchst lediglich eine Steueridentifikationsnummer – kurz: Steuer-ID -, die du bei dem für deinen Verwaltungsbereich zuständigen Finanzamt beantragen kannst. So kannst du deine Selbstständigkeit anzeigen und direkt durchstarten.
Da du als Freiberufler nicht im Handelsregister eingetragen bist, kannst du auch nicht offiziell firmieren. Das heißt: Dein Unternehmen verfügt nicht über eine Firma, sondern besitzt lediglich eine Unternehmensbezeichnung. Die Unternehmensbezeichnung bildet sich aus dem vollständigen Namen des Inhabers und kann beispielsweise durch Nennung der Branche erweitert werden. Die gewählte Unternehmensbezeichnung muss klar Auskunft geben, welche Leistungen du als Freiberufler anbietest. Eine individuelle Benennung kann durch eine Geschäftsbezeichnung erfolgen, die quasi das Aushängeschild deiner Einzelunternehmung bildet.
Variante 2: Gründung & Firmierung – Kleingewerbetreibende
Auch als Kleingewerbetreibender hast du es relativ leicht, dein eigenes Unternehmen zu gründen: Zum einen brauchst du – wie der Freiberufler auch – eine eigene Steueridentifikationsnummer vonseiten des Finanzamts, zum anderen musst du dein Kleingewerbe gegen eine kleine Gebühr – in der Regel zwischen 10 und 65 Euro – beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Optional kannst du dich auch noch im Handelsregister eintragen lassen, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zähltest du dann als sogenannter Kann-Kaufmann, andernfalls als Nicht-Kaufmann. Beides hat Vor- und Nachteile, weshalb du dir diese Entscheidung gut überlegen solltest.
Als Nicht-Kaufmann gelten für dich dieselben Vorgaben wie für Freiberufler: Deine Unternehmensbezeichnung muss also zumindest aus deinem ausgeschriebenen Vornamen und deinem Zunamen bestehen und kann optional durch eine Branchenbezeichnung oder auch einen Fantasienamen ergänzt werden.
Variante 3: Gründung & Firmierung – Gewerbetreibende Kaufleute (e. K.)
Für gewerbetreibende Kaufleute gelten die strengsten Auflagen, was die Gründung des Unternehmens angeht: Neben dem Antrag auf eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) bei deinem Finanzamt und der Anmeldung deines Unternehmens beim Gewerbeamt bist du zusätzlich verpflichtet, vom Notar einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen zu lassen. Gegen einen Kostenaufwand von circa 200 bis 300 Euro sicherst du dir so den Titel als Kaufmann oder Kauffrau. Erst mit Abschluss dieser öffentlichen Registrierung verfügst du im rechtlichen Sinne über deine eigene Firma.
Die Art der Firmierung steht dir in vielen Aspekten frei, allerdings muss sie Aufschluss auf deinen kaufmännischen Status geben und zudem Unterscheidungskraft zu den Firmen anderer gewerbetreibender Kaufleute besitzen. Du kannst eine Personenfirma bilden, die dich als Inhaber näher beschreibt, oder eine Sachfirma, die mehr über deinen Geschäftszweck und die damit verbundenen Leistungen verrät, oder auch eine Fantasiefirma… verbindlich ist, dass du die Haftungsverhältnisse deines Einzelunternehmens durch den geschlechtsneutralen Zusatz „e. K.“ – oder wahlweise „e. Kfr.“ für eingetragene Kauffrauen bzw. „e. Kfm.“ für eingetragene Kaufmänner – ergänzt. Ferner kannst du dir überlegen, deine Firma und/oder deine Geschäftsbezeichnung als Marke anzumelden, um deinen Namen bzw. deine Firma zu schützen.
Mehr Informationen zu den eingetragenen Kaufleuten erhältst du hier:
Vorteile: Eigene Entscheidungen, keine Gewinnteilung, wenig Steuern
Nach Vorstellung der drei üblichen Einzelunternehmen hast du sicherlich schon erkannt, welche Vorteile diese Rechtsformen für dich bieten: Die Gründung ist relativ unkompliziert und Startkapital brauchst du auch nicht. Zudem fließen alle Gewinne direkt in deine eigene Tasche, ohne große steuerliche Abzüge – etwaige Verluste kannst du leicht mit anderen Einkünften ausgleichen. Womöglich das wichtigste Pro-Argument: Du bist dein eigener Chef und musst deine Entscheidungen nicht mit anderen Gesellschaftern oder Geschäftsführern abstimmen: Deine Geschäftszahlen bleiben bei dir – du bist zu keiner Offenlegung verpflichtet.
- Schnelle und unkomplizierte Gründung
- Kein Startkapital notwendig
- Gewinnzufluss 100%
- Geringe Steuerabgaben
- Verlustausgleich durch andere Einkünfte
- Eigene Entscheidungen ohne Abstimmung mit anderen
- Keine Offenlegung der Geschäftszahlen
Nachteile: Alleinige Verantwortung, keine Beratung, volle Haftung
Die Nachteile, welche die Gründung einer Einzelunternehmung mit sich bringen kann, sind ebenfalls schnell lokalisiert: Zum einen bist du bei allen Entscheidungen als Geschäftsführer auf dich allein gestellt: Du hast keinen Partner, kein Gründungsteam und auch keinen Gesellschafterstab, der dir beratend zur Seite stehen kann. Zum anderen haftest du für jede falsch getroffene Entscheidung und jeden wirtschaftlichen Verlust vollumfänglich und uneingeschränkt – geschäftlich wie privat. Zum dritten liegt es an dir, dein Eigenkapital auszubauen und damit mehr finanzielle Sicherheit für dein Einzelunternehmen aufzubauen.
- Alleinige Verantwortung
- Keine Beratung durch andere
- Volle Haftung
- Alleiniger Ausbau des Eigenkapitals
Auswertung: Formfrei & flexibel für Einzelkämpfer
Nach Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile ergibt sich: Wenn du dich als typischer Einzelkämpfer beschreiben würdest und gerne eigenverantwortlich Entscheidungen triffst, um die Früchte deiner unternehmerischen Arbeit selbst zu ernten, ist eine Einzelunternehmung für dich vermutlich genau das Richtige! Die Formfreiheit und Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung machen Einzelunternehmen zu einer attraktiven Rechtsform für Existenzgründer und Anfänger, die ohne großes Kapital unkompliziert starten und viel erreichen möchten.
Immobilienwirtschaftliche Einzelunternehmung
Möchtest du in der Immobilienwirtschaft Fuß fassen, könnte die Gründung einer Einzelunternehmung für dich durchaus interessant sein: Viele Immobilienmakler haben sich so selbstständig gemacht und beispielsweise über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert. Auch du kannst ohne große Probleme ein Einzelunternehmen für Immobilien gründen. Bis dein Umsatzvolumen die „100.000 Euro“-Grenze erreicht hat, kannst du deine Immobiliengeschäfte entweder als Freiberufler oder Kleingewerbetreibender abwickeln. Dann folgt in der Regel die Eintragung ins Handelsregister und du wechselst zur Unternehmensrechtsform der eingetragenen Kaufleute.
Immobiliengeschäfte ohne Startkapital starten
Die Immobilienwirtschaftliche Einzelunternehmung lohnt sich besonders, wenn du noch am Anfang stehst und erst einmal in die Immobilienwelt reinschnuppern möchtest. Du hast zwar keine großartigen Steuervorteile als Einzelunternehmer, aber dafür musst du auch kein enormes Startkapital bereithalten, wie es beispielsweise bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) der Fall ist. Zudem kannst du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sauber von den Gewinnen aus deiner Unternehmung abgrenzen.
Mit „Fix & Flip“ Strategie zur Immobilien GmbH
Mit der „Fix und Flip“-Strategie kannst du unter anderem Immobilien kaufen, aufwerten und weiterverkaufen, um zügig dein Kapital auszubauen. Abgesehen von einer gewissen finanziellen Grundlage, um überhaupt ein renovierungsbedürftiges Haus oder eine Wohnung kaufen zu können, brauchst du vermutlich noch die Hilfe eines kompetenten Steuerberaters, um loslegen zu können… aber mit einer gesunden Handelsmarge von 20 % bis 30 % und ein bis zwei Jahren Arbeit kannst du sicherlich schnell dein Immobiliengeschäft ausbauen und dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln.
Steuern für Einzelunternehmer: ESt, USt & GewSt
Als Einzelunternehmer musst du über einige Steuerarten Bescheid wissen, denn mit Gründung deines Unternehmens beziehst du Einkünfte aus deinem Gewerbebetrieb oder deiner freiberuflichen Tätigkeit. Das Steuerrecht sieht vor, dass du zusätzlich zur Einkommensteuer, die du sicherlich bereits aus vorhergehenden Beschäftigungsverhältnissen kennst, weitere Abgaben zur Umsatzsteuer und – Freiberufler ausgenommen – auch zur Gewerbesteuer leistest.
Welche Steuern du bei einer Immobilienaktiengesellschaft erwarten kannst, erfährst du hier:
Fazit: Einzelunternehmung – Für wen lohnt es sich?
Wenn du bereit bist, ein überschaubares Risiko einzugehen, um schnell und unkompliziert in die Selbstständigkeit zu starten, brauchst du keine enormen finanziellen Rücklagen und zahlst zudem verhältnismäßig wenig Steuern auf deine Gewinne. Eine Einzelunternehmung eignet sich daher bestens für junge Unternehmer, die ihr Leben in die eigene Hand nehmen möchten, von Selbstverwirklichung nicht nur träumen und nicht warten wollen, bis sie ein entsprechendes Startkapital zusammengespart haben.
Immobilienwirtschaftlich lohnt sich die Einzelunternehmung besonders für Anfänger, die ihr Kapital lieber direkt in den Immobilienankauf investieren möchten, anstatt das Grundkapital für eine Kapitalgesellschaft zu legen. Bei Erfolg solltest du allerdings überlegen, dich mit anderen Einzelunternehmern zusammenzutun, sei es als zweckgebundene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder direkt als Kapitalgesellschaft.
Mehr zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfährst du hier:
Vergleich: Einzelunternehmen, Ein-Mann-GmbH, kleine AG oder Unternehmergesellschaft?
Wenn du vorhast, dein Unternehmen alleine zu gründen, kannst du zwischen unterschiedlichen Unternehmensrechtsformen wählen: Zum einen gibt es ganz klassisch die Einzelunternehmung, bei der du als Freiberufler oder eingetragener Kaufmann agierst oder aber ein Kleingewerbe aufmachst. Alternativ kannst du dich zwischen der Ein-Mann-GmbH und der Unternehmergesellschaft – gerne auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet – entscheiden oder eine kleine Aktiengesellschaft gründen.
Mehr zu den unterschiedlichen Rechtsformen für Solo-Gründer erfährst du hier:
- Ein-Mann-GmbH – siehe GmbH
- Unternehmergesellschaft / UG (haftungsbeschränkt)
- Kleine Aktiengesellschaft – siehe AG
Einzelunternehmen & Einpersonen-GmbH
Im Grunde genommen unterscheiden sich die beiden Unternehmensrechtsformen Einzelunternehmen und Einpersonengesellschaft nicht sonderlich, denn in beiden Fällen bist du als Alleingesellschafter mit Einzelgeschäftsführungsbefugnis und Einzelvertretungsmacht tätig. Die entscheidende Abweichung stellt sich allerdings in Gestalt der Haftungsfrage: Als eingetragener Kaufmann (e. Kfm.) bzw. eingetragene Kauffrau (e. Kff.) haftest du unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch – als Alleingesellschafter einer Ein-Personen-GmbH hingegen haftest du ausschließlich geschäftlich bis zur Höhe der von dir getätigten Stammeinlage.
Bist du selbst auch Einzelunternehmer und möchtest das enorme Haftungsrisiko nicht länger tragen? Dann solltest du darüber nachdenken, dein Einzelunternehmen in eine Ein-Personen-GmbH umzuwandeln. Der Formwechsel ist leicht vollzogen, kann aber bei Verlusten einen gewaltigen Unterschied bringen! Um einer persönlichen Haftung zu entgehen, benötigst du als Teil der eingetragenen Kaufleute (e. K.) nur eine notarielle Bescheinigung, die deiner Unternehmung einen Wert in Höhe von mindestens 25.000 Euro bestätigt, und diese beim Handelsregister zusammen mit der Eröffnungsbilanz einreichen. Das Einzelunternehmen wird praktisch als Sacheinlage in die GmbH eingebracht.
Unternehmergesellschaft & kleine Aktiengesellschaft
Alternativ kannst du dir überlegen, eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Die oft als „kleine GmbH“ oder „Mini-GmbH“ bezeichnete Unternehmensrechtsform stellt eine Unterform der herkömmlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung dar, fordert im Gegensatz zur „normalen“ GmbH hingegen als Stammkapital nur einen einzigen Euro. Daher ist sie besonders attraktiv für Solo-Gründer, die keine 25.500 Euro auf dem Konto haben. Ohne das Stammkapital einer GmbH könnte allerdings dein Image bei den Banken niedriger ausfallen und deine Chance auf einen guten Kredit sinken.
Die sogenannte „kleine AG“ ist vor allem für Einzelkämpfer gedacht, die ihre Aktiengesellschaft in einem kleinen Personenkreis halten möchten. Abgsehen von dem einzelnen Aktionär, der auch gleichermaßen die Rolle des Vorstands übernimmt, bedarf es lediglich drei weiterer Personen, die als Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden. Allerdings ist die Gründung einer Aktiengesellschaft unabhängig von ihrer Größe sehr aufwendig und kostenintensiver, als die anderen gängigen Unternehmensrechtsformen. Deshalb ist unter Umständen eine Ein-Personen-GmbH oder eine Unternehmergesellschaft bezeichnet besser geeignet, wenn du vorhast, dein Unternehmen alleine zu gründen. Alternativ kommt für dich vielleicht auch die Gründung einer Einzelunternehmung in Frage.
Kostenlos lernen: Firma gründen & Rechtsformen
Neben dem Einzelunternehmen gibt es noch ein paar andere, alternative Typen von Unternehmen, die für dich als Gründer*in interessant sein könnten! Du willst noch mehr über die Unternehmensgründung lernen? Lerne mehr über Stammkapital, Steuern und die einzelnen Vorteile und Nachteile der unterschiedlichen Arten von Unternehmen.
Hier findest du die alle Rechtsformen, die als Gründer*in in Deutschland wählen kannst und eine Anleitung mit Checkliste:
- Rechtsformen: Liste
- Firma gründen: Ablauf, Kosten und Übersicht
Rechtsformen: Liste
Rechtsformen – Welchen Arten einer Firma gibt es? Wenn du deine erste Firma gründen willst, dann ist die Wahl der idealen Rechtsform einer der ersten Schritte im Ablauf der Firmengründung. Ob spezielle Immobilienfirma oder Gründung eines Startups, hier habe ich alle Unternehmenstypen in Deutschland für dich zusammengefasst.
Unternehmenstypen im Detail:
- Eingetragener Kaufmann / Eingetragene Kauffrau (e. K.)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Unternehmergesellschaft (UG)
- GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Immobilien GmbH / Vermögensverwaltende GmbH
- Aktiengesellschaft (AG)
- Immobilienaktiengesellschaft (REIT-AG)
- Societas Europaea (SE)
- Stiftung / Familienstiftung
Firma gründen: Ablauf, Kosten und Checkliste
Firma gründen (Immobilien) – Du willst deine erste Firma gründen? Voraussetzungen für dich als Gründer*in, Stammkapital, Gesellschafterverträge, Kosten für die Gründung, Rechtsformen und Checklisten. Das hört sich für Anfänger kompliziert an, ist aber eigentlich ganz einfach. Der Ablauf einer Firmengründung ist in der Regel relativ gleich. Die Gründung habe ich hier einmal im einfachen Schritten, für dich zusammengefasst. Lerne, wie du ein eigenes Unternehmen gründest. Nach dem großen Ratgeber zu allen Rechtsformen bzw. Unternehmenstypen, heute ein ausführlicher Blick auf die Gründung einer (Immobilien) Firma für Beginner.