保险:强制保险,建议,比较

Eingetragener Kaufmann / Eingetragene Kauffrau (e. K.) – Gründung, Finanzierung, Haftung & Co

Eingetragener Kaufmann (e. Kfm.) / Eingetragene Kauffrau (e. Kfr.) / Eingetragene Kaufleute (e. K.) – Die eingetragenen Kaufleute verkörpern eine deutsche Rechtsformvariante, die auf der Unternehmensrechtsform der Einzelunternehmung (EU) basiert. Es handelt sich um ein Unternehmen, das von einer einzelnen Person gegründet und geführt wird und zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist – daher der Name. Gerade im Immobilienbereich (Makler, Hausverwalter, Sanierer, Fix-Flipper, Vermieter mit Gewerbe) ist der e.K. eine der häufigsten Einstiegs-Rechtsformen. Lerne hier alles Wichtige – inklusive konkreter Steuerbeispiele, Haftungsfallen bei Immobilien und Vergleich zur GmbH. Außerdem findest du hier alle deutschen Unternehmenstypen und Rechtsformen sowie Tipps zum Firma gründen, auch im Spezialfall Immobilien Holding, Familienstiftung & Co.

Eingetragene Kaufleute (e. K.) – Gründung, Finanzierung, Haftung & Co

Bei der Rechtsform der Einzelunternehmen wird unterschieden zwischen Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden und eingetragenen Kaufleuten, wobei letztgenannte als einzige Rechtsformvariante eine Eintragung ins Handelsregister vornehmen müssen. Die Verpflichtung zur Registrierung besteht für Kaufleute, die im gewerblichen Handel aktiv agieren – die sogenannten gewerbetreibenden Kaufleute. Sie werden auch als „Istkaufleute“ bezeichnet und nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) beurteilt.

Vermeide steuerliche Stolpersteine! Erfahre, wie du mit unserem maßgeschneiderten Steuer-Coaching deine Immobilieninvestitionen optimierst und profitabler machen kannst. Jetzt mehr erfahren: Steuer Coaching.

Besitzt du als Einzelkaufmann zwar einen Gewerbebetrieb, betreibst aber keinen Handel im klassischen Sinne, giltst du als „Kannkaufmann“ und hast die Wahl, ob du die Eintragung ins Handelsregister vornehmen lassen möchtest oder nicht. Entscheidest du dich gegen die Registrierung, unterliegst du dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Typische Kannkaufleute sind Kleingewerbetreibende und Freiberufler.

Ist- vs. Kann- vs. Kleingewerbe – die Abgrenzung

  • Istkaufmann (Pflicht zur Eintragung): Gewerbe in Art und Umfang nach kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb (§1 HGB). Faustregel Rechtsprechung: Umsatz dauerhaft > ca. 250.000 €/Jahr ODER mehrere Mitarbeiter ODER komplexer Geschäftsbetrieb.
  • Kannkaufmann (freiwillige Eintragung): Kleingewerbe, das unter den Schwellenwerten bleibt – darf sich aber freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.
  • Kleingewerbe (keine Eintragung): bleibt unter Schwelle, BGB-Recht, einfache Buchführung (EÜR), keine Bilanzpflicht.
  • Freiberufler: „Katalogberufe“ nach §18 EStG (Arzt, Anwalt, Architekt …) – kein Gewerbe, keine Gewerbesteuer, keine Eintragung.

Mehr zu den einzelnen Rechtsformvarianten erfährst du hier:

  • Einzelunternehmen (EU)

Gründung & Firmierung – Schritt-für-Schritt-Checkliste

Für gewerbetreibende Kaufleute gelten im Vergleich zu den anderen Rechtsformvarianten die strengsten Auflagen hinsichtlich der Gründung. So läuft die Gründung ab:

  1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (ca. 20–60 €, je nach Stadt)
  2. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Steuernummer, USt-ID – kostenlos, online via ELSTER)
  3. Notarielle Beglaubigung der Handelsregister-Anmeldung (ca. 50–100 € Notarkosten)
  4. Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht (ca. 200–250 € Gerichtsgebühr)
  5. IHK-Mitgliedschaft (Pflichtbeitrag, ca. 50–500 €/Jahr je nach Gewinn)
  6. Berufsgenossenschaft anmelden (sofern Mitarbeiter)
  7. Geschäftskonto eröffnen (zur sauberen Trennung Privat/Geschäft)

Gesamtkosten Gründung: ca. 300–500 €. Dauer: 2–4 Wochen.

Erst mit Abschluss der öffentlichen Registrierung verfügst du im rechtlichen Sinne über deine eigene Firma.

Firmierung – Personen-, Sach- oder Fantasiefirma?

Die Art der Firmierung steht dir frei, allerdings muss der Rechtsformzusatz immer enthalten sein. Beispiele:

  • Personenfirma: „Hans Müller e. K.“ oder „Müller Immobilien e. Kfm.“
  • Sachfirma: „Hamburger Bauträger e. K.“ oder „Premium Immobilien e. K.“
  • Fantasiefirma: „Skyline Properties e. K.“ oder „Lumos Estates e. Kfr.“

Verbindlich ist der Zusatz „e. K.“ (geschlechtsneutral) oder wahlweise „e. Kfr.“ für eingetragene Kauffrauen bzw. „e. Kfm.“ für eingetragene Kaufleute. Ferner kannst du deine Firma als Marke beim DPMA anmelden (ca. 290 € für 10 Jahre, 3 Klassen), um sie zu schützen.

Finanzierung & Gewinnausschüttung

Für die Gründung als eingetragener Kaufmann ist kein Mindestkapital erforderlich – im Gegensatz zur GmbH (25.000 €) oder UG (1 €, aber Thesaurierungspflicht). Dennoch ist es ratsam, über Rücklagen zu verfügen und einen Finanzierungsplan aufzustellen.

Gerade wenn du im Immobilienbereich tätig bist (Makler, Bauträger, Sanierer), brauchst du Liquidität für:

Der positive Aspekt: Deine Gewinne gehören zu 100 Prozent dir – du musst sie mit niemandem teilen und keine Gewinnverteilungsbeschlüsse fassen wie bei GmbH oder GbR.

Haftung – warum gerade Immobilien-e.K. gefährlich ist

Als Einzelunternehmer haftest du unbeschränkt – sowohl mit dem Geschäftsvermögen als auch mit deinem gesamten persönlichen Vermögen. Im Immobilienbereich besonders kritisch:

  • Mieterforderungen: Mietminderung, Schadensersatz wegen Sanierungsmängeln – Privatvermögen haftet mit.
  • Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf vereistem Gehweg deines Mietshauses, haftest du mit Privathaus, Auto, Sparkonten.
  • Bankkredite: Bei Zahlungsausfall greift die Bank auf dein Privatvermögen durch – Pfändung möglich.
  • Steuerschulden: Finanzamt vollstreckt direkt ins Privatvermögen.
  • Erbfall: Auch Erben haften (Ausnahme: Nachlassinsolvenz/-verwaltung).

Insider-Tipp: Sobald dein Immobilienportfolio mehr als 2–3 vermietete Objekte umfasst oder du in den gewerblichen Grundstückshandel rutschst, prüfe den Wechsel zur Immobilien Holding-Struktur. Stichwort 3-Objekte-Regel.

Buchführung & Bilanzpflicht

Durch die Eintragung ins Handelsregister verpflichtest du dich grundsätzlich zur doppelten Buchführung (Bilanz + GuV) sowie der regelmäßigen Erstellung von Inventuren.

Befreiung nach §241a HGB: Liegst du in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unter 800.000 € Umsatz UND 80.000 € Jahresüberschuss, darfst du die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anwenden – ein erheblicher Verwaltungsvorteil.

Von der Publizitätspflicht (Veröffentlichung im Bundesanzeiger) bist du als Einzelkaufmann grundsätzlich befreit – Geschäftszahlen bleiben vertraulich. Erst Großunternehmen (>65 Mio. € Bilanzsumme, >130 Mio. € Umsatz, >5.000 Mitarbeiter nach PublG) müssen veröffentlichen.

Steuern für eingetragene Kaufleute

Bei einem Einzelunternehmer handelt es sich immer um eine natürliche Person. Demzufolge unterliegen die eingetragenen Kaufleute zuallererst der Einkommensteuer (progressiv 14–45 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer). Zusätzlich:

Steuerbeispiel: e.K. vs. GmbH bei verschiedenen Gewinnen

Gewinn vor Steuer e.K. (ESt + GewSt, ledig) GmbH (KSt + GewSt, thesauriert) Steuerlast e.K. Steuerlast GmbH
50.000 € ~ 13.500 € ~ 15.000 € 27 % 30 %
100.000 € ~ 36.000 € ~ 30.000 € 36 % 30 %
200.000 € ~ 84.000 € ~ 60.000 € 42 % 30 %
500.000 € ~ 230.000 € ~ 150.000 € 46 % 30 %

Faustformel: Bis ca. 70.000–80.000 € Gewinn ist der e.K. steuerlich günstiger. Ab ca. 100.000 € Gewinn (und wenn nicht ausgeschüttet wird) lohnt der Wechsel zur GmbH. Wer ausschüttet, zahlt zusätzlich 26,375 % Abgeltungsteuer – dann kippt der Vorteil zugunsten des e.K.

Eingetragener Kaufmann (e. K.) für Immobilien-Investoren – passt das?

Wann der e.K. im Immobilienbereich Sinn ergibt

  • Immobilienmakler / Maklerbüro: Klassischer Anwendungsfall – Provisionseinnahmen, niedrige Fixkosten, Haftungsrisiken über Berufshaftpflicht abgedeckt.
  • Hausverwalter: Kleinere WEG-Verwaltungen, überschaubares Portfolio.
  • Sanierer / Handwerker mit Bauträger-Tendenz: Solange überschaubares Volumen.
  • Bauträger im Kleinformat: 1–2 Projekte parallel, Eigenkapitalbasis.
  • Energieberater, Sachverständige: Ergänzungsfeld zum Immobiliengeschäft.

Wann du KEINEN e.K. wählen solltest

  • Buy & Hold Vermieter: Lieber privat halten (private Vermögensverwaltung) – nach 10 Jahren steuerfreier Verkauf möglich, siehe Spekulationsfrist berechnen.
  • Fix-Flip mit hohem Volumen: Bei mehr als 3 Objekten in 5 Jahren droht gewerblicher Grundstückshandel – dann besser GmbH.
  • Großes Bestandsportfolio (>5 Objekte): Haftung & Steuerlast sprechen für Immobilien GmbH.
  • Investorenstruktur geplant: Familienstiftung oder Holding-Konstrukt vorziehen.

Renditen im Auge behalten – egal welche Rechtsform

Unabhängig von der Rechtsform musst du jede Immobilieninvestition sauber durchrechnen: