Vorstand – Leitorgan einer Aktiengesellschaft (AG)

Vorstand – Der Vorstand einer Aktiengesellschaft befasst sich mit dem Alltagsgeschäft und weiteren Angelegenheiten der Gesellschaft und vertritt die Aktiengesellschaft nach außen. Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Selbstkontrollorgan, das die einzelnen Vorstandsmitglieder bestellt, überwacht und im Zweifelsfall auch wieder abberuft. Weiterhin ist er für die schriftliche Berichterstattung des Jahresabschlusses wie für Geschäftsberichte verantwortlich. Die Hauptversammlung fungiert als Beschluss fassendes Organ der Aktiengesellschaft. Hier gibt es alle Rechtsformen und hier geht es zurück zur Übersicht AG.

Vorstand – Das Leitungsorgan

Eine Aktiengesellschaft verfügt anstelle von Geschäftsführern über einen Vorstand, der aus mindestens einer geschäftsführenden Person besteht. Als Leitungsorgan bildet der Vorstand den metaphorischen Kopf der Gesellschaft und verfügt somit über eine Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis und eine Vertretungsmacht im Außenverhältnis. Der Vorstand wird für eine Amtszeit von fünf Jahren vom Aufsichtsrat bestellt und ist dem Aufsichtsrat gegenüber zur Berichterstattung verpflichtet.

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Aufgaben des Vorstands – Geschäftsführung, Jahresbilanz, Lagebericht & Co

Primäre Aufgabe des Vorstands einer AG ist die eigenverantwortliche Leitung der Gesellschaft. Kontextuell stellt er die Jahresbilanz fest, stellt die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auf und erstellt einen Lagebericht, der die Unternehmenssituation – aktuell wie zukünftig – in einem realitätsgetreuen Verhältnis zu möglichen Chancen und Risiken abbildet. Formal stellt der Vorstand die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung und kann der Hauptversammlung Vorschläge über die Gewinnverwendung unterbreiten. Er ist zudem das einzige Organ, welches im Worst Case den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einreichen darf.

Aufgaben des Vorstands im Überblick:

  • Eigenverantwortliche Geschäftsführung
  • Berichterstattung ggü. dem Aufsichtsrat
  • Feststellung der Jahresbilanz
  • Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Erstellung eines Lageberichts
  • Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
  • Vorschlag über die Gewinnverwendung
  • Antragstellung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Die einzelnen Mitglieder des Vorstands werden ins Handelsregister eingetragen und müssen zudem namentlich auf den Geschäftsbriefen der AG aufgeführt werden. Sie dürfen mit Amtsaufnahme nicht gleichzeitig als Aufsichtsratsmitglied ihrer Gesellschaft tätig werden und es ist ihnen per Verbot der Überkreuzverpflechtung ebenfalls untersagt, als Mitglied des Aufsichtsrats einer anderen Gesellschaft bestellt zu werden. Als Vergütung erhält jedes Vorstandsmitglied ein festes Gehalt und bezieht darüber hinaus eine sogenannte Tantieme, also eine Beteiligung am Jahresgewinn.

AG: Gründung, Rechtsform, Spezialfall Immobilie

  1. Aktiengesellschaft (AG)
  2. Immobilienaktiengesellschaft (REIT-AG)
  3. Immobilien GmbH

Aktiengesellschaft (AG): Gründen, Haftung, Rechtsform & Co.

Aktiengesellschaft (AG) – Die Aktiengesellschaft ist eine deutsche Rechtsform, die von mindestens einer Person gegründet und von unterschiedlichen Organen organisiert wird. Anstelle eines Geschäftsführers wird das Unternehmen von einem Vorstand geleitet, der aus mindestens einer Person besteht. Wie der Name bereits aufzeigt, steht diese Unternehmensrechtsform vorrangig für den Aktienhandel. Du möchtest allein oder mit anderen Menschen zusammen ein Unternehmen gründen und dafür vorab mehr über Unternehmensrechtsformen lernen? Dann bist du hier genau richtig!

Immobilienaktiengesellschaft (REIT-AG)

Immobilienaktiengesellschaft / REIT-AG – Du findest die Idee einer AG gar nicht schlecht und fragst dich nun, wie du deine Kapitalgesellschaft mit der Immobilienwirtschaft kombinieren kannst? Eine Immobiliengesellschaft ist ein Unternehmen, das der Finanzierung, Erschließung, Realisierung, Vermietung, oder Vermarktung von Immobilien dienlich ist – angefangen bei einer einzigen Immobilie bis hin zu einem Immobilienbestand im drei- oder mehrstelligen Bereich. Auch die Verwaltung von Immobilieneigentum oder Fremdimmobilien im Auftrag von Dritten kann über eine Immobilien AG abgewickelt werden.

Immobilien GmbH & Vermögensverwaltende GmbH

Alternative – In diesem Artikel lernst du die Grundlagen zur Thematik der Immobiliengesellschaften. Kurz erklärt: Eine Immobiliengesellschaft ist ein Unternehmen, welches den Zweck der Vermietung, Erschließung, Finanzierung, Realisierung und/oder Vermarktung verfolgt. Dabei ist es egal, ob es sich um eine oder mehrere Immobilien handelt. Auch die Verwaltung von Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien – im Eigeninteresse oder als angebotene Dienstleistung gegenüber Dritten – ist ein beliebter Schwerpunkt bei Immobiliengesellschaften und vermögensverwaltender GmbH. Erfahre mehr über die wichtigsten Vorteile und Nachteile beim Immobilienkauf sowie die zu erwartenden Kosten.