Aufsichtsrat – Kontrollorgan einer Aktiengesellschaft (AG)

Aufsichtsrat – Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Selbstkontrollorgan, das die einzelnen Vorstandsmitglieder bestellt, überwacht und im Zweifelsfall auch wieder abberuft. Weiterhin ist er für die schriftliche Berichterstattung des Jahresabschlusses wie für Geschäftsberichte verantwortlich. Der Vorstand befasst sich mit dem Alltagsgeschäft und weiteren Angelegenheiten der Gesellschaft und vertritt die Aktiengesellschaft nach außen. Die Hauptversammlung fungiert als Beschluss fassendes Organ der Aktiengesellschaft. Hier gibt es alle Rechtsformen und hier geht es zurück zur Übersicht AG.

Aufsichtsrat – Das Kontrollorgan

Der Aufsichtsrat stellt das Überwachungsorgan einer Aktiengesellschaft dar und setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt und ist der Hauptversammlung gegenüber zur Berichterstattung verpflichtet.

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Aufgaben des Aufsichtsrats – Berufung, Überwachung, Abberufung & Co

Wie der Name bereits verrät, ist der Aufsichtsrat neben der Bestellung und der Abberufung des Vorstands primär mit der Beaufsichtigung des Vorstandes betraut. Weiterhin übernimmt er schriftliche Berichterstattung über den Jahresabschluss, nachdem dieser vom Vorstand aufgestellt und seitens der Abschlussprüfer kontrolliert worden ist und erstellt Geschäftsberichte. Formal stellt der Aufsichtsrat die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung und kann der Hauptversammlung Vorschläge über die Verwendung der erzielten Gewinne unterbreiten.

Aufgaben des Aufsichtsrats im Überblick:

  • Berichterstattung ggü. der Hauptversammlung
  • Bestellung des Vorstands
  • Überwachung des Vorstands
  • Abberufung des Vorstands
  • Schriftliche Berichterstattung
  • Erstellung von Geschäftsberichten
  • Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
  • Vorschlag über die Gewinnverwendung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden persönlich beim Registergericht angemeldet und zumindest der Aufsichtsratsvorsitzende muss zudem namentlich auf den Geschäftsbriefen der AG aufgeführt werden. Mit Aufnahme ihres Amtes dürfen Aufsichtsratsmitglieder nicht gleichzeitig auch als Vorstandsmitglieder ihrer Gesellschaft tätig werden und es ist ihnen per Verbot der Überkreuzverpflechtung ebenfalls untersagt, als Mitglied des Vorstands einer anderen Gesellschaft bestellt zu werden. Die Vergütung erfolgt für alle Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Satzung oder wird in ihrer Höhe bei der Hauptversammlung beschlossen.

AG: Gründung, Rechtsform, Spezialfall Immobilie

  1. Aktiengesellschaft (AG)
  2. Immobilienaktiengesellschaft (REIT-AG)
  3. Immobilien GmbH

Aktiengesellschaft (AG): Gründen, Haftung, Rechtsform & Co.

Aktiengesellschaft (AG) – Die Aktiengesellschaft ist eine deutsche Rechtsform, die von mindestens einer Person gegründet und von unterschiedlichen Organen organisiert wird. Anstelle eines Geschäftsführers wird das Unternehmen von einem Vorstand geleitet, der aus mindestens einer Person besteht. Wie der Name bereits aufzeigt, steht diese Unternehmensrechtsform vorrangig für den Aktienhandel. Du möchtest allein oder mit anderen Menschen zusammen ein Unternehmen gründen und dafür vorab mehr über Unternehmensrechtsformen lernen? Dann bist du hier genau richtig!

Immobilienaktiengesellschaft (REIT-AG)

Immobilienaktiengesellschaft / REIT-AG – Du findest die Idee einer AG gar nicht schlecht und fragst dich nun, wie du deine Kapitalgesellschaft mit der Immobilienwirtschaft kombinieren kannst? Eine Immobiliengesellschaft ist ein Unternehmen, das der Finanzierung, Erschließung, Realisierung, Vermietung, oder Vermarktung von Immobilien dienlich ist – angefangen bei einer einzigen Immobilie bis hin zu einem Immobilienbestand im drei- oder mehrstelligen Bereich. Auch die Verwaltung von Immobilieneigentum oder Fremdimmobilien im Auftrag von Dritten kann über eine Immobilien AG abgewickelt werden.

Immobilien GmbH & Vermögensverwaltende GmbH

Alternative – In diesem Artikel lernst du die Grundlagen zur Thematik der Immobiliengesellschaften. Kurz erklärt: Eine Immobiliengesellschaft ist ein Unternehmen, welches den Zweck der Vermietung, Erschließung, Finanzierung, Realisierung und/oder Vermarktung verfolgt. Dabei ist es egal, ob es sich um eine oder mehrere Immobilien handelt. Auch die Verwaltung von Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien – im Eigeninteresse oder als angebotene Dienstleistung gegenüber Dritten – ist ein beliebter Schwerpunkt bei Immobiliengesellschaften und vermögensverwaltender GmbH. Erfahre mehr über die wichtigsten Vorteile und Nachteile beim Immobilienkauf sowie die zu erwartenden Kosten.