Ein-Personen-GmbH – Entstehung & Besonderheiten

Ein-Personen-GmbH – Das GmbH Modell für Solo-Gründer! Durch Bestellung neuer Gesellschafter oder das Verlassen bestehender Gesellschafter kann sich das von dir gewählte GmbH Modell leicht verändern. Ob Einpersonengesellschaft, Zwei-Mann-GmbH oder sogar eine Gesellschaft, die ganz ohne Gesellschafter funktioniert… In jedem Fall gibt es Besonderheiten, die du beachten solltest, da sie von der Norm der herkömmlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung abweichen. Hier gibt es alle Rechtsformen und hier, geht es zurück zur Übersicht GmbH.

Ein-Personen-GmbH: Kapitalgesellschaft für 1 Person

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfordert mindestens eine Person. Einpersonengesellschaften bilden zwar eher die Ausnahme, doch rein rechtlich sind bei der GmbH wie auch der Aktiengesellschaft (AG) monokorporative Einpersonengesellschaften durchaus zulässig. Im Falle der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist sprachlich oft auch von einer Ein-Personen-GmbH – alternativ auch Ein-Mann-GmbH bzw. Einmann-GmbH -, die Rede.

Weitere GmbH Modelle mit Besonderheiten:

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Entstehung von Solo-Gründern – Eigenentscheid, Ausscheiden & e. K.

Die Ein-Personen-GmbH kann auf drei Wegen entstehen: Entweder entscheidest du dich ganz bewusst dafür, als Solo-Gründer tätig zu werden, oder du warst ursprünglich in einer Zwei-Personen-GmbH oder Mehr-Personen-GmbH und bist durch Ausscheiden des bzw. der anderen Gesellschafter zu einer Einpersonengesellschaft reduziert worden. Alternativ gehörst du zu den eingetragenen Kaufleuten und verfügst über das nötige Stammkapital, um einen Formwechsel zur Ein-Personen-GmbH durchzuziehen.

Tipp: Wenn du grundsätzlich deine GmbH nicht alleine führen und die Kapitallast auf mehreren Köpfen aufteilen möchtest, aber trotzdem allein über den Aufbau und die Formulierungen in der Satzung entscheiden möchtest, kannst du im ersten Schritt eine Ein-Mann-GmbH gründen und im zweiten Schritt beliebig viele weitere Gesellschafter aufnehmen. Deine im Rahmen der Vorgründung getroffenen Entscheidungen gelten dann automatisch auch für die neuen Gesellschafter.

Besonderheiten bei der Ein-Personen-GmbH: § 181 BGB und § 3 GmbHG

Bei einer Ein-Mann-GmbH bist du automatisch Alleingesellschafter und nimmst die Position des Geschäftsführers ein. Auch an den Gesellschafterversammlungen nimmst du in sogenannter Personalunion teil. Abgesehen davon gelten für dich dieselben Regeln und Gesetze wie für Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern. Das heißt auch, dass du alle für eine GmbH vorgeschriebenen Gesellschaftsorgane – beispielsweise den Aufsichtsrat – bilden musst. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass du dich als Alleingeschäftsführer einer Einpersonengesellschaft dienstvertraglich von der im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergeschriebenen Einzelnorm „Insichgeschäft“ (Paragraph 181, siehe oben) befreist.

Vor der Eintragung ins Handelsregister muss der Gesellschaftervertrag im Falle einer Ein-Personen-GmbH nicht notariell beglaubigt werden und fällt daher unter Berücksichtigung des vorgeschriebenen Mindestinhaltes laut Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) für gewöhnlich recht kurz aus. Allerdings brauchst du eine nicht empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung, um deine Registrierung abzuschließen, und die wiederum muss vom Notar beglaubigt werden.

Gesetzesauszug – § 3 GmbHG:

(1) Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten:

  1. Die Firma und den Sitz der Gesellschaft,
  2. Den Gegenstand des Unternehmens,
  3. Den Betrag des Stammkapitals,
  4. Die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt.

(2) Soll das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein oder sollen den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft auferlegt werden, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag.

GmbH gründen: Rechtsform und Alternativen

  1. Kein-Personen-GmbH: Erbschaft, Schenkung, Kündigung
  2. Zwei-Personen-GmbH: Gründer Duo
  3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  4. Spezialfall: Immobilien GmbH
  5. Rechtsformen: Liste

Kein-Personen-GmbH: Erbschaft, Schenkung, Kündigung

Kein-Personen-GmbH – Das Modell für eine GmbH ohne Gesellschafter! Durch Bestellung neuer Gesellschafter oder das Verlassen bestehender Gesellschafter kann sich das von dir gewählte GmbH Modell leicht verändern. Ob Einpersonengesellschaft, Zwei-Mann-GmbH oder sogar eine Gesellschaft, die ganz ohne Gesellschafter funktioniert… In jedem Fall gibt es Besonderheiten, die du beachten solltest, da sie von der Norm der herkömmlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung abweichen.

Zwei-Personen-GmbH: Gründer Duo

Zwei-Personen-GmbH – Das GmbH Modell für Gründer-Duos! Durch Bestellung neuer Gesellschafter oder das Verlassen bestehender Gesellschafter kann sich das von dir gewählte GmbH Modell leicht verändern. Ob Einpersonengesellschaft, Zwei-Mann-GmbH oder sogar eine Gesellschaft, die ganz ohne Gesellschafter funktioniert… In jedem Fall gibt es Besonderheiten, die du beachten solltest, da sie von der Norm der herkömmlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung abweichen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine deutsche Rechtsform, die von mindestens einer Person gegründet und von mindestens einem Gesellschafter geführt wird. Wie der Name bereits aufzeigt, zeichnet sich diese Unternehmensrechtsform durch eine Haftungsbeschränkung für ihre(n) Gesellschafter aus.

Spezialfall: Immobilien GmbH

Immobilien GmbH / Vermögensverwaltende GmbH / Immobiliengesellschaft – In diesem Artikel lernst du die Grundlagen zur Thematik Immobiliengesellschaft. Wer kommt beim Hauskauf oder Kauf einer Eigentumswohnung schon auf die Idee, extra eine GmbH zu gründen? Zugegeben, bei Eigennutz macht das keinen Sinn, aber bei Vermietung.

Hier findest du die alle Rechtsformen, die als Gründer*in in Deutschland wählen kannst und eine Anleitung mit Checkliste:

Rechtsformen: Liste

Rechtsformen – Welchen Arten einer Firma gibt es? Wenn du deine erste Firma gründen willst, dann ist die Wahl der idealen Rechtsform einer der ersten Schritte im Ablauf der Firmengründung. Ob spezielle Immobilienfirma oder Gründung eines Startups, hier habe ich alle Unternehmenstypen in Deutschland für dich zusammengefasst.