Hauptversammlung – Beschlussorgan einer Aktiengesellschaft (AG)
Hauptversammlung – Eine Aktiengesellschaft besteht aus mehreren Organen. Der Vorstand befasst sich mit dem Alltagsgeschäft und weiteren Angelegenheiten der Gesellschaft und vertritt die Aktiengesellschaft nach außen. Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Selbstkontrollorgan, das die einzelnen Vorstandsmitglieder bestellt, überwacht und im Zweifelsfall auch wieder abberuft. Weiterhin ist er für die schriftliche Berichterstattung des Jahresabschlusses wie für Geschäftsberichte verantwortlich. Die Hauptversammlung fungiert als Beschluss fassendes Organ der Aktiengesellschaft. Hier gibt es alle Rechtsformen und hier geht es zurück zur Übersicht AG.
Hauptversammlung – Das beschlussfassende Organ
Die Hauptversammlung fungiert als Beschlussorgan einer Aktiengesellschaft. Sie stellt die Legislative der Gesellschaft dar und soll die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstandes in ihren Aufgaben entlasten. Die Hauptversammlung besteht aus den Aktionären einer AG und wird üblicherweise einmal pro Jahr einberufen.
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Aufgaben der Hauptversammlung – Abschlussprüfer, Gewinnverwendung & Co
Sie entscheidet darüber, welche Anteilseigner in den Aufsichtsrat bestellt werden, und wählt weiterhin den bzw. die Abschlussprüfer für den Jahresabschluss. Die Hauptversammlung darf als einziges Organ einer AG über die Verwendung des Bilanzgewinnes entscheiden und kann hierbei durch Vorschläge von Seiten der Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder beeinflusst werden. Eine weitere wichtige Aufgabe der Hauptversammlung: Sie fasst Beschlüsse über essenzielle Fragen – beispielsweise hinsichtlich von Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen, möglichen Fusionen oder Auflösungen, Verkäufen, Übernahmen oder Aufkäufen… -, insofern diese eine Satzungsänderung bewirken.
Aufgaben der Hauptversammlung im Überblick:
- Entlastung des Vorstands & des Aufsichtsrats
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
- Wahl des Abschlussprüfers
- Entscheidung über die Gewinnverwendung
- Entscheidung über satzungsverändernde Fragen
Die Mitglieder der Hauptversammlung werden mit Teilhabe am Gründungsprozess der Aktiengesellschaft automatisch gestellt. Sie sind im Gegensatz zu Vorstand und Aufsichtsrat nicht an feste Amtszeiten gebunden, sondern dürfen bis zu ihrem Ausscheiden aus der Gesellschaft beschlussfassend amtieren. Jeder Aktionär erhält Stimmen in Abhängigkeit zu seinen Gewinnanteilen. Dabei wird dem Anteilseigner pro Aktie eine Stimme gewährt.
AG: Gründung, Rechtsform, Spezialfall Immobilie
- Aktiengesellschaft (AG)
- Immobilienaktiengesellschaft (REIT-AG)
- Immobilien GmbH
Aktiengesellschaft (AG): Gründen, Haftung, Rechtsform & Co.
Aktiengesellschaft (AG) – Die Aktiengesellschaft ist eine deutsche Rechtsform, die von mindestens einer Person gegründet und von unterschiedlichen Organen organisiert wird. Anstelle eines Geschäftsführers wird das Unternehmen von einem Vorstand geleitet, der aus mindestens einer Person besteht. Wie der Name bereits aufzeigt, steht diese Unternehmensrechtsform vorrangig für den Aktienhandel. Du möchtest allein oder mit anderen Menschen zusammen ein Unternehmen gründen und dafür vorab mehr über Unternehmensrechtsformen lernen? Dann bist du hier genau richtig!
Immobilienaktiengesellschaft (REIT-AG)
Immobilienaktiengesellschaft / REIT-AG – Du findest die Idee einer AG gar nicht schlecht und fragst dich nun, wie du deine Kapitalgesellschaft mit der Immobilienwirtschaft kombinieren kannst? Eine Immobiliengesellschaft ist ein Unternehmen, das der Finanzierung, Erschließung, Realisierung, Vermietung, oder Vermarktung von Immobilien dienlich ist – angefangen bei einer einzigen Immobilie bis hin zu einem Immobilienbestand im drei- oder mehrstelligen Bereich. Auch die Verwaltung von Immobilieneigentum oder Fremdimmobilien im Auftrag von Dritten kann über eine Immobilien AG abgewickelt werden.
Immobilien GmbH & Vermögensverwaltende GmbH
Alternative – In diesem Artikel lernst du die Grundlagen zur Thematik der Immobiliengesellschaften. Kurz erklärt: Eine Immobiliengesellschaft ist ein Unternehmen, welches den Zweck der Vermietung, Erschließung, Finanzierung, Realisierung und/oder Vermarktung verfolgt. Dabei ist es egal, ob es sich um eine oder mehrere Immobilien handelt. Auch die Verwaltung von Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien – im Eigeninteresse oder als angebotene Dienstleistung gegenüber Dritten – ist ein beliebter Schwerpunkt bei Immobiliengesellschaften und vermögensverwaltender GmbH. Erfahre mehr über die wichtigsten Vorteile und Nachteile beim Immobilienkauf sowie die zu erwartenden Kosten.