Zwangsverwaltung (Lexikon) einer Immobilie
Die Zwangsverwaltung ist neben der Zwangsversteigerung das zweite zentrale Werkzeug der Immobiliarvollstreckung — und für viele Gläubiger das wirtschaftlich interessantere. Statt das Objekt zu versilbern, greift der Gläubiger auf die laufenden Mieteinnahmen zu. Geregelt ist das Verfahren im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG, §§ 146–161). Für Eigentümer bedeutet eine Anordnung: Sie verlieren die Verwaltungs- und Nutzungsbefugnis an ihrer […]


