Versteigerung (Lexikon) einer Immobilie: Alle wichtigen Informationen
Versteigerung (Definition, Bedeutung) – Es gibt zum einen die Zwangsversteigerung einer Immobilie oder zum anderen die Teilungsversteigerung. Eine Zwangsversteigerung findet statt, wenn der Eigentümer die Immobilie betreffende Schulden nicht mehr begleichen kann. Eine Teilungsversteigerung findet statt, wenn das Eigentum an einer Immobilie auf mehrere Personen aufgeteilt ist und sie sich nicht einig werden können, was mit dem Objekt passieren soll. Die Versteigerung einer Immobilie wird von einem Rechtspfleger in dem Amtsgericht, in dessen Grundbuchbezirk die Immobilie eingetragen ist, durchgeführt. Eine Immobilie wird immer mit allem Zubehör versteigert, d.h. alle beweglichen und nicht beweglichen Gegenstände einer Wohnung werden mit erworben. Die Termine für Versteigerungen werden öffentlich bekannt gegeben.
Versteigerung im Überblick: Der letzte Ausweg
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- Es wird zwischen Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerungen einer Immobilie unterschieden
- Zwangsversteigerung findet statt, wenn Eigentümer die Immobilie betreffende Schulden nicht mehr begleichen kann
- Teilungsversteigerung findet statt, wenn Eigentum einer Immobilie auf mehrere Personen aufgeteilt ist und sie sich nicht einigen können, was damit passieren soll
- Versteigerung einer Immobilie wird durch Rechtspfleger in dem Amtsgericht, in dessen Grundbuchbezirk die Immobilie eingetragen ist, durchgeführt
- Immobilie wird mit allen beweglichen und nicht beweglichen Gegenständen versteigert
- Termine für Versteigerungen werden öffentlich bekannt gegeben
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