Zwangshypothek (Lexikon) als Sicherungshypothek

Zwangshypothek (Definition, Bedeutung) – Bei der Zwangshypothek handelt es sich bei einer Zwangsvollstreckung um die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch. Eine Zwangshypothek gilt ebenfalls als Sicherungshypothek, welche aber im Gegensatz zu einer normalen Hypothek nicht vertraglich vereinbart ist, und im Zuge der Zwangsvollstreckung im Grundbuch eingetragen wird. Durch Zwangshypotheken werden Zwangsversteigerungen ermöglicht und es ergeben sich dadurch Vorteile für den Gläubiger. Zu den Vorteilen zählen unter anderem die daraus folgende Beteiligung bei einer Zwangsvollstreckung, der Erhalt eines Anteils an dem Versteigerungserlös und die Erlangung des Ablösungsrechts.

Zwangshypothek im Überblick: Zwangsweise Eintragung einer Hypothek im Grundbuch

  • Eintragung einer Hypothek im Grundbuch durch die Zwangsvollstreckung
  • Gilt ebenfalls als Sicherungshypothek, ist jedoch nicht vertraglich vereinbart und wird nur im Zuge der Zwangsvollstreckung im Grundbuch eingetragen
  • Ermöglicht Zwangsversteigerungen und Vorteile für den Gläubiger
  • Vorteile sind unter anderem: Beteiligung des Gläubigers an einer Zwangsvollstreckung, Erhalt des Anteils am Erlös und die Erlangung des Ablösungsrechts

Lesen Sie auch:

Zurück zum Wiki: Immobilien Lexikon