Beschränkt persönliche Dienstbarkeit einer Person
Beschränkt persönliche Dienstbarkeit – Wenn im Grundbuch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragen ist, befähigt es denjenigen, zu dessen Gunsten die Dienstbarkeit eingetragen ist dazu, das Grundstück in einer bestimmten Art und Weise zu nutzen. Der Inhalt der Dienstbarkeit sollte möglichst konkret vereinbart sein, um Unklarheiten zu vermeiden und das Streitpotenzial zu minimieren. Das Nutzungsrecht der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit beschränkt sich auf die namentlich im Grundbuch eingetragene Person und ist nicht übertragbar.
Beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Überblick: Befähigung zur Nutzung eines Grundstücks
- Ist im Grundbuch eingetragen
- Befähigung der Person das Grundstück in einer bestimmten Art und Weise zu nutzen
- Möglichst konkret vereinbaren um Unklarheiten und Streitpotenzial zu vermeiden
- Gilt nur für die namentlich eingetragene Person im Grundbuch und ist somit nicht übertragbar
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