Erbschaft annehmen: Haus, Schulden – Das erbst Du
Sobald eine Immobilie geerbt wurde, stellt sich die Frage nach der Verwertung: Selbst bewohnen oder vermieten? Welche Kosten entstehen bei der Annahme und bei der Ausschlagung des Erbes? Zu klären ist, ob man Erbe oder Vermächtnisnehmer ist. Ein Erbe erhält das Vermögen als Ganzes gemäß §1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Im Gegensatz zum klassischen Erbteil kann sich ein Vermächtnis jedoch lediglich auf einen Vermögensgegenstand, z. B. das Grundstück beziehen. Rechtlich wird der Vermächtnisnehmer kein Rechtsnachfolger im Sinne des §1939 BGB.
Geerbt werden Haus und Schulden
Der Erbe ist allerdings Rechtsnachfolger und haftet somit auch für die Schulden des Verstorbenen. Mit der Annahme des Erbes muss unter Umständen mit dem eigenen Vermögen für bestehende Immobilienkredite und Steuerschulden aufgekommen werden. Um eventuelle Gefahren abzuwenden, kommen Sie bitte rechtzeitig auf die uns zu. Nur in sehr wenigen Fällen können Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft rückgängig gemacht werden. Wir beraten Sie in allen Fragen und Formalitäten rund um das Erbe. Mit der Annahme des Erbes ist ein Antrag auf Grundbuchberichtigung (§ 82 Grundbuchordnung, GBO) zu stellen.
Erbengemeinschaft durch Teilung lösen
Problematisch kann das Vererben an eine Erbengemeinschaft sein. Dabei erben verschiedene Parteien (z. B. Geschwister) das Immobilienvermögen. Verschiedene Interessen können eine Nutzung und Veräußerung schwierig gestalten. Der Verkauf der Immobilie ist ohne eine einstimmigen Beschluss grundsätzlich nicht möglich. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung besteht die Möglichkeit, das Vermögen zu teilen und damit die Erbengemeinschaft zu beenden. Vereinbarungen zur Teilung können etwa eine Barauszahlung an den ersten Erben, eine Überschreibung von Vermögensanteilen an einen zweiten und der Eigentumsübergang einer Immobilie im gleichen Wert an einen dritten Erben sein. Bei allen Lösungen ist eine objektive und realistische Bewertung der Immobilie erforderlich.
Eigennutzung oder Vermietung des Erbes
Oftmals besteht eine enge persönliche Bindung zum Elternhaus. Doch sollten weitere objektive Kriterien in die Entscheidung eingehen:
- Wie ist der Zustand der Immobilie (Renovierungsstau)?
- Welche Umbaumaßnahmen sind erforderlich?
- Besteht die Möglichkeit, eine eventuelle Erbengemeinschaft auszuzahlen?
Schuldenfalle Immobilienerbschaft
Ist die geerbte Immobilie in einem ausgezeichneten Zustand, kann sie auch vermietet werden. In vielen Fällen sind jedoch die aufzuwendenden Summen für Renovierung und Modernisierung zu hoch, um mit der Vermietung eine Rendite zu erzielen. Die Renditerechnung kann bei einem Mehrfamilienhaus auch bei Sanierungsstau noch relativ positiv ausfallen. Da der Verkauf der ererbten Immobilie in vielen Fällen die einzige Möglichkeit zur Beilegung des Erbstreits ist, wird von den Erben häufig weit unter Wert verkauft.
Mehr Informationen zum Thema Erbe:
Erbauseinandersetzung
In Gemeinschaft geerbte Immobilien stellen beim Verkauf eine besondere Schwierigkeit dar. Im Rahmen einer Erbengemeinschaft bestehen im Grundbuch mehrere Eigentümer. Dieser Umstand wirkt sich nachteilig auf das Interesse potenzieller Käufer aus und erschwert die Verkaufsabwicklung. Es gibt eine Lösung, um die Abwicklung zu vereinfachen und gleichzeitig für eine klare Richtlinie aller gleichberechtigten Erben zu sorgen. Die Erbauseinandersetzung bezeichnet die Auflösung einer Erbengemeinschaft, die anhand klarer vertraglicher Regelungen vorgenommen wird und formungebunden ist. Alles über die Erbauseinandersetzung.
Erbengemeinschaft
Aus der Praxis ist bekannt, dass sich eine Erbengemeinschaft eher selten einig ist. Doch aus der Uneinigkeit und offenen Streitigkeiten im Bezug auf ein Immobilienerbe entstehen Verluste, die Sie mit Umsichtigkeit vermeiden können. Vermeiden Sie Konflikte um den Nachlass, in dem Sie sich von einem Immobilienmakler beraten lassen und mit Unterstützung den besten Weg finden. Sieht es das Testament nicht anders vor, sind alle Miterben zu gleichen Teilen berechtigt und verpflichtet. Das bedeutet, dass ein Verkauf oftmals die beste Lösung ist und Ihnen die Möglichkeit verschafft, den erzielten Erlös aus dem Nachlass unter allen Miterben aufzuteilen und so der Problematik eines Erbschaftsstreits aus dem Weg zu gehen. Erfahren Sie mehr über die Erbengemeinschaft.
Erbschaftssteuer
Für viele Erben sind Trauer, Freude und Sorge eng miteinander verknüpft. Wenn Sie ein Haus erben, ist dieser Prozess immer an einen schmerzlichen, emotionalen Verlust gekoppelt. Nach einiger Zeit breitet sich eine leichte Freude aus und Ihnen wird bewusst, dass Sie Hausbesitzer sind. Gleichzeitig kommt die Sorge, dass das Finanzamt Erbschaftssteuer von Ihnen einfordert und Sie diesen Betrag nur zahlen können, wenn Sie das Haus verkaufen. Sie haben einen Freibetrag, unter dem generell keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Ehepartner können Immobilien bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Damit Sie auch keine Spekulationssteuer zahlen, sollten Sie bei vor weniger als 10 Jahren erworbenen Immobilien überlegen, ob Sie das geerbte Haus selbst bewohnen möchten. Alles über die Erbschaftssteuer.
Erbschein
Sie sind testamentarisch als Alleinerbe des Elternhauses eingetragen. Ist das Testament notariell beglaubigt und rechtsgültig, wird Ihr Erbe nicht angezweifelt. Dennoch stehen Sie ohne einen zusätzlichen Erbschein spätestens dann vor einem Problem, wenn Sie durch die Berichtigung im Grundbuch zum Eigentümer der Immobilie werden und diese beispielsweise weiter verkaufen möchten. Sie sollten, unabhängig vom Testament einen Erbschein ausstellen lassen und sich damit beim Erbe von Häusern oder Wohnungen absichern. Alles über den Erbschein.
Teilungsversteigerung in Erbengemeinschaften
Die Teilversteigerung ist eine besondere Variante der Zwangsversteigerung und wird angewendet, wenn mehrere Personen Eigentum an einer Sache haben. Hierbei handelt es sich oft um ein Grundstück oder eine Immobilie, die versteigert und der Erlös unter den Eigentümern aufgeteilt wird. Diese Situation tritt häufig in Erbengemeinschaften auf, in deren Nachlass eine Immobilie oder ein Grundstück zu finden sind. Die Erben teilen sich in einer Erbengemeinschaft das Eigentum an den Nachlassgegenständen. Jeder kann demnach über seinen Anteil selbst verfügen, über die gesamte Sache jedoch nur in Übereinstimmung mit den Anderen. Alles über die Teilungsversteigerung.
Schulden vererben
Ein Erbe bedeutet nicht in erster Linie Reichtum und neue Besitztümer. Eine Erbschaft ist häufig mit Schulden belastet und bedeutet für die Erben eine hohe Verantwortung. Die Erben übernehmen nach dem Tod nicht nur das Vermögen, sondern auch die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Gehören hierzu Schulden, haften die Erben auch mit ihrem privaten Vermögen dafür. Kommt es zu einem Erbschaftsfall, sollte das Erbe genauestens geprüft und auf Schulden untersucht werden. Erfahre mehr über Schulden vererben.
Erbausschlagung
Der Nachlass kann von jedem Erben ausgeschlagen werden. Dies wird besonders wichtig, wenn das Erbe überschuldet ist, oder beispielsweise baufällige Immobilien zum Erbe gehören. Eine Ausschlagung benötigt jedoch gewisse Formen und Fristen, die zwingend einzuhalten sind. Genaue Informationen über die Vermögensgegenstände und Schulden des Erblassers sind daher enorm wichtig. Die richtige Beratung ist einem solchen Fall das A und O zum Erfolg. Alles über die Erbausschlagung.
Erben ohne Testament
Das Erbrecht tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Dieses regelt, wer nach einem Todesfall das Vermögen des Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Es kann zur Bildung von Erbengemeinschaften bei mehreren Erben kommen und der Nachlass geht in den Besitz dieser über. Erbengemeinschaften bilden sich automatisch nach dem Tod des Erblassers, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Diese müssen den Nachlass anschließend untereinander Aufteilen und gemeinsam Entscheidungen über Erbgegenstände, wie Immobilien treffen. Wer selber entscheiden möchte, welche Angehörigen welche Besitzgegenstände erben, sollte ein Testament aufsetzen und alles genau regeln. Erfahre mehr über das Erben ohne Testament.
Pflichtteil des Erbes
Der Pflichtteil ist ein wichtiges Thema für enterbte Verwandte, denn diese haben dennoch bestimmte Ansprüche auf das Erbe. Um dieses richtig einzufordern und die Formalien zu erfüllen ist jedoch einiges zu beachten. Der Anteil hängt dabei stets von den anderen Erben und der Höhe des Nachlasses ab. Lesen Sie jetzt mehr zum Thema Pflichtteil des Erbes.
Freibeträge beim Erbe
Damit die Erben vor einer finanziellen großen Belastung geschützt werden, gelten je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge. Diese Freibeträge beinhalten verschiedene Dinge, die nicht versteuert werden müssen, damit die Erben besonders bei einem großen Nachlass nicht das meiste als Steuern abgeben müssen. Alles zum Thema Freibeträge!