Eigennutzung einer geerbten Immobilie: Was beachten bei Erbe von Haus & Wohnung?

Der reguläre Ablauf bei geerbten Immobilien sieht den Selbsteinzug eher selten vor. Wer selbst ein Haus besitzt, wird im Regelfall nicht über die Eigennutzung des Elternhauses oder einer anderweitig geerbten Immobilie nachdenken. Auch bei Erbengemeinschaften ist es schwierig, wenn Sie einziehen möchten und die anderen Erben auszahlen müssen. Dennoch sollten Sie diese Möglichkeit nicht gänzlich außer Acht lassen, da sich aus dem Selbsteinzug vor allem bei Häusern innerhalb der Spekulationsfrist ein Vorteil ergibt. Zurück zur Übersicht: Erbe & Nachlass.

Wichtige Kriterien bei Eigennutz von Immobilien

Zum geerbten Elternhaus haben Sie eine sehr starke emotionale Bindung. Ihre gesamte Kindheit und alle schönen Erinnerungen sind mit der Immobilie verbunden. Allein aus diesem Grund fällt eine rationale Entscheidung schwer und lässt Sie dazu tendieren, wichtige Kriterien zu übersehen. Mit der Erbschaft eines Hauses übernehmen Sie alle Verbindlichkeiten der Erblasser, die zum Beispiel mit einer Hypothek oder offenen Rechnungen für Renovierungen einhergehen. Generell raten wir Ihnen dazu, den Renovierungsstand zu prüfen und vor einem Einzug in Erfahrung zu bringen, ob im Bezug auf die Immobilie Schulden bestehen und ob Sie diese ohne einen Verkauf begleichen können. Auch notwendige, zu Ihren Bedürfnissen passende Umbaumaßnahmen können einen Grund zu Überlegungen darstellen. Haben Sie das Haus nicht allein, sondern in Erbengemeinschaft geerbt, muss die Auszahlung der Miterben bei Ihrem Einzug bedacht und genau kalkuliert werden.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Erbschaft gerade über Immobilieneigentum nachgedacht und sich zum Kauf entschlossen haben, ist der Einzug in das geerbte Haus eine gute Lösung. Bei neueren, in einem Zeitraum von vor weniger als 10 Jahren angeschafften Immobilien, können Sie die Spekulationssteuer umgehen, in dem Sie selbst einziehen und das Objekt halten.

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