Alleinerbe des Nachlasses
Alleinerbe – Alleinerbe ist derjenige der als alleiniger Erbe den gesamten Nachlass eines Verstorbenen erhält. Gibt es jedoch mehrere gesetzliche Erben wird der Erbe zum Alleinerbe wenn er ausdrücklich als einziger im Testament erwähnt wird. Mit dem Antritt des Erbes gehen auch Rechte und Pflichten mit einher. Zum einen gilt das Prinzip „Alles oder nichts“, das heißt der Erbe erbt den gesamten Nachlass und kann sich nicht nur seinen Teil raussuchen, zum anderen muss auf den gesamten vererbten Nachlass eine Erbschaftssteuer gezahlt werden.
Alleinerbe im Überblick: Der Gesamterbe eines Nachlasses
- Alleiniger Erbe eines Nachlasses
- Wenn mehrere gesetzliche Erben muss der Alleinerbe ausdrücklich im Testament erwähnt werden
- Der Erbe muss den gesamten Nachlass antreten oder gar nichts, es gibt kein Teilerbe
- Es muss eine Erbschaftssteuer auf das Erbe gezahlt werden
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