Freibeträge und Erbschaftssteuer: Fakten und Tipps
Die Erbschaftssteuer wurde bereits 1906 im Deutschen Reich eingeführt und hat sich seither in einigen Punkten verändert, bleibt jedoch in ihrer Grundidee gleich: Der Erbfall wird als Vermögenszuwachs betrachtet und muss wie jedes andere Einkommen versteuert werden. Diese Regelung hat sich besonders durch die Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften weiterentwickelt. Zurück zur Übersicht: Erbe.
Freibeträge bei der Erbschaft: Was wird versteuert, was bleibt steuerfrei?
Um Erben vor einer hohen finanziellen Belastung zu schützen, gibt es je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Freibeträge. Nur der Betrag, der über den Freibeträgen liegt, wird versteuert. Hier finden Sie eine Übersicht der gängigen Freibeträge (Stand 2024):
Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
---|---|
Ehegatten und Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder und Enkel (wenn Eltern verstorben sind) | 400.000 Euro |
Enkel (wenn Eltern noch leben) | 200.000 Euro |
Eltern und Großeltern | 100.000 Euro |
Geschwister und entfernte Verwandte | 20.000 Euro |
- Freibeträge sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
- Nur der Betrag über dem Freibetrag ist steuerpflichtig.
Versorgungsfreibeträge: Schutz für Ehepartner und Kinder
Versorgungsfreibeträge kommen dann zum Tragen, wenn Ehepartner oder Kinder auf die finanzielle Unterstützung des Verstorbenen angewiesen waren. Diese Beträge sind zusätzlich zu den allgemeinen Freibeträgen anwendbar:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 256.000 Euro, reduziert durch eventuelle Witwen- oder Betriebsrenten.
- Kinder: Bis zu 52.000 Euro, gestaffelt nach Alter (z. B. 42.000 Euro für ein zehnjähriges Kind).
Beispiel: Ein Ehepartner ohne Rente erhält den vollen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro, während ein Kind bis zu 42.000 Euro geltend machen kann.
Mehr Schutz? Wie wäre es mit einer Familienstiftung.
Schenkungen: Freibeträge und Steuervorteile
Schenkungen zu Lebzeiten bieten eine Möglichkeit, die Steuerlast zu verringern. Die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaft gelten, können jedoch alle zehn Jahre erneut genutzt werden. So können Erblasser durch frühzeitige Schenkungen ihre Nachlasssteuer reduzieren.
- Schenkungsfreibeträge gelten alle zehn Jahre.
- Adoptionen in Patchworkfamilien können Freibeträge erweitern.
Steuerfreie Güter: Kunst, Hausrat und eigengenutzte Immobilien
Einige Güter sind steuerfrei oder teilweise steuerfrei:
- Hausrat bis 42.000 Euro (für Steuerklasse I), sonst bis 12.000 Euro.
- Kunstgegenstände, Archive und Bibliotheken: 60 % steuerfrei.
- Eigengenutzte Immobilien: Steuerfrei, wenn ein Erbe sie bewohnt.
Beispiel: Eine Bibliothek mit einem Wert von 100.000 Euro wird zu 60 % steuerfrei, sodass nur 40.000 Euro versteuert werden müssen.
Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer und Freibeträgen
Hier noch ein paar der häufigen Fragen zur Erbschaftssteuer und Freibeträgen für Sie.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer?
Die Freibeträge variieren nach Verwandtschaftsgrad. Ehegatten haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro und Eltern oder Großeltern 100.000 Euro.
Wie kann man die Erbschaftssteuer umgehen?
Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge mehrfach genutzt werden. Wichtig ist, dass Schenkungen mindestens zehn Jahre vor dem Tod erfolgen.
Wann zahlt man Erbschaftssteuer?
Erbschaftssteuer wird nur auf den Betrag erhoben, der über dem Freibetrag liegt. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Nachlasswert.
Ist eine Schenkung zu versteuern?
Schenkungen unterliegen denselben Freibeträgen und Regeln wie die Erbschaftssteuer. Durch kluge Planung können Erblasser so die Steuerlast für ihre Nachkommen verringern.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Die Steuerhöhe hängt von der Steuerklasse des Erben, dem Wert des Nachlasses und den geltenden Freibeträgen ab. Eine individuelle Berechnung ist oft erforderlich.
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