Eigenbedarfskündigung: Kündigung für den Eigenbedarf nach Kauf einer vermieteten Immobilie
Eigenbedarfskündigung – Sie kaufen eine vermietete Immobilie und möchten nun selber einziehen? Mit einer Eigenbedarfskündigung ist auch das möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie entweder selber nachvollziehbare Gründe haben oder eine begünstigte Person in die Immobilie einzieht. Erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen über die Frist der Eigenbedarfskündigung, die wichtigen Gründe und begünstigten Personen.
Eigenbedarfskündigung: Definition & Erklärung
Erwerben Sie also eine bereits vermietete Immobilie bedeutet das nicht, dass Sie diese auch weiterhin vermieten müssen. Ganz im Gegenteil: In manchen Fällen können Sie sogar schon kurz nach dem Erwerb Ihr neues Objekt beziehen. Hierfür müssen Sie dann eine Eigenbedarfskündigung erstellen und diese einreichen.
Frist für die Eigenbedarfserklärung: 3 bis 9 Monate
Schauen wir uns nun also einmal Schritt für Schritt die Einzelheiten einer solchen Kündigung an.
Nachweisbare Gründe für Eigenbedarf: Kinderwunsch, Hohes Alter & Co.
Sie müssen also Gründe für die Kündigung der Mieter vorweisen. Nicht jeder Grund ist auch gleich ein Grund für Eigenbedarf. Stattdessen müssen Sie vorlegen können, dass Sie das Haus oder die Wohnung aus zwingenden Gründen beziehen müssen und keine Alternative haben. Krankheit, hohes Alter oder Schwangerschaft können solche Gründe sein.
Hier einige Beispiele:
- Kinderwunsch
- Wohnraumerweiterung
- Beruflicher Umzug
- Ersatzwohnung
- Hohes Alter
- Krankheit
Kündigen für begünstige Personen: Von den Kindern bis zur Oma
Außerdem können Sie den Mietern auch kündigen, wenn eine Ihnen begünstigte Person dringend den Wohnraum braucht. Dazu gehören Enkel, Lebenspartner und auch Schwiegerkinder und Eltern.
Zu den begünstigten Personen gehören:
- Kinder
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
- Enkel
- Nichten und Neffen
- Schwiegerkinder und Schwiegereltern
- Ehepartner
- Lebenspartner
Auch Cousin, Cousine, Großneffe und -Nichte, so wie die Stiefenkel gehören zur der Gruppe der begünstigten Personen. Hierfür benötigen Sie vereinzelt Nachweise, die die genauen Hintergründe, so wie die Beziehung zwischen Ihnen und der Person begründen.
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