Betriebskosten: Umlagefähige Nebenkosten, Instandhaltung, Wasserversorgung – Erklärung & Definition
Betriebskosten – Welche Betriebskosten sind vom Mieter zu zahlen? Und um welche Nebenkosten müssen Sie sich als Vermieter kümmern? Welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht, ist gesetzlich festgelegt. Erfahren Sie hier mehr zu dem Thema Betriebskosten und warum Sie diese unbedingt im Mietvertrag festhalten müssen!
Nebenkosten: Definition & Erklärung
Ob Rendite Immobilie oder Investment Immobilie, während bei dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung kommt es stets zu Kaufnebenkosten. Was viele unterschätzen: Die fortlaufenden Nebenkosten, die der Eigentum einer Immobilie mit sich bringt. Kaufen Sie eine vermietete Immobilie oder führen Sie die Erstvermietung selber durch, können Sie manche dieser Nebenkosten auf den Mieter umlegen.
Nicht-Umlagefähige Nebenkosten: Reparatur, Instandhaltung & Co.
Kosten für Handwerker, Instandhaltung und Verwaltung können Sie nicht auf den Mieter umlegen. Schließlich ist es Ihre Verantwortung als Vermieter dafür zu sorgen, dass die Immobilie den modernen Sicherheitsstandards entspricht und vermietbar ist.
Diese Kosten müssen Sie als Vermieter selbst tragen:
- Reparaturkosten
- Instandhaltungskosten
- Verwaltungskosten
- Bankkosten
Umlagefähige Nebenkosten: Der Mieter zahlt
Bei den umlagefähigen Nebenkosten handelt es sich um jene, die von Ihnen als Vermieter auf den Meter umgelegt werden können. Damit es hier nicht zu Missverständnissen kommt, sollten diese im Mietvertrag vereinbart werden. Diese Art der Nebenkosten werden auch Betriebskosten genannt. Schauen wir uns diese mal genauer an.
Aufstellung der Betriebskosten: (BetrKV) § 2
Bei den Betriebskosten handelt es sich also um konstant laufende öffentliche Lasten des Grundstücks. Diese sind gesetzlich definiert und reguliert. So fallen jegliche Kosten für die Pflege und Instandhaltung der gemeinschaftlichen Räume und Anlagen in die Kategorie der umlagefähigen Nebenkosten. Auch jegliche Kosten für die Straßenreinigung, Müllbeseitigung und für den Schornsteinfeger werden vom Mieter mit bezahlt.
Hier eine kurze Übersicht:
- Wasserversorgung
- Entwässerung
- Heizungsanlage und Brennstoffe
- Warmwasseranlage, -Lieferung und -Geräte
- Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- Personen- oder Lastenaufzug
- Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Gemeinschafts-Antennenanlage
- Einrichtungen für die Wäschepflege
- Sonstige Betriebskosten
Mehr zu Immobilie kaufen: Betriebskosten
Sie kaufen eine bereits vermietete Immobilie oder planen Ihre frisch erworbene Immobilie zu vermieten? Wenn Sie zuvor noch nie eine Immobilie vermietet haben, sollten Sie sich die unterschiedlichen Nebenkosten unbedingt genauer anschauen. Lesen Sie hier noch mehr zum Thema, auf meiner neuen Seite für Käufer, Immobilien-Erfahrung.de:
- Betriebskosten auf Mieter umlegen (extern)