Betriebskosten einer Immobilie
Betriebskosten (Definition) – Betriebskosten, also die Nebenkosten, sind alle Kosten, welche durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Grundstücks vom Eigentümer zu tragen sind. Also sind es nur diejenigen Kosten, die durch das Eigentum an einer Immobilie entstehen. Zu den Betriebskosten zählen unter anderem die Strom- und Heizkosten, die Wasserversorgung und die Gebühren für die Müllabfuhr. Die Betriebskosten müssen im Mietvertrag vermerkt sein, denn sonst bestimmt das Gesetz, dass diese Kosten in der Miete bereits miteinkalkuliert sind und der Vermieter selbst die Kosten tragen muss.
Lesen Sie hier noch mehr, im Ratgeber:
Betriebskosten im Überblick: Die Nebenkosten der Kaltmiete
- Sind vom Eigentümer zu tragen
- Unter anderem: Strom- und Heizkosten. Wasserversorgung, Müllabfuhr etc.
- Muss im Mietvertrag vermerkt sein
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