Anlieger (Lexikon) als Grundstückseigentümer mit Angrenzung an öffentliche Flächen

Anlieger (Definition, Bedeutung) – Anlieger sind sämtliche Grundstückseigentümer, deren Grundstück an öffentliche Flächen oder andere Grundstücke angrenzt. Jeder Anlieger hat genau definierte Pflichten und Rechte, besonders, wenn es um die Sicherung und Erschließung des Grundstücks geht. Bei Nicht-Beachten dieser Pflichten haftet der betroffene Anlieger, z. B. bei Versäumnis der Winterräumpflicht. Ebenfalls sehr wichtig ist die Berechtigung zum Betreten oder Befahren eines anliegenden Grundstücks, Wegerecht genannt. Allgemein gibt es diesbezüglich gesetzliche Bestimmungen, die von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein können. Allerdings müssen dort auch die einzelvertraglichen Bestimmungen, welche z. B. in Pacht-, Kauf-, oder Mietvertrag geregelt sind, beachtet werden. Um sich abzusichern, ist es ratsam einen Fachmann oder die zuständige öffentliche Stelle aufzusuchen.

Anlieger im Überblick: Informationen zur Sicherung und Erschließung des Grundstücks

  • Bezeichnung für Grundstückseigentümer
  • Gesetzlich geregelte Pflichten und Rechte
  • Haftet bei Nicht-Beachtung der Pflichten
  • Winterräumpflicht – Pflicht am Grundstück anliegende Gehwege von Schnee zu befreien
  • Wegrecht – Recht ein anliegendes Grundstück zu betreten
  • Bei Unklarheiten bezüglich der rechtlichen Lage einen Fachmann aufsuchen

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