Höhe der Grundsteuer für Haus und Wohnung: Erklärung, Berechnung + Beispiel

Höhe der Grundsteuer für Haus und Wohnung – Auch nach Ihrem Immobilienkauf fallen regelmäßig Steuern an. Eine der wichtigsten Steuern ist die Grundsteuer, die vier mal im Jahr erhoben wird. Die Höhe unterscheidet sich je nach Haustyp und Wohnungstyp, Bundesland und Immobilienwert. Erfahren Sie hier, welche Faktoren die Grundsteuer beeinflussen und wie sie die Grundsteuer berechnen können – inklusive Beispiel am Ende!

Grundsteuer: Definition & Erklärung

Die Grundsteuer ist nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer. Während die Grunderwerbsteuer nur einmal beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fällig wird, wird die Grundsteuer vier Mal jährlich erhoben. Bei der Grundsteuer wird zwischen Grundsteuer „A“ und Grundsteuer „B“ erhoben. Während Grundsteuer „A“ bei Immobilien und Grundstücken für land- und forstwirtschaftliche Nutzung erhoben wird, gilt Grundsteuer „B“ sonstig bebauten Grundstücken und Gebäuden. Somit fallen Rendite Immobilien und Investment Immobilien in Gruppe „B“.

  • Grundsteuer „A“ für Grundstücke für land- und forstwirtschaftliche Nutzung
  • Grundsteuer „B“ für sonstige bebaute und bebaubare Grundstücke

Berechnung der Grundsteuer: Wichtige Faktoren

Es gibt mehrere Faktoren, die die Höhe der Grundsteuer beeinflussen. Dazu gehört der Einheitswert der Immobilie, der individuelle Hebelsatz, das Bundesland, so wie die Immobilienart.

Hier auf einen Blick:

  • Erhebung nach Immobilienwert (Einheitswert), besteuert Eigentum
  • Gemeinde (individueller Hebesatz)
  • Bundesland (alte oder neue Länder)
  • Immobilienart (Haus, Doppelhaus, Wohnung, sonstige)

Schauen wir uns dies nun genauer an.

Einheitswert: Wert des Grundbesitzes

Bei dem Einheitswert geht es um den Immobilienwert bzw. um den Wert des Grundbesitzes. Hier eine kurze Beispielrechnung:

  • Festgestellter Einheitswert: 100.000
  • X Grundsteuermesszahl: 0,35%
  • X Kommunaler Hebesatz (B): 470%
  • = Grundsteuersatz

Sie müssen also 1) den Wert Ihrer Immobile (Einheitswert) kennen, 2) die Grundsteuermesszahl für Ihre Immobilienart und 3) den kommunalen Hebesatz (B).

Hebelsatz & Grundsteuerkennzahl: Lage und Immobilientyp

Bei dem Hebelsatz handelt es sich um eine individuell festgelegte Zahl, die von der Stadt bzw. der Gemeinde bestimmt wird. Dieser wird mit dem Einheitswert Ihrer Immobilie multipliziert. So ähnlich verhält es sich außerdem mit der Grundsteuerkennzahl. Diese ist vom Bundesland abhängig und vom Immobilientyp.

Die genauen Grundsteuerzahlen nach Bundesland finden Sie hier: Grundsteuer bei Immobilien

So unterscheidet sich zum Beispiel die Grundsteuerzahl in Hamburg von der Grundsteuerzahl in Berlin.

Beispiel: Wohnung für 100.000 Euro

Schauen wir uns zum Abschluss noch ein kurzes Beispiel an:

  • Festgestellter Einheitswert: 100.000
  • Grundsteuermesszahl: 0,35% = 350 Euro
  • Kommunaler Hebesatz (B): 470% = 1.645 Euro
  • = 1.645 Euro bzw. im Quartal 411,25 Euro (Grundsteuersatz)

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