Grundsteuerreform Deutschland 2025: Was müssen Grundbesitzer wissen?

Grundsteuerreform in Deutschland – 35 Millionen Immobilien müssen neu bewertet werden! 2018 urteilt das Bundesverfassungsgericht , dass es eine grundlegende Reform der Grundsteuer geben muss. Grund dafür: Die Bewertungsgrundlage basieren Daten, sind über 50 Jahre alt (genauer 1964 und 1935). Bis 31.12.2024 soll die Reform der Grundsteuer nun durch den Gesetzgeber erledigt sein. Deshalb erhalten Eigentümer deutschlandweit jetzt Anschreiben Ihrer Finanzämter, mit Aufforderung zur Übermittlung aktueller Daten, zur Neubewertung der Grundstücke. Lesen Sie hier alles Wichtige zur Grundsteuerreform.

Was ist die Grundsteuer?

Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Grundstücksbesitzer, alle unterliegen in Deutschland der Grundsteuer. Die Grundsteuer fällt jährlich an und wird durch die Finanzämter berechnet, genauer das Lagefinanzamt.

Grundsteuer für Eigentümer von:

  • Häusern
  • Eigentumswohnungen
  • Grundstücke

Wie berechnet man die Grundsteuer?

Berechnung in 3 Schritten – Um die Höhe der Grundsteuer, für ein einzelnes Objekt zu berechnen, gibt es eine Formel mit 3 Schritten. Zuerst benötigen SIe den festgestellten Einheitswert, einfach gesagt, die Bewertung vom Finanzamt für Ihr Grundstück.

Schritt 2 ist die Grundsteuermesszahl, einfach gesagt, je nach Art Ihrer Immobilie ist der Wert höher oder geringer. Beispiel: Im Doppelhaus ist die Grundsteuermesszahl etwas geringer, als bei einem freistehenden Einfamilienhaus. Schritt 3 ist der Grundsteuerhebesatz. Dieser wird individuell von jeder Kommune festgelegt. So können sich Kommunen beispielsweise auch attraktiver für Hausbauer und Kapitalanleger machen.

Formel:

  • Festgestellter Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Grundsteuerhebesatz

Grundlage ist der Einheitswert – Je höher der Einheitswert Ihrer Immobilie, desto mehr Grundsteuer zahlen Sie, im Vergleich zu den anderen Eigentümern in Ihrer Gemeinde.

Grundsteuer schnell erklärt

Fassen wir die Grundsteuer noch einmal schnell zusammen, mit den wichtigsten Apsekten.

Grundsteuer schnell erklärt:

  • Jährliche Steuer auf Grundbesitz
  • Schritt 1 – Bemessungsgrundlage = Einheitswert (Bewertung Ihrer Immobilie vom Finanzamt)
  • Schritt 2 – Grundsteuermesszahl : Immobilienart
  • Schritt 3 – Grundsteuerhebesatz: Kommunaler Hebesatz

Änderung durch Grundsteuerreform

  1. Neubewertung von ~ 35 Millionen Immobilien
  2. Einheitliche Bewertung durch den Bund
  3. Grundsteuer C als neue Kategorie

Neubewertung von ~ 35 Millionen Immobilien

Grundsteuer seit Einführung 1998 immer umstritten. Denn Basis für die Bewertung nach dem BewG (Bewertungsgesetz) sind veraltete Werte aus 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer).

2018 urteilt das Bundesverfassungsgericht deshalb, dass es eine grundlegende Reform der Grundsteuer geben muss. Bis 31.12.2024 soll sie umgesetzt sein. Deshalb erhalten Eigentümer jetzt Anschreiben Ihrer Finanzämter, mit Aufforderung zur Übermittlung aktueller Daten, zur Neubewertung der Grundstücke.

  • Alte Werte aus 1964 (alte BL) und 1935 (neue BL)

Lesen Sie hier mehr über die Methodik der Bewertung:

Einheitliche Bewertung durch den Bund

  • Geplant: Bundeseinheitliche Bewertungsmethoden
  • Aktuell: Unterschiedliche Bewertungsmethoden in Bundesländern

Grundsteuer C als neue Kategorie

Noch gibt es 2 Arten der Grundsteuer, die Grundsteuer A und Grundsteuer B. Grundsteuer „A“ wird verwendet für Grundstücke mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung oder kurz für Agrar. Grundsteuer „B“ verwenden Sie für sonstige bebaute und bebaubare Grundstücke, also alles mit baulicher Nutzung.

Mit der Grundsteuerreform, wird es eine weitere Kategorie geben, die Grundsteuer C.

  • Grundsteuer „A“ – Agrar Nutzung (Grundstücke mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung)
  • Grundsteuer „B“ – Bauliche Nutzung (sonstige bebaute und bebaubare Grundstücke)

Grundsteuer „C“ trennt die bisherige Grundsteuer “B” in 2 Teile auf. in Grundsteuer “B” bleiben alle sonstigen, bebauten Grundstücke. Grundsteuer „C“ wird nur für freistehende Grundstücke sein. Also Grundstücke, die nicht bebaut sind, für die aber längst eine Genehmigung vorliegt.

Ziel der Grundsteuer “C” ist es, neuen Wohnraum zu schaffen. Leerstehende Flächen, die bebaut werden dürften, können so mit einem eigenen (auch höheren) Hebelsatz versehen werden.

  • Grundsteuer „C“ – freistehende Baugrundstücke