Baukindergeld: So hilft Ihnen der Zuschuss bei der Finanzierung – Staatlicher Zuschuss

Baukindergeld – So hilft Ihnen der Zuschuss bei der Finanzierung. Das Baukindergeld ist eine weitere staatliche Maßnahme zur Förderung von Wohneigentum. Das entsprechende Gesetz wurde 2018 eingeführt und läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Hier ein kleiner Überblick zum Baukindergeld mit Erklärvideo der KfW.

Erklärvideo: Antrag Baukindergeld

Das bedeutet: Nur Familien, die bis zum 31. Dezember 2020 eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorlegen, können noch Baukindergeld erhalten. Bis zu 12.000 € stehen pro Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren zur Verfügung. Ob und wieviel Baukindergeld in die Finanzierung eingerechnet werden kann, hängt vom Einkommen des Eigentümers ab.

Hier die wichtigsten Eckpunkte zum Baukindergeld

Das Baukindergeld ist das staatliche Förderinstrument für Selbstnutzer. Der Zuschuss beträgt jährlich 1.200 Euro pro Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für eine Dauer von zehn Jahren.

Einkommensgrenzen von 90.000 Euro für eine Familie mit einem Kind dürfen nicht überschritten werden. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.

Die Förderung gilt für zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 erworbene Immobilien. Bei Neubauten ist das Datum der Baugenehmigung relevant.

Die für den Antrag erforderlichen Nachweise können seit Ende März 2019 im Zuschussportal der KfW hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Prüfung seitens der KfW wird dann der erste Teilbetrag ausbezahlt.