Erbe

Tod, Trauer, Erbe verwalten – Wenn geliebte Menschen sterben, tut es weh aber die wichtigen Dinge müssen getan werden, denn das Leben geht weiter. Ich selbst habe schon früh, in meinen 20er Jahren, viel mit dem Verlust von geliebten Menschen zu tun gehabt. Nach dem zweiten, dritten Todesfall, entwickelt man eine gewisse Routine. Welche Abläufe müssen gemacht werden? Welche Prozesse müssen angestoßen werden? Genau diese Erfahrung gebe ich meinen Klienten weiter. Insbesondere denen, die zum ersten Mal einen geliebten Menschen verloren haben.

Gesetzliche Erbfolge, Erbengemeinschaft – Nach einem Todesfall stellt sich häufig die Frage, wie das Erbe auseinandergesetzt werden soll. Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, ist die Regelung meist klar und wird nach dem letzten Willen des Erblassers ausgeführt. Wird jedoch nach der gesetzlichen Erbfolge geerbt, bilden sich häufig Erbengemeinschaften und viele offene Fragen stehen im Raum.

Erben

Alles zum Thema Erben.

Geerbtes Haus verkaufen

Es gibt allgemeine Fragen die uns erreichen, wie „Wann kann ich ein geerbtes Haus verkaufen?“ und insbesondere viele Varianten um ein Thema: Steuern beim Verkauf. Ist der Verkauf eines geerbten Hauses steuerpflichtig? Wie wird ein geerbtes Haus versteuert? Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für ein Haus? Bevor das geerbte Haus verkauft werden kann, muss zunächst entschieden werden, ob das Erbe überhaupt angetreten wird. Beachtet werden muss, dass ein Erbe nur als Ganzes angenommen werden kann. Nicht alleine Grundstück und Immobilie werden erworben, auch die Hypothek und etwaige Schulden werden vom Erben angenommen. Somit kommen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten auf den Erben zu. Für die Entscheidung für oder gegen das Erbe stehen Ihnen sechs Wochen zu. Innerhalb dieser Frist gilt es sich auszurechnen, ob es sich finanziell rentiert, das Erbe anzunehmen.

Richtig Erben

Richtig Erben – Das Erbrecht erweist sich immer wieder als äußerst komplexes Themengebilde, das von vielen Betroffenen mit großen Unsicherheiten und Unwissen verbunden ist. Wird das Thema Erben akut ist es daher immer ratsam, sich an Experten wie den Notar, Steuerberater, Immobilienmakler und den Anwalt zu wenden. Dennoch ist es sinnvoll, sich selbst ebenfalls zu belesen, um Kosten und Zeit sparen zu können. Wer mit einem gewissen Grundverständnis an das Thema Erben herangeht, versteht die Fachsprache der Experten besser und geht mit weniger Angst in die Erbangelegenheit.

Nachlassinsolvenz

Nachlassinsolvenz – Wenn man sich mit dem Thema Immobilien auseinandersetzt stößt man immer wieder auf Worte mit denen man nicht sofort etwas anfangen kann. Man befindet sich plötzlich in einer Situation, in der man vorher noch nie gewesen ist und braucht aus diesem Grund oft zügig einen Rat. In diesem Artikel erfahren Sie alles, das Sie zum Thema Nachlassinsolvenz wissen sollten. Machen Sie sich keine Gedanken über das Erforschen von unbekannten Worten, sondern widmen Sie sich Themen, die für Sie wirklich wichtig sind.

Pflichtteil Erbe

Pflichtteil des Erbes – Der Pflichtteil ist ein wichtiges Thema für enterbte Verwandte, denn diese haben dennoch bestimmte Ansprüche auf das Erbe. Um dieses richtig einzufordern und die Formalien zu erfüllen ist jedoch einiges zu beachten. Der Anteil hängt dabei stets von den anderen Erben und der Höhe des Nachlasses ab.

In vielen Familien gibt es Konflikte, die nicht selten dazu führen, dass Eltern ihre Kinder enterben wollen. Diesen Wunsch müssen die Eltern in ihrem Testament bestimmen. Sehr viel üblicher, ist jedoch der Wunsch, die Kinder nur solange zu enterben, bis beide Eheleute Tod sind. Dies ist mit dem sogenannten Berliner Testament möglich. Der länger lebende Ehegatte ist somit zuerst Alleinerbe und erst nach seinem Tod erben die gemeinsamen Kinder. Lernen Sie hier, welche Alternativen das Gesetz bietet und wie der Pflichtteil bestimmt wird.

Gesetzliche Erbfolge

Gesetzliche Erbfolge, Erbengemeinschaft – Nach einem Todesfall stellt sich häufig die Frage, wie das Erbe auseinandergesetzt werden soll. Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, ist die Regelung meist klar und wird nach dem letzten Willen des Erblassers ausgeführt. Wird jedoch nach der gesetzlichen Erbfolge geerbt, bilden sich häufig Erbengemeinschaften und viele offene Fragen stehen im Raum.

Alleinerbe des Nachlasses

Alleinerbe ist derjenige der als alleiniger Erbe den gesamten Nachlass eines Verstorbenen erhält. Gibt es jedoch mehrere gesetzliche Erben wird der Erbe zum Alleinerbe wenn er ausdrücklich als einziger im Testament erwähnt wird. Mit dem Antritt des Erbes gehen auch Rechte und Pflichten mit einher. Zum einen gilt das Prinzip „Alles oder nichts“, das heißt der Erbe erbt den gesamten Nachlass und kann sich nicht nur seinen Teil raussuchen, zum anderen muss auf den gesamten vererbten Nachlass eine Erbschaftssteuer gezahlt werden.

Erbstreit

Ratgeber zum Thema Erbstreit.

Schulden erben / vererben ohne Wissen

Schulden vererben – Ein Erbe bedeutet nicht in erster Linie Reichtum und neue Besitztümer. Eine Erbschaft ist häufig mit Schulden belastet und bedeutet für die Erben eine hohe Verantwortung. Die Erben übernehmen nach dem Tod nicht nur das Vermögen, sondern auch die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Gehören hierzu Schulden, haften die Erben auch mit ihrem privaten Vermögen dafür. Kommt es zu einem Erbschaftsfall, sollte das Erbe genauestens geprüft und auf Schulden untersucht werden.

Erbe ausschlagen

Kosten, Fristen und die wichtigsten Tipps – Der Nachlass kann von jedem Erben ausgeschlagen werden. Dies wird besonders wichtig, wenn das Erbe überschuldet ist, oder beispielsweise baufällige Immobilien zum Erbe gehören. Eine Ausschlagung benötigt jedoch gewisse Formen und Fristen, die zwingend einzuhalten sind. Genaue Informationen über die Vermögensgegenstände und Schulden des Erblassers sind daher enorm wichtig. Die richtige Beratung ist einem solchen Fall das A und O zum Erfolg.

Erbengemeinschaft auflösen

Ein Haus zu Erben kann innerhalb einer Erbengemeinschaft zu zahlreichen Streitigkeiten führen. Insbesondere dann, wenn unterschiedliche Vorstellungen bezüglich des Umgangs mit der Immobilie bestehen. Bei einer Erbengemeinschaft handelt es sich meist um die Kinder des Erblassers. Diese kommt dann zustande, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlässt, da in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge greift.

Teilungsversteigerung in Erbengemeinschaft

Teilungsversteigerung in Erbengemeinschaft – Die Teilversteigerung ist eine besondere Variante der Zwangsversteigerung und wird angewendet, wenn mehrere Personen Eigentum an einer Sache haben. Hierbei handelt es sich oft um ein Grundstück oder eine Immobilie, die versteigert und der Erlös unter den Eigentümern aufgeteilt wird. Diese Situation tritt häufig in Erbengemeinschaften auf, in deren Nachlass eine Immobilie oder ein Grundstück zu finden sind. Die Erben teilen sich in einer Erbengemeinschaft das Eigentum an den Nachlassgegenständen. Jeder kann demnach über seinen Anteil selbst verfügen, über die gesamte Sache jedoch nur in Übereinstimmung mit den Anderen.

Erben ohne Testament

Erben ohne Testament – Das Erbrecht tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Dieses regelt, wer nach einem Todesfall das Vermögen des Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Es kann zur Bildung von Erbengemeinschaften bei mehreren Erben kommen und der Nachlass geht in den Besitz dieser über. Erbengemeinschaften bilden sich automatisch nach dem Tod des Erblassers, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Diese müssen den Nachlass anschließend untereinander Aufteilen und gemeinsam Entscheidungen über Erbgegenstände, wie Immobilien treffen. Wer selber entscheiden möchte, welche Angehörigen welche Besitzgegenstände erben, sollte ein Testament aufsetzen und alles genau regeln.

Vererben

Fakten zum Thema Vererben.

Testament: Festlegung der Vermögensverteilung

Testament – Die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person kann noch vor dem Tod in einer schriftlichen Erklärung festgehalten werden, welche das Testament ist. Jede Person ist ab dem 16. Lebensjahr testierfähig und benötigt bei einem eigenhändigen Testament keinen Notar, da der Erblasser dieses selbst handschriftlich erstellt. Möchte man jedoch ein notarielles Testament, muss dies von einem Notar beurkundet werden, wo sich die Kosten dafür nach dem Wert des Nachlasses richten. Zur Klarstellung sollte das Schriftstück mit „Testament“ oder „Letzter Wille“ beschriftet und am Ende mit der Unterschrift des Erblassers und einem Datum versehen werden. Gibt es mehrere Testamente, so ist das Testament mit dem jüngsten Datum maßgebend.

Richtig Vererben zu Lebzeiten

Vererben zu Lebzeiten – Ein Todesfall in der Familie ist oft der Auslöser für einen erbitterten Streit um den Nachlass. Ein Testament kann bei diesem Problem Abhilfe schaffen, indem schon zu Lebzeiten Klarheit über den Nachlass geschaffen wird. Was dabei beachtet werden muss und wie Immobilien in einem Testament mit einbezogen werden können, erfahren Sie hier.

Ohne ein Testament wird der Nachlass nach den Vorschriften der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Diese ist jedoch nicht immer im Interesse des Erblassers. Existiert ein Testament, kann das Vermögen anders verteilt werden, als es das Gesetz vorsieht und auch nicht blutsverwandte Personen können erben. Das Erstellen eines Testamentes ist also nicht nur wichtig um den letzten Willen genau zu regeln, sondern auch um Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden.

Tod & Trauer

Trauerbekundungen – Bei einem Todesfall in der Familie oder im Freundschaftskreis sollte das Beileid an die Trauerfamilie ausgesprochen werden. Die richtigen Worte zu finden fällt dabei häufig recht schwer. Sie sollten persönlich und dabei stets taktvoll und mitfühlend sein.

Richtige Worte für die Beileidsbekundung

Die richtigen Worte zu finden ist besonders in einem Trauerfall sehr schwer. Egal, ob es sich um eine Trauerkarte, die Aufschrift einer Kranzschleife oder eine Trauerrede handelt. Die Worte sollten taktvoll und mit bedacht gewählt werden, um dem Verstorbenen die nötige Ehre zu erweisen. Wem die Wortwahl schwerfällt, greifen wir unterstützend unter die Arme und geben einige Beispiele und Tipps für die angemessenen Worte als Trauerbekundung.

Zahlen & Fakten

Zahlen & Fakten zum Thema Immobilie erben.

Freibeträge und Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wurde in ihrer heutigen Anwendung bereits im Jahre 1906 im Deutschen Reich eingeführt. Seither hat sich zwar das ein oder andere geändert, das Gesetzt basiert aber nach wie vor auf den gleichen Prämissen. Die wichtigste dabei ist, dass der Erbfall als Vermögenszuwachs der Erben angesehen wird und daher wie jedes andere Einkommen auch versteuert werden muss. Andere Grundsätze, wie die Gleichstellung der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner haben sich seit 1906 stark verändert.

Die Freibeträge der Erbschaft: Was wird versteuert und was nicht? Damit die Erben vor einer finanziellen großen Belastung geschützt werden, gelten je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge. Diese Freibeträge beinhalten verschiedene Dinge, die nicht versteuert werden müssen, damit die Erben besonders bei einem großen Nachlass nicht das meiste als Steuern abgeben müssen. Welche Freibeträge es gibt und wie hoch diese für die jeweiligen Familienmitglieder sind, erfahren Sie jetzt.

Erbschaftssteuer berechnen

Wer ein Haus erben wird, sollte sich möglichst zeitnah die Höhe der Erbschaftssteuer ausrechnen. Das Gesetz gewährt dem Erben einen hohen Steuerfreibetrag. Bei Ehegatten der Erbschaftssteuerklasse I liegt dieser bei 500.000 Euro. Kinder und Enkel profitieren von einem Steuerfreibetrag von 400.000 Euro.

Erbe in Zahlen: Statistik

Bislang ging man bei Erbschaften in Deutschland von bis zu 300 Milliarden Euro aus (wie der Spiegel berichtet). Dabei steigt das Erbe und das Volumen, wie Sie auch später in den Statistiken sehen. Laut DIW-Studie hält die Tendenz an und es wird noch deutlich mehr Vermögen in Deutschland vererbt oder verschenkt werden, ganze 400 Milliarden. Wird ein Erbe angenommen bedeutet dies, alle Rechte, aber auch Pflichten anzunehmen. Handelt es sich bei dem Erbe um einen reinen Geldbetrag, ist dieser Wert sofort ermittelt. Anders gestaltet es sich bei einer Immobilie. Nicht nur das Haus geht in die Hände des Erben über, auch etwaige Schulden wie eine Hypothek wird dann vom Erben angenommen.