Herstellungskosten (Lexikon): Steuerrecht, Gebäude & Immobilie

Herstellungskosten (Definition, Bedeutung) - Die Herstellungskosten sind ein Bewertungsmaßstab für hergestellte Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter, welche ganz oder teilweise im eigenen Betrieb erstellt worden. Es handelt sich hierbei nicht nur um Kosten für die Herstellung eines Gegenstandes, sondern auch um die Kosten für dessen Erweiterung und Verbesserung. Herstellungskosten sind also demnach alle Kosten, die durch den Bau einer Immobilie entstehen, wie zum Beispiel die Handwerkerarbeiten. Herstellungskosten lassen sich steuerlich linear abschreiben, was die gleichmäßige Aufteilung der Kosten auf die vom Gesetz vorgesehene Nutzungsdauer erlaubt.

Herstellkosten im Überblick

  • Bewertungsmaßstab für hergestellte Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter
  • Enthält nicht nur Kosten für die Herstellung, sondern auch für dessen Erweiterung und Verbesserung
  • Alle Kosten, die durch den Bau einer Immobilie entstanden sind (unter anderem Handwerkerarbeiten)
  • Kann man steuerlich linear abschreiben

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