Zweckverband (Lexikon) zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben
Zweckverband (Definition, Bedeutung) – Der Zweckverband ist der Zusammenschluss von mehreren Gemeinden oder Verbänden zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben. Aufgrund der Beschränkung auf bestimmte Verwaltungszwecke wird ein solcher Verband als „Zweckverband“ bezeichnet. Wer Mitglied eines Zweckverbands werden kann und welche Aufgaben der Verband wahrnimmt wird von der Verbandssatzung bestimmt. Für die erbrachten Dienstleistungen des Zweckverbands werden von den Bürgern Gebühren erhoben, wodurch ein Zweckverband finanziert wird.
Zweckverband im Überblick: Zusammenschluss von Gemeinden
- Zusammenschluss von mehreren Gemeinden oder Verbänden zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben
- Auf bestimmte Verwaltungszwecke beschränkt
- Verbandssatzung bestimmt wer Mitglied eines Zweckverbands wird und welche Aufgaben der Verband wahrnimmt
- Finanzierung durch die erhobenen Gebühren der Bürger für die erbrachten Dienstleistungen des Zweckverbands
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