Schornsteinfeger (Lexikon) – Brandschutz, Pflicht & freie Wahl

Schornsteinfeger (Definition, Bedeutung) – Der Schornsteinfeger ist sowohl für die Kontrolle des Brandschutzes und Funktion von Heizungs- und Feuerungsanlagen zuständig, sondern auch zur Überwachung des Emissionsschutz und auch für Energieeinsparung. Die Regelung bezüglich der Aufgaben sind im Schornsteinfegergesetz festgehalten. Schornsteinfeger schließen sich oft zwecks Interessenvertretung zu einer Innung zusammen. Es besteht eine Schornsteinfegerpflicht, aufgrund welcher es Pflicht für ganzjährig benutzte Feuerstätten, 4 mal kehren zu lassen und bei Heizstätten die in der üblichen Heizperiode benutzt werden, ist die Pflicht einmal kehren zu lassen. Man hat selber allerdings seit dem Jahr 2013 die freie Wahl welchen Schornsteinfeger man beauftragt und kann natürlich jederzeit wieder wechseln.

Übersicht zum Schornsteinfeger

  • Kontrolliert Brandschutz
  • Kontrolliert Heizungs- und Feuerungsanlagen
  • Regelung per Schornsteinfegergesetz festgehalten
  • Zusammenschluss zu Innung
  • Schornsteinpflegerpflicht: 4 mal bei ganzjährigem & 3 mal bei üblichem Heizen
  • Seit 2013 freie Schornsteinfegerwahl

Zurück zum Wiki: Immobilien Lexikon