Tippgeber Immobilien: Geld verdienen mit Empfehlungen - Provision & Kontakt

Tippgeber Immobilien: Geld verdienen mit Empfehlungen – Provision & Kontakt

Tippgeber Immobilien – Sie kennen jemanden, der eine Villa, ein Mehrfamilienhaus oder ein Penthouse verkaufen möchte? Oder einen Investor, der ein konkretes Objekt sucht? Mit nur einer erfolgreichen Empfehlung verdienen Sie als Tippgeber bis zu mehrere hunderttausend Euro Provision – ohne Maklerlizenz, ohne Aufwand, ohne Risiko. Im Premium-Segment liegen die Tippgeber-Honorare im fünf- bis sechsstelligen Bereich pro Deal. Wir zeigen Ihnen konkret, wie viel bei welchem Kaufpreis netto übrig bleibt, welche steuerlichen Spielregeln gelten und wie Sie in 72 Stunden zu einer schriftlichen Tippgeber-Vereinbarung kommen. Direkt zum Kontakt.

Immobilien Tippgeber: Definition, Rolle, Abgrenzung

Ein Tippgeber (auch Deal Trader) ist eine Privatperson oder ein Unternehmen, das einem Maklerhaus den entscheidenden Hinweis auf einen verkaufsbereiten Eigentümer oder einen kaufbereiten Investor gibt. Im Unterschied zum Makler führt der Tippgeber keine Verhandlungen, erstellt kein Exposé, übernimmt keine Besichtigung und benötigt keine Erlaubnis nach §34c GewO. Seine einzige Leistung: der Erstkontakt – belohnt mit einer prozentualen Beteiligung an der späteren Maklerprovision.

Tippgeber vs. Makler vs. Vermittler – die Abgrenzung

Wer den Unterschied nicht kennt, riskiert ein Bußgeld bis 50.000 € wegen unerlaubter Maklertätigkeit:

  • Tippgeber: meldet einen Namen + Objekt – keine Beratung, keine Verhandlung, keine Provisionsforderung gegenüber Verkäufer/Käufer
  • Makler (§34c GewO): akquiriert aktiv, verhandelt, schließt Maklervertrag, fordert Courtage – Erlaubnispflicht
  • Handelsvertreter: dauerhafte vertragliche Bindung an einen Makler – steuerlich gewerblich

Faustregel: Solange Sie nur einen Hinweis geben und vom Maklerhaus bezahlt werden (nicht vom Verkäufer/Käufer), bleiben Sie sauber im Tippgeber-Bereich.

Aktuell: bis zu 10 % Tippgeber-Provision an der Courtage

Unsere Standard-Vergütung beträgt 10 % der erzielten Maklerprovision (entspricht ca. 0,357 % bis 0,7 % vom Kaufpreis, je nach Bundesland und Bestellerprinzip). Bei strategisch wichtigen Deals heben wir auf bis zu 20 % an. Aktuell offene Suchaufträge mit garantiertem Tippgeber-Honorar:

  • Berlin – Private Villa, 11 Mio. € (aufteilbar) → Tippgeber-Honorar bis zu 110.000 €
  • Raum Frankfurt/Wiesbaden/Mainz – Private Villa, 19 Mio. € → bis zu 190.000 €
  • Hamburg – Penthouse, 1,5 Mio. € → bis zu 15.000 €
  • Düsseldorf, München, Köln – Mehrfamilienhäuser ab 5 Mio. € jederzeit gefragt

Provisions-Rechner: Was bleibt bei welchem Kaufpreis übrig?

Damit Sie sofort kalkulieren können, hier eine Übersicht typischer Szenarien (Maklercourtage 3,57 % vom Kaufpreis inkl. USt, Tippgeber-Anteil 10 % netto):

Kaufpreis Gesamt-Courtage (3,57 %) Tippgeber 10 % Tippgeber 15 % Tippgeber 20 % (Strategie)
500.000 € 17.850 € 1.785 € 2.678 € 3.570 €
1.500.000 € 53.550 € 5.355 € 8.033 € 10.710 €
3.000.000 € 107.100 € 10.710 € 16.065 € 21.420 €
11.000.000 € 392.700 € 39.270 € 58.905 € 78.540 €
19.000.000 € 678.300 € 67.830 € 101.745 € 135.660 €

Hinweis: Tatsächliche Höhe der Courtage richtet sich nach Maklervertrag und Bestellerprinzip. Werte oben sind Beispielrechnungen, einzelne Deals werden individuell vereinbart.

Steuern auf Tippgeber-Provision: was Privatpersonen wissen müssen

Die Tippgeber-Provision ist steuerpflichtig. Welche Steuerart greift, hängt von der Häufigkeit ab:

Privatperson, gelegentlicher Tipp

Sonstige Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG. Freigrenze 256 € pro Jahr (nicht Freibetrag – ab 256,01 € ist alles steuerpflichtig). Versteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten zur Objektbesichtigung mit dem Eigentümer) sind abziehbar.

Mehrfache Vermittlung – Risiko Gewerblichkeit

Ab der dritten erfolgreichen Vermittlung innerhalb eines Jahres prüft das Finanzamt, ob nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Folge: Gewerbeanmeldung, eventuell §34c GewO-Erlaubnis, Umsatzsteuerpflicht ab 22.000 € Umsatz (Kleinunternehmer). Insider-Tipp: Wer regelmäßig vermitteln will, gründet sinnvoll eine Immobilien-Holding oder eine UG/GmbH und rechnet brutto ab.

Auszahlungsmodalitäten

  • Privatperson, nicht USt-pflichtig: Auszahlung netto, Sie versteuern selbst
  • USt-pflichtiges Unternehmen: Rechnung mit 19 % USt, Auszahlung brutto
  • Auszahlungszeitpunkt: innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Maklercourtage (i. d. R. 5–10 Werktage nach Kaufpreiszahlung gemäß Grundbucheintrag und Zahlungsabwicklung)

Welche Immobilien sind für uns interessant?

Unser Investoren- und Käufernetzwerk sucht bundesweit, Schwerpunkte: Berlin, Hamburg, Frankfurt, München, Düsseldorf, Köln, Stuttgart sowie Premium-Lagen an Nord- und Ostsee.

Objekttypen mit hoher Nachfrage

Was wir nicht suchen

  • Standard-ETW unter 300.000 € außerhalb Top-7-Städten
  • Objekte, die bereits aktiv bei mehreren Maklern gelistet sind
  • Stark sanierungsbedürftige Schrottimmobilien ohne Lage-Story

Tippgeber werden: der 4-Schritte-Prozess

Schritt 1 – Netzwerk aktivieren und Signale erkennen

Achten Sie in Gesprächen auf konkrete Verkaufssignale: Erbschaft, Scheidung, Umzug ins Ausland, Unternehmensverkauf, Pflegefall, Generationenwechsel im Familienunternehmen. Wer eine geerbte Wohnung oder ein geerbtes Elternhaus erwähnt, ist potenzieller Verkäufer.

Schritt 2 – Kontakt aufnehmen mit den richtigen Infos

Damit wir Ihren Tipp sofort qualifizieren können, brauchen wir minimal:

  • Adresse oder Lagebeschreibung des Objekts
  • Objekttyp und ungefähre Größe (Wohn-/Grundstücksfläche)
  • Name und Kontakt des Eigentümers ODER Bestätigung, dass Sie den Erstkontakt herstellen
  • Verkaufszeitpunkt-Vorstellung (sofort, in 6 Monaten, 12 Monaten)
  • Optional: Kaufpreisvorstellung des Eigentümers
  • Optional: Fotos, Grundriss, Energieausweis

Schritt 3 – Schriftliche Tippgeber-Vereinbarung

Innerhalb von 72 Stunden prüfen wir den Tipp und senden Ihnen bei Annahme eine zweiseitige Tippgeber-Vereinbarung per E-Mail. Inhalte:

  • Eindeutige Objektzuordnung (Adresse, Eigentümername)
  • Provisionssatz in % der erzielten Courtage
  • Auszahlungsmodalität (netto/brutto)
  • Schutzklausel: 24 Monate Schutzfrist auf den vermittelten Kontakt

Schritt 4 – Auszahlung nach erfolgreichem Notartermin

Nach beurkundetem Kaufvertrag beim Notar und Eingang der Maklercourtage erhalten Sie Ihre Tippgeber-Provision binnen 14 Tagen per Überweisung. Sie können den Status Ihres Deals jederzeit erfragen.

Praxis-Szenario: Wie ein Nachbar-Tipp 78.000 € einbrachte

Ein Tippgeber erfuhr beim Sommerfest, dass der Nachbar in Hamburg-Othmarschen seine Villa nach Auszug der Kinder verkaufen möchte – aber noch keinen Makler eingeschaltet hat. Ablauf:

  1. Tippgeber stellt persönlichen Kontakt her und erwähnt Lukinski als Premium-Makler
  2. Tippgeber meldet uns Adresse + Eigentümername (mit dessen Einverständnis)
  3. Tippgeber-Vereinbarung über 15 % der Maklercourtage unterzeichnet
  4. Wir akquirieren das Objekt, erstellen Exposé, vermarkten off-market
  5. Verkauf nach 4 Monaten zu 6,5 Mio. € an Family Office
  6. Maklercourtage 3,57 % = 232.050 € → Tippgeber-Anteil 15 % = 34.808 € netto

Bei einem zweiten Deal desselben Tippgebers (Mehrfamilienhaus 8 Mio. €, 15 % Anteil) kamen weitere 42.840 € hinzu – Gesamthonorar aus zwei Tipps: 77.648 €.

Tippgeber für Käufer: Investoren-Empfehlungen

Genauso lukrativ wie Verkäufer-Tipps: Sie kennen einen Family-Office-Manager, einen Unternehmer mit Liquiditätsüberschuss, einen Investor mit konkretem Suchprofil? Auch hier zahlen wir Tippgeber-Provision, sobald der von Ihnen empfohlene Käufer eines unserer Objekte erwirbt.

Aktuelle Off-Market-Objekte mit Tippgeber-Honorar

Wer ist als Käufer-Empfehlung interessant?

  • Family Offices mit Allokation für direkte Immobilieninvestments
  • Vermögende Privatpersonen mit Eigenkapital ab 1 Mio. € – siehe Eigenkapitalbedarf
  • Unternehmer nach Firmenverkauf (Reinvestitionsdruck)
  • Bestandshalter mit Interesse an Share Deal oder Asset Deal
  • Investoren mit Fokus Fix & Flip

Spielregeln & Grundsätze für Tippgeber

Damit unsere Zusammenarbeit rechtssicher und fair bleibt, gelten 6 klare Regeln:

  1. Sie sind nicht Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers/Käufers
  2. Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt und steht nicht öffentlich zum Verkauf (kein ImmoScout, kein Schaufenster)
  3. Personen in