Maklererlaubnis (Lexikon): Vertragsabschlüsse
Die Maklererlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) ist die zwingende Voraussetzung, um in Deutschland gewerblich Immobilien zu vermitteln. Wer ohne diese Erlaubnis Vertragsabschlüsse über Grundstücke, Wohn- oder Gewerberäume nachweist oder vermittelt, riskiert Bußgelder bis 5.000 Euro, Provisionsverlust und im Wiederholungsfall die Einstufung als Schwarzarbeit. Für Investoren ist das Thema aus zwei Perspektiven relevant: erstens als […]




