Tiere Nachbarschaftsrecht (Lexikon) in der Nachbarschaft als Streitthema

Tiere Nachbarschaftsrecht  (Definition, Bedeutung)- Die Tierhaltung ist ein sozial adäquates Verhalten, welches naturgemäß mit Geräuschen verbunden und damit im Hinblick auf das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme zu akzeptieren ist. Wenn die Haltung eines Tieres zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der Nachbarn führt, ist dort die Grenze überschritten. Dazu zählen zum einen die Zucht von Hunden in einer allgemeinen Wohngegend, krähende Hähne (welche stallpflichtig sind) und zum anderen auch die intensive Tierhaltung, welche genehmigungspflichtig ist, wenn sie zu Geruchsbelästigung führt und eine bestimmte Bestandsgröße aufweist.

Tiere (Nachbarschaftsrecht) im Überblick: Herrchens Liebling

  • Tierhaltung ist ein sozial adäquates Verhalten und mit Geräuschen verbunden, weswegen es im Hinblick auf die nachbarschaftliche Rücksichtnahme zu akzeptieren ist
  • Die Grenze ist dort überschritten, wo die Tierhaltung zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nachbarn führt
  • Dazu zählen unter anderem: die Hundezucht von mehr als zwei Hunden, krähende Hähne wenn sie die Lärmrichtwerte übertreffen und die intensive Tierhaltung bei Geruchsbelästigung

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