Optionsrecht (Lexikon) Mietrecht für die Verlängerung des Mietverhältnisses

Optionsvertrag (Definition, Bedeutung) – Mieter und Vermieter können sich vertraglich darauf einigen, dass nach Ablauf des Mietvertrages, es die Möglichkeit gibt, die vereinbarte Mietzeit auf bestimmte Zeit zu verlängern. Somit genügt es, wenn der Vermieter erklärt, dass er das Mietverhältnis fortsetzen möchte. Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben, wird selbstverständlich gemeinsam das Optionsrecht unterschrieben. Wird die Optionszeit länger als ein Jahr, muss es schriftlich festgehalten werden. In der Regel werden solche Abkommen drei bis vier Monate vor Ablauf der ersten Mietzeit in Angriff genommen. Sobald der Mieter die Option der Verlängerung in Anspruch nimmt, verlängert sich das bisherige Mietverhältnis automatisch. Gibt es bestimmte Bedingungen die der Mieter oder Vermieter vereinbaren möchte, wie zum Beispiel Mieterhöhungen oder Modernisierungsarbeiten o.ä., muss dies vorher eindeutig vereinbart werden.

Optionsrecht im Überblick: Möglichkeit der Mietverlängerung

  • Der Optionsvertrag ist dann relevant, wenn der Mieter den Mietvetrag verlängern möchte
  • Drei Monate vor Ende des ersten Mietvertrags, muss der Optionsvertrag besprochen werden
  • Wird der Mietvertrag um mehr als ein Jahr verlängert, muss es schriftlich festgehalten werden
  • Extra Bedingungen für den Vertrag müssen zeitnah und eindeutig geklärt werden

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