Mietkaution (Lexikon) als Sicherheitsleistung
Mietkaution (Bedeutung, Definition) – Bei der Mietkaution handelt es sich um eine klassische Sicherheitsleistung, welche der Mieter an den Vermieter zahlt. Der Zweck der Mietkaution ist es, dass der Vermieter sich für den Fall absichert, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und die Miete nicht mehr zahlen kann. Diese Kaution darf der Mieter in drei Monatsraten zahlen, wobei die erste Rate bei Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.
Mietkaution im Überblick: Die Absicherung des Vermieters
- Ist eine klassische Sicherheitsleistung, welche der Mieter dem Vermieter zahlt
- Zur Absicherung für den Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann
- Die Kaution darf der Mieter in drei Raten zahlen
- Erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig
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