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Zugewinngemeinschaft (Lexikon) als gesetzlicher Güterstand

Zugewinngemeinschaft (Definition, Bedeutung) – Wenn durch einen Ehevertrag nichts anderes vereinbart ist, leben Eheleute oder eingetragene Lebenspartner in einer Zugewinngemeinschaft. In dem Fall werden die Vermögensgüter der Ehegatten während der Ehe getrennt, jedoch werden diese bei der Scheidung zusammengelegt und gerecht aufgeteilt, wenn ein Zugewinnausgleich verlangt wird. Tipps zum Geldanlage Ratgeber. Durch einen notariell beglaubigten […]