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Wohnrecht (Lexikon) als Berechtigung zum Wohnen

Wohnrecht (Definition, Bedeutung) – Das Wohnrecht ist die Berechtigung des Wohnrechtsinhabers ein Gebäude oder einen Teil des Gebäudes persönlich zu nutzen. Der Wohnrechtsinhaber ist allerdings nur zum wohnen berechtigt, jedoch nicht zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten. Beim Wohnrecht handelt es sich um das Recht an einem Grundstück, weshalb es eine notariell beurkundete Einigung zwischen dem Grundstückseigentümer […]