Testament (Lexikon) zur Festlegung der Vermögensverteilung

Testament (Definition, Bedeutung) – Die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person kann noch vor dem Tod in einer schriftlichen Erklärung festgehalten werden, welche das Testament ist. Jede Person ist ab dem 16. Lebensjahr testierfähig und benötigt bei einem eigenhändigen Testament keinen Notar, da der Erblasser dieses selbst handschriftlich erstellt. Möchte man jedoch ein notarielles Testament, muss dies von einem Notar beurkundet werden, wo sich die Kosten dafür nach dem Wert des Nachlasses richten. Zur Klarstellung sollte das Schriftstück mit „Testament“ oder „Letzter Wille“ beschriftet und am Ende mit der Unterschrift des Erblassers und einem Datum versehen werden. Gibt es mehrere Testamente, so ist das Testament mit dem jüngsten Datum maßgebend.

Testament im Überblick: Der letzte Wille einer verstorbenen Person

  • Person kann vor dem Tod eine schriftliche Erklärung verfassen, in welcher die Verteilung seines Vermögens festgehalten ist
  • Jeder ist ab dem 16. Lebensjahr testierfähig
  • Beim eigenhändigen Testament verfasst der Erblasser seinen letzten Willen selbst handschriftlich
  • Beim notariellen Testament wird es vom Notar verfasst und beurkundet, die Kosten dafür richten sich nach dem Wert des Nachlasses
  • Sollte zur Klarstellung mit „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ beschriftet und mit der Unterschrift und einem Datum versehen werden
  • Gibt es mehrere Testamente, ist das mit dem jüngsten Datum maßgebend

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