Streit ums Erbe: Wie geht ein gutes Testament? – Unser TV-Experte im NDR

Streit ums Erbe: Wie geht ein gutes Testament? Gestern war es soweit, die 45-minütige Reportage zum Thema. Unser Experte Jan Rickel war zu Gast, als Berater, mit hilfreichen Antworten und Know-How zur Frage. Denn, richtig vererben und richtig erben will geplant sein. Ohne, endet vieles ungewollt im Streit. Viele meiden das Thema, schließlich geht es um den Tod einer fast immer geliebten Person. Was tun, ist die Frage? Im NDR Beitrag geben wir die Antworten. Zurück zur Übersicht: Erbe & Nachlass.

Vererben & Erben von Immobilien

In Deutschland wurde noch nie so viel vererbt, wie in diesem Jahr, so berichtet der NDR. Weiter heißt es, „Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) werden jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt.“

Die Reportage finden Sie in der NDR-Mediathek:

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Streit in der Erbengemeinschaft und Teilungsversteigerung

Zum Thema Streit in der Erbengemeinschaft haben wir auch schon im Blog berichtet. Wenn ein Verstorbener mehrere Erben hinterlässt und die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben nicht einvernehmlich vonstatten geht wird die Aufteilung durch das Gesetz bestimmt. Da es sich beim Nachlass um ein gemeinschaftliches Vermögen handelt, können die Miterben nur gemeinschaftlich über das Erbe verfügen.

Wenn diese gemeinschaftliche Verfügung nicht funktioniert, kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen und eigenständig betreiben. Hierbei kann der einzelne Miterbe über seinen Anteil im Nachlass als Ganzes, jedoch aber nicht über seinen Anteil an einzelnen Vermögenswerten verfügen.

Streiten sich die Erben, kommt es mitunter auch zur Teilungsversteigerung, eine spezifische Form der Zwangsversteigerung. Das Ziel der Teilungsversteigerung ist es, das Vermögen in einen teilbaren Geldbetrag umzuwandeln und unter den Miteigentümern aufzuteilen.

Ein Auszug vom Montag, 25. April 2022, 22:00 bis 22:45 Uhr mit unserem TV-Experten Jan Rickel.

Bildquelle: 45 Min Reportage / NDR

 

Bildquelle: 45 Min Reportage / NDR

 

Bildquelle: 45 Min Reportage / NDR

 

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Lesen Sie hier noch mehr zum Thema:

Testament, Haus und Pflichtanteil

Die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person kann noch vor dem Tod in einer schriftlichen Erklärung festgehalten werden, welche das Testament ist. Jede Person ist ab dem 16. Lebensjahr testierfähig und benötigt bei einem eigenhändigen Testament keinen Notar, da der Erblasser dieses selbst handschriftlich erstellt.

Möchte man jedoch ein notarielles Testament, muss dies von einem Notar beurkundet werden, wo sich die Kosten dafür nach dem Wert des Nachlasses richten. Zur Klarstellung sollte das Schriftstück mit „Testament“ oder „Letzter Wille“ beschriftet und am Ende mit der Unterschrift des Erblassers und einem Datum versehen werden. Gibt es mehrere Testamente, so ist das Testament mit dem jüngsten Datum maßgebend.

Erben ohne Testament?

Das Erbrecht tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Dieses regelt, wer nach einem Todesfall das Vermögen des Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Es kann zur Bildung von Erbengemeinschaften bei mehreren Erben kommen und der Nachlass geht in den Besitz dieser über.

Erbengemeinschaften bilden sich automatisch nach dem Tod des Erblassers, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Diese müssen den Nachlass anschließend untereinander Aufteilen und gemeinsam Entscheidungen über Erbgegenstände, wie Immobilien treffen. Wer selber entscheiden möchte, welche Angehörigen welche Besitzgegenstände erben, sollte ein Testament aufsetzen und alles genau regeln.

Erbe, Erbschaft & Nachlass 2025

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