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Wirtschaftsplan in Eigentümerschaften

Wirtschaftsplan – Die Wohnungs- und Teileigentümer werden durch den Wirtschaftsplan über die im kommenden Kalenderjahr zu leistenden Kosten und Beiträge des gemeinschaftlichen Eigentums informiert. Für die Aufstellung des Wirtschaftsplans ist der Verwalter einer Eigentümerschaft verantwortlich. Aufgrund der laufenden Unterhaltungskosten der Immobilie, ist der Verwalter darauf angewiesen, auf Bargeld zurückgreifen zu können. Aus diesem Grund sind […]