Makler Kosten: Provision, Courtage für Kauf, Verkauf und Vermietung
Makler Provision erklärt – Ist ein Makler an der Abwicklung des Kaufprozesses beteiligt, wird eine Maklerprovision fällig. Diese ist eine der Kaufnebenkosten, die Sie auf jeden Fall auf den finalen Kaufpreis dazu addieren sollten. Die Höhe der Maklerprovision variiert je nach Immobilienwert und Bundesland. Hier ein schneller Blick auf die Provision bei 1) Vermietung, sowie 2) Kauf als Privatperson und 3) gewerblichen Kauf einer Immobilie inklusive Makler Kosten Rechner.
Maklerprovision: Kosten und Aufteilung
Maklerprovision – Mehr als 80 Prozent aller zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmten Immobilien werden vermakelt. Das bedeutet, dass der Eigentümer einen Immobilienmakler beauftragt, das Angebot zu inserieren und alle Aufgaben bis zum Vertragsabschluss in seinem Auftrag zu realisieren. Bei einer professionellen Vermakelung handelt es sich um eine Dienstleistung, die zwischen dem Auftraggeber und dem Immobilienmakler vereinbart wird. Nach erbrachter Dienstleistung fällt eine Provision, die sogenannte Maklercourtage an.
Ist bei Ihrem Immobilienkauf ein Makler involviert, werden Kosten fällig. Diese werden Maklerprovision genannt. Die Höhe der Provision hängt sowohl von der Höhe des Kaufpreises ab, als auch vom Bundesland. Bei Privatkaufen wird diese Maklerprovision dann zwischen Käufer und Verkäufer zu 50/50 geteilt. Bei gewerblichen Käufen ist diese Aufteilung individuell verhandelbar.
- Privatkauf: 50/50 zwischen Käufer und Verkäufer
- Gewerblicher Kauf: Frei verhandelbar
- Vermietung: Bestellerprinzip
Maklerkosten Rechner
Berechnen Sie hier die Maklerkosten für alle 16 Bundesländer.
Gebühren nach Bundesland: Tabelle
Je nachdem, in welchem Bundesland sich die Immobilie befindet, werden also unterschiedlich Hohe Gebühren fällig. Prinzipiell können Sie mit einer Maklerprovision zwischen 3,57% und 7,14%.
Maklerprovision: 3,57% – 7,14%
Für Privatkäufe gelten also diese Werte:
Bundesland | Provision |
Baden-Württemberg | 3,57 % |
Bayern | 3,57 % |
Berlin | 7,14 % |
Brandenburg7,14 | 7,14 % |
Bremen | 5,95 % |
Hamburg | 6,25 % |
Hessen | 5,95 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 3,57 % |
Niedersachsen | 3,57 % |
Nordrhein-Westfalen | 3,57 % |
Rheinland-Pfalz | 3,57 % |
Saarland | 3,57 % |
Sachsen | 3,57 % |
Sachsen-Anhalt | 3,57 % |
Schleswig-Holstein | 3,57 % |
Thüringen | 3,57 % |
Wer zahlt den Makler?
Das Bestellerprinzip ist aktuell nur bei Vermietungen gültig.
Immobilie mieten: Wer zahlt? – Exkurs „Bestellerprinzip“
Wer die Provision zahlt, hängt von der Art der Beauftragung und vom Auftragsgrund ab. Verkaufen Sie Ihre Immobilie über einen Makler, zahlt im Regelfall der Käufer. Bei Vermietungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip, so dass der Rechnungsempfänger und Provisionszahler identisch mit der Person ist, die eine Maklerdienstleistung beauftragt hat. Seit Einführung des Besteller Prinzips sind potenzielle Mieter von der Entrichtung einer Maklerprovision entlastet.
Vermietung = Bestellerprinzip
Vorher wurde diese Gebühr zuzüglich zur Mietkaution fällig, die ebenfalls bei Vertragsabschluss anfällt und dem Eigentümer eine Mietausfallsicherheit bringt.
Immobilie kaufen: Wer zahlt? – Frei verhandelbar
Lang war die Maklerprovision in Deutschland nicht klar geregelt. In den letzten Jahrzehnten hat es sich eingespielt, dass der Käufer die Provision des Maklers beim Immobilienkauf trägt. Damit wurden die Kosten zu 100% auf den Käufer umgewälzt.
Bei Kauf / Verkauf ist Höhe der Maklerprovision frei verhandelbar
Seit 2020 gibt es ein neues Gesetzt zur Maklerprovision bei Privatkauf. Das neue Gesetz (§ 656c BGB), mit Wirkung zum 23. Dezember 2020, beschließt nun, dass der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerprovision tragen muss. Wenn Sie eine Immobilie kaufen, rechnen Sie die Provision für den Immobilienmakler in Ihre Kaufnebenkosten ein.
Kurz, für Privatkauf:
- Verkäufer muss min. 50% der Maklerkosten tragen
Kurz, für gewerblichen Kauf (zb. über vermögensverwaltende GmbH):
- Frei verhandelbar zwischen
Je teurer die Objekte, desto geringer die Maklergebühr. Beim Kauf von Mehrfamilienhäusern oder dem Kauf einer Villa, die typischerweise über 1 Million Euro liegen, sinken die Maklergebühren ein wenig. Lesen Sie hier mehr: Maklerprovision für eine Villa.
Regelung für Privatkauf (nicht gewerblicher Immobilienhandel) – Die neue Regelung gilt nur bei Privatkäufen. Wenn Sie also gewerblich eine Immobilie kaufen, unterliegen Sie nicht dieser Neuerung im BGB. Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Für private Immobilienkäufer ändert sich damit einiges, schließlich macht die Maklercourtage einen Großteil der Kaufnebenkosten aus. Beim Hauskauf, aber auch beim Wohnungskauf und Grundstückskauf, werden damit bis zu 7,14% für den Käufer fällig.
Privatkauf = Trennung der Kosten: Jeweils 50%
Berechnung der Maklerprovision: Was kostet ein Makler?
Bei der Provision, also der Maklercourtage, handelt es sich um einen prozentual errechneten Betrag, der von der Kaufsumme abhängig ist. Beim Hausverkauf bzw. Wohnungskauf gibt es keine gesetzliche Regelung über die Höhe der Maklerprovision, so dass diese ein frei verhandelbarer Wert ist.
Die üblichen Provisionszahlungen an den Makler liegen zwischen 3,45 und 7,14 Prozent des Angebotspreises und sind ein Bestandteil der Kaufnebenkosten. Im Internet finden Sie viele Informationen darüber, dass die Provision in den meisten Bundesländern geteilt und nicht allein vom Käufer getragen wird.
In der Realität beteiligt sich der Eigentümer größtenteils nicht an der Provision und überlässt die Bezahlung der Maklerleistung allein dem Käufer. Wie viel Prozent Provision veranschlagt werden, hängt von der Forderung des Immobilienmaklers und von den marktüblichen Courtagen im Bundesland ab.
Verhandlung der Provision (gewerbliche Transaktion)
Verhandlungen über die Provision sind zwar möglich (gewerbliche Käufer / Verkäufer), führen größtenteils aber nur zum Erfolg, wenn es sich um ein schwer zu vermittelndes Objekt mit geringer Nachfrage handelt.
Ehe Sie eine Immobilie erwerben und das Zustandekommen eines Vertrags für Maklerdienstleistungen bestätigen, können Sie sich in einem Vergleich über die unterschiedlichen Provisionen nach Bundesland, sowie über die verschiedenen Praktiken in der Bezahlung der Courtage informieren.
Wann muss Provision gezahlt werden?
Generell besteht ein Maklervertrag immer aus zwei Verträgen, von denen eine Ausführung mit dem Eigentümer geschlossen, und die andere Vereinbarung mit dem Kaufinteressenten getroffen wird.
Laut §126 BGB ist ein Maklervertrag und damit die Grundlage der Provisionszahlung nur in schriftlicher Form gültig. Mündliche Vereinbarungen bleiben unberührt und haben weder für den Auftraggeber noch für den Käufer eine verbindliche Position.
Viele Kaufinteressenten fragen sich, wann der Vertrag zwischen ihnen und dem Immobilienmakler eigentlich zustande kommt und wie er gültig sein kann, ehe eine handschriftliche Unterzeichnung erfolgt. Fakt ist, dass Sie dem Vertrag zustimmen müssen, ehe ein Immobilienmakler für Sie tätig wird. Die Zustimmung bedarf keiner schriftlichen Unterzeichnung, sondern wird vom Käufer anhand der Akzeptanz der AGB des Maklers bestätigt.
Regelungen zur Provision im BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 126 Schriftform:
- Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
- Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
- Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
- Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.
Eine Provision wird erst fällig, wenn es zum Kaufvertragsabschluss und damit zur vollständig erbrachten Dienstleistung des Immobilienmaklers kommt. Entscheiden Sie sich nach einer Besichtigung gegen die favorisierte Immobilie, fallen keine Gebühren für die bis dato erbrachte Maklerleistung an. Erst wenn Sie den Kaufvertrag unterzeichnen, sind Sie an die ab dem ersten Blick auf das Exposé bekannte Maklercourtage gebunden und zahlen die Provision in einem Zeitraum von 7 bis 14 Tagen nach der Fälligkeit des Objektpreises.