Maklervertrag Widerrufsrecht: Rechte und Pflichten – Was kann passieren?
Widerrufsrecht Vertrag – Ein Maklervertrag wird nur gültig, wenn er über eine rechtssichere Widerrufsbelehrung verfügt. Diese muss dem Kunden in schriftlicher Form, per E-Mail oder per Fax zugehen und akzeptiert werden. Um die vollständige Gültigkeit zu erlangen, muss auch der Immobilienmakler zustimmen und den Vertrag annehmen. Die Akzeptanz der Widerrufsbelehrung erfolgt in dem Moment, in dem Sie als Eigentümer einen Maklervertrag abschließen, oder als Kunde die Leistung eines Maklers in Anspruch nehmen. Hier schauen wir uns das Widerrufsrecht genauer an.
Vertragsabschluss Online – Widerrufsrecht
Sie möchten eine Immobilie kaufen und interessieren sich für ein Angebot, das über einen Makler vermittelt wird?
Dann kommt Ihnen bereits nach der ersten Kontaktaufnahme nicht nur das Exposé und die Antworten auf eventuelle Fragen, sondern auch die Widerrufsbelehrung zu. Diese besagt, dass Sie sich zur Bezahlung der Provision verpflichten, wenn der Kaufvertrag zustande kommt und Sie sich für das Objekt entscheiden.
Widerrufsrecht bei Online Vertragsabschlüssen
Wie gestaltet sich das Widerrufsrecht bei Online Vertragsabschlüssen? Wenn Sie im Internet nach einer Immobilie suchen, finden Sie im Regelfall größtenteils Angebote von Immobilienmaklern.
Viele Kaufinteressenten fragen sich diesbezüglich, ab welchem Zeitpunkt sie einen Vertrag eingehen und dem vom Eigentümer beauftragten Makler einen Auftrag erteilen. Ehe Sie fernab der im Internet veröffentlichten Informationen weitere Daten erhalten, bekommen Sie vom Immobilienmakler eine Widerrufsbelehrung zugesandt.
Erst wenn Sie diese bestätigen, was online mit einem Klick erfolgt, wird der Makler für Sie tätig. Sie sollten wissen, dass Sie in diesem Moment einen Vertrag abschließen und sich dazu verpflichten, die vom Makler geforderte Provision zu zahlen, sofern Sie sich für den Kauf des Objektes entscheiden.
Mit Bestätigung der Widerrufsbelehrung verpflichten Sie sich dazu, bei erfolgreicher Kaufabwicklung die nötige Maklerprovision zu bezahlen
Finanzielle Verpflichtungen bei Widerruf
Wenn Sie nach dem Erhalt weiterer Informationen oder auch nach einer Besichtigung nicht von der Immobilie überzeugt sind, entstehen Ihnen keine Kosten.
Der Vertrag ist in diesem Fall nicht zustande gekommen, so dass Sie in keiner finanziellen Verpflichtung gegenüber dem Immobilienmakler stehen. Anders verhält es sich, wenn Sie sich für die Immobilie entscheiden. Sollten Sie über die Provision verhandeln und diese beispielsweise senken wollen, sprechen Sie den Makler vor der Akzeptanz der Widerrufsbelehrung an. Sobald Sie den Vertrag mit einem Klick geschlossen haben, sind nachträgliche Verhandlungen im Regelfall nicht von Erfolg gekrönt.
Das kommt bei Widderruf auf Sie zu:
- Keine Kosten bei fehlender Überzeugung von der Immobilie nach erhaltenen Informationen oder Besichtigung
- Keine finanzielle Verpflichtung bei Nichtzustandekommen des Vertrags
- Tipp: Vor Akzeptanz der Widerrufsbelehrung Provision verhandeln
Provisionszahler hat 14-tägiges Widerrufsrecht
Generell können Sie den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Makler muss schriftlich informiert werden
Der Widerruf setzt voraus, dass Sie den Makler schriftlich oder per E-Mail darüber informieren, dass Sie keine weiteren Dienstleistungen wünschen. Die Widerrufsbelehrung richtet sich grundsätzlich an den Vertragspartner, der für die Zahlung der Provision zuständig ist.
Widerruf bei Fehlern jederzeit möglich
Beauftragen Sie einen Immobilienmakler mit der Suche nach einem solventen Mieter, gilt das Widerrufsrecht für Sie als Eigentümer. Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, sind Sie bei Verkaufsabschluss zur Provisionszahlung verpflichtet, sodass in diesem Fall Sie der Widerrufsberechtigte sind. Generell kann jede Partei den Vertrag widerrufen, wenn es im Widerrufsrecht prägnante Fehler gibt oder die Widerrufsbelehrung nicht korrekt und in schriftlicher Form übermittelt wurde.