Wohnung geerbt – Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung?
Nicht nur Häuser, sondern auch Eigentumswohnungen werden immer häufiger vererbt. Das Erbe einer Wohnung ist durch verschiedene Besonderheiten komplexer, als es bei Häusern der Fall ist. Auch als Wohnungserbe sind Sie gut beraten, wenn Sie sich für versierten Immobilienmakler entscheiden.
In Ihrer emotional und psychisch belasteten Situation als Erbe, müssen Sie sich nicht mit den Schwierigkeiten des Wohnungsverkaufs und der Beschaffung von Dokumenten beschäftigen. Diese Aufgaben übernehmen Immobilienmakler in Ihrem Auftrag und sorgen dafür, dass die Wohnung zeitnah einen neuen Eigentümer findet.
Eigentum geerbt – So gehen Sie am besten vor
Mit Antritt des Erbes und der Eigentümereintragung im Grundbuch sind Sie rechtmäßiger Besitzer der Wohnung. Einen Selbsteinzug schließen Sie aus persönlichen Gründen oder im Hinblick auf die Wohnungsgröße und Lage aus? Dann haben Sie die Möglichkeit, die geerbte Wohnung als Kapitalanlage zu vermieten oder sich für einen Verkauf zu entscheiden. Allem voran steht die Verkehrswertermittlung, durch die Sie eine konkrete Angabe zum Verkaufspreis und dem eigentlichen Wert der Eigentumswohnung erhalten. Erst wenn Sie den realen Wert kennen, sollten Sie sich Gedanken über die weitere Verfahrensweise machen.
Bei Wohnungen müssen Sie neben den ursprünglichen Dokumenten zum Verkauf die Genehmigung der anderen Eigentümer einholen. Am besten wird die Verkaufs- oder Vermietungsabsicht in einer Eigentümerversammlung thematisiert. Ein solventer Käufer wird im Regelfall nicht abgelehnt, sofern seine geplante Nutzung der Wohnung zum Gemeinschaftskonzept und zu den Vorstellungen der anderen Eigentümer passen.
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Erbauseinandersetzung
In Gemeinschaft geerbte Immobilien stellen beim Verkauf eine besondere Schwierigkeit dar. Im Rahmen einer Erbengemeinschaft bestehen im Grundbuch mehrere Eigentümer. Dieser Umstand wirkt sich nachteilig auf das Interesse potenzieller Käufer aus und erschwert die Verkaufsabwicklung. Es gibt eine Lösung, um die Abwicklung zu vereinfachen und gleichzeitig für eine klare Richtlinie aller gleichberechtigten Erben zu sorgen. Die Erbauseinandersetzung bezeichnet die Auflösung einer Erbengemeinschaft, die anhand klarer vertraglicher Regelungen vorgenommen wird und formungebunden ist. Alles über die Erbauseinandersetzung.
Erbengemeinschaft
Aus der Praxis ist bekannt, dass sich eine Erbengemeinschaft eher selten einig ist. Doch aus der Uneinigkeit und offenen Streitigkeiten im Bezug auf ein Immobilienerbe entstehen Verluste, die Sie mit Umsichtigkeit vermeiden können. Vermeiden Sie Konflikte um den Nachlass, in dem Sie sich von einem Immobilienmakler beraten lassen und mit Unterstützung den besten Weg finden. Sieht es das Testament nicht anders vor, sind alle Miterben zu gleichen Teilen berechtigt und verpflichtet. Das bedeutet, dass ein Verkauf oftmals die beste Lösung ist und Ihnen die Möglichkeit verschafft, den erzielten Erlös aus dem Nachlass unter allen Miterben aufzuteilen und so der Problematik eines Erbschaftsstreits aus dem Weg zu gehen. Erfahren Sie mehr über die Erbengemeinschaft.
Erbschaftssteuer
Für viele Erben sind Trauer, Freude und Sorge eng miteinander verknüpft. Wenn Sie ein Haus erben, ist dieser Prozess immer an einen schmerzlichen, emotionalen Verlust gekoppelt. Nach einiger Zeit breitet sich eine leichte Freude aus und Ihnen wird bewusst, dass Sie Hausbesitzer sind. Gleichzeitig kommt die Sorge, dass das Finanzamt Erbschaftssteuer von Ihnen einfordert und Sie diesen Betrag nur zahlen können, wenn Sie das Haus verkaufen. Sie haben einen Freibetrag, unter dem generell keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Ehepartner können Immobilien bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Damit Sie auch keine Spekulationssteuer zahlen, sollten Sie bei vor weniger als 10 Jahren erworbenen Immobilien überlegen, ob Sie das geerbte Haus selbst bewohnen möchten. Alles über die Erbschaftssteuer.