Kommanditgesellschaft (KG): Gründen, Haftung, Rechtsform, Geschäftsführung, Steuern

Kommanditgesellschaft (KG) – Die Kommanditgesellschaft eine deutsche Rechtsform, die von zwei oder mehr Personen gegründet und von mindestens einem Gesellschafter geführt wird. Hauptmerkmal dieser Unternehmensrechtsform ist die Aufteilung des Haftungsrisikos: Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt und mindestens ein Gesellschafter haftet ausschließlich geschäftlich mit seiner Einlage. Außerdem als extra Ratgeber: Kommanditgesellschaft Immobilien und Kommanditgesellschaft auf Aktien. Zurück zu allen: Rechtsformen.

Kommanditgesellschaft: Gründung, Vorteile und Nachteile

Im Nachfolgenden erfährst du alles Wesentliche, was du zur Gründung einer KG wissen musst. Wie wird man Gesellschafter einer KG? Wann haftet der Kommanditist? Wie haftet der Komplementär? Welche Vorteile gibt es? Welche Nachteile gibt es? Wie gründe ich ein Unternehmen? Was ist eine Firma? Auf all diese Fragen und mehr erhältst du eine Antwort – einfach und schnell erklärt. Dazu alles Wissenswerte ganz konkret zu Steuern in Deutschland und dem Immobilienhandel.

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Wenn du die Gründung einer Kommanditgesellschaft in Betracht ziehst, musst du zuallererst über den Gründungsprozess Bescheid wissen: Wer kann wann zu wie vielen was genau gründen… welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten gibt es zwischen den verschiedenen Unternehmensrechtsformen? Ebenso wichtig ist es, die Vorteile und Nachteile einer KG zu kennen: Von Gewinnverteilung bis Steuern sparen – die sieben wichtigsten Gründungskriterien für dich im Überblick.

Welche Gründungskriterien gibt es?

  1. Anzahl der Gesellschafter
  2. Geschäftsführung
  3. Gründung
  4. Firmierung
  5. Finanzierung
  6. Haftung
  7. Gewinnverteilung

Lerne hier alles Wichtige darüber! Außerdem findest du hier alle deutschen Unternehmenstypen und Rechtsformen., sowie Tipps zum Firma gründen, auch im Spezial-Fall Immobilien GmbH, Familienstiftung & Co.

Personengesellschaft KG: Geschäftsführung nach HGB

In der Unternehmerwelt gibt es viele verschiedene Unternehmensformen, zwischen denen du auswählen kannst. Sie werden grob in zwei Kategorien eingeteilt, nämlich die Einzelunternehmung und die Gesellschaften, welche wiederum in unvollständige Gesellschaften – hierzu zählen stille Gesellschaften und BGB-Gesellschaften – und vollständige Gesellschaften – Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und einige mehr – gegliedert werden.

Die Kommanditgesellschaft – kurz: Kommandite oder KG – zählt zu den sogenannten vollständigen Gesellschaften und unterliegt im Gegensatz zu den unvollständigen Gesellschaften nicht dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sondern dem Handelsgesetzbuch (HGB). Als Personengesellschaft ist die KG eine unkomplizierte Unternehmensrechtsform, da sie formlos gegründet werden kann und ein Minimum von nur zwei Gründungsmitgliedern erforderlich ist.

Weitere typische Personengesellschaften:

Die Kommanditgesellschaft tritt gewisserweise auch als Aktienhandelsgewerbe auf, nämlich in Gestalt einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). HIerbei handelt es sich im rechtlichen Sinne zwar nicht länger um eine Personengesellschaft, sondern um eine Kapitalgesellschaft auf Grundlage einer Aktiengesellschaft (AG), die mit personengesellschaftlichen Merkmalen versehen wurde… Nichtsdestotrotz scheint bei einer KGaA der besondere Charakter einer herkömmlichen Kommanditgesellschaft durch, was sie für Existenzgründer, welche die Kombination aus Komplementär und Kommanditist zu schätzen wissen, durchaus zu einer attraktiven Unternehmensrechtsform machen könnte.

Lies mehr zur Kommanditgesellschaft auf Aktien:

Gründungsprozess der KG: Von Gesellschafterzahl bis Gewinnverteilung

Du möchtest eine KG gründen? Kein Problem! Der Gründungsprozess einer Kommandite ist ziemlich einfach: Zum einen brauchst du mindestens eine weitere Person, um eine KG gründen zu können. Zum anderen reicht ein formloser Gesellschaftervertrag, insofern keine Grundstücke in die Gesellschaft eingebracht werden. Aufgrund der großflächigen Übereinstimmung den Gründungsprozess und die Formalien betreffend wird die KG oft auch als Abwandlung einer Offenen Handelsgesellschaft bezeichnet.

KG Gründung ab 2 Personen: Steuer-ID, Handelsregister, Firma

Die Gründung einer Kommanditgesellschaft erfordert mindestens zwei natürliche – oder auch juristische – Personen. Eine Maximalzahl zulässiger Gesellschafter ist gesetzlich nicht festgelegt. Das Innenverhältnis bestimmt den Beginn der Gesellschaft als das zwischen den Gesellschaftern vertraglich vereinbarte Datum. Im Außenverhältnis jedoch wird die Entstehung der KG auf das erste Tätigwerden im Namen des Unternehmens datiert, spätestens also mit der verbindlichen Eintragung ins Handelsregister. Die Registrierung kostet dich im Schnitt etwa 200 bis 300 Euro und wird in der Regel von einem Notar vorgenommen. Bei deinem zuständigen Finanzamt erhältst du vorab eine Steueridentifikationsnummer – kurz: Steuer-ID. Die Anmeldung der Kommandite wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von circa 10 bis 65 Euro vom Gewerbeamt durchgeführt. Nur im Falle von eingebrachten Grundstücken fallen weitere Kosten für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrags an.

Da du als KG-Gesellschafter im Handelsregister eingetragen bist, kannst du – genauso wie ein OHG-Gesellschafter auch – offiziell firmieren. Das heißt: Dein Unternehmen verfügt über eine Firma, also einen offiziellen Namen, den du zusammen mit den anderen Gesellschaftern frei gestalten kannst. Egal, ob Personenfirma, Sachfirma, Phantasiefirma oder gemischte Firma… Solange der Name im Sinne des Irreführungsverbots erfolgt und das Suffix „KG“ aufweist, ist fast alles erlaubt.

Kommanditist & Komplementär: Eine Frage der Haftung

Was ist ein Kommanditist und Komplementär? Diese Frage stellen sich viele Menschen, wenn sie das erste Mal von den besonderen Merkmalen einer Kommanditgesellschaft hören. Denn im Gegensatz zu allen anderen Gesellschaften werden die Gesellschafter einer Kommandite klar in Vollhafter und Teilhafter unterteilt. Eine einzelne natürliche oder juristische Person kann daher niemals gleichzeitig Vollhafter und Teilhafter sein.

Die Vollhafter einer KG werden Komplementäre genannt. Sie tragen das gleiche Haftungsrisiko wie die Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft: Sie haften mit ihrem geschäftlichen und privaten Vermögen unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch. Auch ihre Rechte und Pflichten als Gesellschafter entsprechen weitestgehend denen von OHG-Gesellschaftern – lediglich die Gewinn- und Verlustverteilung erfolgt differenziert.

Die Teilhafter einer KG werden Kommanditisten genannt. Ihre Haftung erfolgt ab Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister nur mit der dort eingetragenen Einlage, der sogenannten Haftsumme. Zwischen Eintritt in die Gesellschaft und Registrierung besteht für Kommanditisten allerdings dasselbe Haftungsrisiko wie für Komplementäre: Für diese Zeitspanne gibt es aus rechtlicher Sicht ausschließlich vollhaftende Gesellschafter. Wenn also etwas schiefläuft und die KG in Zahlungsverzug und finanzielle Nöte gerät, musst du als zukünftiger Teilhafter – auch bei Fehlentscheidungen durch deine(n) Mitgesellschafter – uneingeschränkt mit deinem Privatvermögen für Gesellschaftsschulden geradestehen.

Geschäftsführung bei Vollhaftung, Absprachen & Kontrolle

Geschäftsführung ist Komplementärsache. Kommanditisten können in der Regel bei betriebsgewöhnlichen Handlungen nicht mitentscheiden, es sei denn eine solche Mitgeschäftsführung wurde ausdrücklich im Gesellschaftervertrag festgelegt. Bei der Alleingeschäftsführung eines Kommanditisten ist hingegen umstritten, ob und wie dem Teilhafter die einmal zugeteilte Einzelgeschäftsführungsbefugnis mittels Gesellschafterbeschluss auch wieder entzogen werden kann. Um Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden, werden Kommanditisten daher für gewöhnlich vom Geschäftsführungsgeschehen ausgeschlossen.

Auch Rechtsgeschäfte unterliegen der Einzelvertretungsmacht der Komplementäre. Das heißt, dass jeder vollhaftende Gesellschafter vollumfänglich und uneingeschränkt Rechtshandlungen im Namen der Kommanditgesellschaft ausführen darf. Abweichungen – wie beispielsweise eine Gesamtvertretung – sind vertraglich möglich, insofern alle Gesellschafter dem zustimmen. Nur bei Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes hinausgehen, musst du dich auch als Komplementär mit deinen Mitgesellschaftern absprechen. Hier dürfen auch die Kommanditisten mitbestimmen und von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Da die Geschäftsführungsbefugnis und die Vertretungsvollmacht den einzelnen Komplementären viel Entscheidungsfreiraum bieten, darf jeder Gesellschafter – egal ob Vollhafter oder Teilhafter – jederzeit persönlich Informationen über die Angelegenheiten der Gesellschaft beziehen, die Handelsbücher einsehen oder sich eine Bilanz aus den Gesellschaftspapieren erstellen. So kann sichergestellt werden, dass keiner der Gesellschafter hinter dem Rücken der anderen agiert und Uneinigkeiten persönlich angesprochen werden.

Finanzierung, Gewinn- & Verlustverteilung

Die Finanzierung deiner Unternehmung liegt ganz in deinem Ermessen, du kannst also theoretisch komplett auf ein Startkapital verzichten. Es wird jedoch angeraten, über gewisse Rücklagen zu verfügen und einen Finanzierungsplan aufzustellen, um bei bösen Überraschungen entsprechend finanziell gewappnet zu sein.

Im Gegensatz zur OHG erfolgt die Gewinnverteilung bei einer KG nicht grundsätzlich zu 4 Prozent des Kapitalanteils plus Mehrgewinn nach Köpfen, der Mehrgewinn wird stattdessen entsprechend der gesetzlichen Regelungen „im angemessenen Verhältnis“ verteilt. Dies gilt ebenfalls für die Verlustverteilung. Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollten eindeutige Regelungen im Gesellschaftervertrag vorab festgelegt werden.

Zudem werden Gewinnanteile grundsätzlich dem Kapitalkonto gutgeschrieben, bis sie der im Handelsregister eingetragenen Einlage entsprechen. Alle darüberhinausgehenden Gewinne werden als Verbindlichkeiten der KG gegenüber ihren Kommanditisten angesehen und außerhalb des Kapitalkontos entweder gutgeschrieben oder direkt ausgezahlt.

Rechte der Kommanditisten: Widerspruch, Kontrolle, Gewinn & Co

Die Rechte der teilhaftenden Gesellschafter sichern trotz scherpunktmäßiger Verteilung des Haftungsrisikos auf die Komplementäre deine Position in der KG ab: Das Widerspruchsrecht kommt bei für das Unternehmen außergewöhnlichen Handlungen zum Tragen… das Kontrollrecht bewirkt, dass du über alle Angelegenheiten informiert bist… Gewinne werden angemessen verteilt und du besitzt dieselben Kündigungsrechte wie ein Komplementär auch.

Rechte der Kommanditisten im Überblick:

  • Widerspruchsrecht
    • Bei betriebsungewöhnlichen Handlungen
  • Kontrollrecht
    • Bei Gesellschaftsangelegenheiten
  • Gewinnanteil
    • 4 % seines Kapitalanteils
    • Mehrgewinn im angemessenen Verhältnis
  • Kündigungsrecht
    • 6 Monate Frist auf den Schluss eines Geschäftsjahres

Pflichten der Kommanditisten: Pflichteinlage, Haftung & Verlust

Als Kommanditist kannst du in vielen Fällen keine eigenen Entscheidungen treffen und bist im Alltagsgeschäft auf die Führung der geschäftsführenden Vollhafter angewiesen. Doch gerade in Haftungsfragen und hinsichtlich der Kapitaleinlage ist es wichtig, dass du neben deinen Rechten auch mit deinen Pflichten als Teilhafter einer Kommandite bestens vertraut bist.

Pflichten der Kommanditisten im Überblick:

  • Kapitaleinlage
    • Pflichteinlage kann von Haftungssumme abweichen
  • Haftung vor Registrierung
    • Unbeschränkt
    • Unmittelbar
    • Solidarisch
  • Haftung nach Registrierung
    • Bis eingetragene Einlage (Haftsumme)
  • Verlustanteil
    • Im angemessenen Verhältnis

Vorteile: Handlungsflexibilität, Kapitalwachstum, Haftungsrisiko nach Wahl

Nach Vorstellung der typischen Merkmale einer Kommanditgesellschaft hast du sicherlich schon erkannt, welche Vorteile diese Rechtsform für dich bietet: Die Gründung ist relativ unkompliziert und Startkapital brauchst du auch nicht. Du kannst im Team aktiv werden, und als Komplementär deine Eigenständigkeit erhalten oder aber als Kommanditist das Alltagsgeschäft von andere ohne Umsatzbeschränkung bewirtschaften lassen. Dadurch bietet sich dir in beiden Fällen eine attraktive Handlungsflexibilität zu verhältnismäßig geringen Kosten.

Darüber hinaus erfährst du als Kommanditist Rückendeckung durch deinen bzw. deine vollhaftenden Mitgründer: Ihr trefft alle außergewöhnlichen Entscheidungen gemeinsam, während die Komplementäre das maßgebliche Haftungsrisiko solidarisch tragen. Durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten kann die Kapitalgrundlage zudem einfach und schnell erhöht werden, weshalb die Banken einer KG hinsichtlich der Vergabe von Krediten meist überaus positiv gestimmt sind.

  • Schnelle und unkomplizierte Gründung
  • Flexibles Stammkapital
  • Attraktive Handlungsflexibilität im Team
  • Keine Umsatzbeschränkung
  • Teamentscheidungen bei außergewöhnlichen Geschäften
  • Solidarische Haftung der Komplementäre
  • Geringes Haftungsrisiko für Kommanditisten
  • Schnelles und einfaches Kapitalwachstum
  • Hohe Kreditwürdigkeit

Nachteile: Volles Risiko für Komplementäre, Registrierungspflicht und HGB

Die Nachteile, welche die Gründung einer KG mit sich bringen kann, sind ebenfalls schnell lokalisiert: Zum einen hast du keine hundertprozentige Entscheidungsgewalt und musst dir mit deinem Gesellschafterstab in Sonderfällen einig sein. Dennoch musst du im Zweifelsfall uneingeschränkt und vollumfänglich haften – auch privat! -, selbst, wenn du die Verluste nicht zu verantworten hattest. Dazu kommt, dass die Kommanditisten sich als Teilhafter auch nur bis zur Höhe der jeweiligen Haftsumme an den Gesellschaftsschulden beteiligen. Zum dritten bist du als KG zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet und unterliegst nicht länger nur dem BGB. Nicht zuletzt: Da der Erfolg einer Kommandite maßgeblich an die Teamfähigkeit und Kooperation der einzelnen Gesellschafter gebunden ist, können interne Streitigkeiten oder schwerwiegende Vertrauensbrüche eine Auflösung der Gesellschaft nach sich ziehen und Nachfolgeregelungen müssen im Gesellschaftervertrag ausdrücklich festgehalten werden.

  • Zustimmungsgebot im Sonderfall
  • Volle Haftung (inkl. Privatvermögen) für Komplementäre
  • Verlustbeteiligung der Kommanditisten nur bis Haftsumme
  • Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister
  • Gültigkeit des HGB
  • Gefährdung des Fortbestandes durch Unstimmigkeiten im Team
  • Fixierung der Nachfolgeregelungen im Gesellschaftervertrag

Auswertung: Aktiv & Passiv mit Teamgeist zum Ziel

Nach Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile ergibt sich: Eine Kommandite bietet vielfältige Möglichkeiten, sich direkt oder indirekt an einem Unternehmen zu beteiligen. Sie ist daher sowohl für Charaktere geeignet, die gerne selbst entscheiden und für ihre Ziele bereit sind, ein gewisses Risiko in Kauf zu nehmen… als auch für diejenigen, die das unternehmerische Risiko scheuen und ohne großen Eigenaufwand einen Kapitalwachstum erstreben. Gemeinsame Voraussetzung: Um bei einer KG mitzumischen, solltest du teamfähig sein und die Meinungen und Ratschläge von anderen respektieren und annehmen können.

Immobilien KG: Vermögensverwaltung, Familienpool & Co

Du findest die Idee einer Kommanditgesellschaft gar nicht schlecht und fragst dich nun, wie du deine Personengesellschaft mit der Immobilienwirtschaft kombinieren kannst? Von Immobilienmaklern bis vermögensverwaltende Gesellschaften und Familienpools. Alle wesentlichen Informationen zu Immobilien OHG, Immobilien GbR und Immobilien KG für dich im Kurzüberblick.

Kleiner Tipp: Achte bei Erwerb und/oder Bewirtschaftung von Immobilien darauf, dass alle Einzelheiten eindeutig im Gesellschaftervertrag festgehalten werden. Aufgrund des Prinzips der solidarischen, unbeschränkten und unmittelbaren Haftung solltest du auch darauf achten, dass deine geschäftsführenden Mitgesellschafter Personen mit vergleichbarer Bonität sind – andernfalls könnte es Schwierigkeiten bei der Finanzierung und Kreditwürdigkeit geben.

Variante 1: Immobilienmakler mit Gewerbeerlaubnis

Wenn du dich als Immobilienmakler selbstständig machen möchtest, ist das gar nicht mal so einfach. Der Beruf des Immobilienmaklers unterliegt nämlich der Gewerbepflicht und zählt nicht zu den freien Berufen. Das heißt: Um dieser Tätigkeit nachgehen zu können, musst du zuerst beim Gewerbeamt einen Antrag auf Erlaubniserteilung stellen und auf positives Licht hoffen. Die behördliche Erlaubnis ist von Gesetzes wegen her vorgeschrieben, um vorab beispielsweise deine Zuverlässigkeit nachweislich beurteilen zu können.

Immobilienmakler OHG, GbR & KG

Auch Personengesellschaften können als Immobilienmakler tätig werden. Ohne eine eigene Rechtspersönlichkeit müssen OHGs, GbRs und KGs allerdings für jeden einzelnen geschäftsführenden Gesellschafter eine behördliche Erlaubnis erwirken. Neben dem Antragsformular auf Erlaubniserteilung müssen zudem weitere Unterlagen eingereicht werden. Hierzu gehören:

  • Ein polizeiliches Führungszeugnis – auf Antrag beim Einwohnermeldeamt erhältlich;
  • Ein Auszug aus dem Gewerbezentral-Register – auf Antrag beim Ordnungsamt erhältlich;
  • Eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung – auf Antrag beim Finanzamt erhältlich;
  • Eine Bescheinigung über nicht laufende Insolvenzverfahren – auf Antrag beim Amtsgericht erhältlich;
  • Eine Bescheinigung über fehlende Einträge im Schuldnerverzeichnis – auf Antrag beim Amtsgericht erhältlich.

Auf freiwilliger Basis kann zudem ein Sachkundenachweis erbracht werden.

Variante 2: Vermögensverwaltende Personengesellschaft

Wenn du im Bereich der Überschusseinkünfte tätig werden möchtest – sprich: Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachten oder sonstigen Einkünften beziehen möchtest -, könnte eine vermögensverwaltende Personengesellschaft genau das Richtige für dich sein. Hierbei kannst du typischerweise entweder die Rechtsform einer GbR nutzen oder auf im HGB geregelte Handelsgesellschaften wie die OHG oder KG zurückgreifen. Mischformen wie die GmbH & Co. KG sind grundsätzlich auch denkbar, bedeuten aber weitere Regulierungen und Erfordernisse.

Beteiligung, Mitspracherecht & Steuervorteile

Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft macht dann Sinn, wenn mehrere Immobilien Investoren ihren Immobilienbesitz gemeinsam verwalten möchten. Auch der Aspekt der Nachfolgesicherung im Erbfall ist hierbei interessant. Der Gesellschaftervertrag legt fest, wie viel Mitspracherecht die einzelnen Gesellschafter haben- Hierbei wird oft nach Anteilen entschieden, doch auch Gesellschafter mit geringer Beteiligung können sich ein dominierendes Stimmrecht erschließen – beispielsweise, wenn sie über enormes Fachwissen, Professionalität oder Erfahrungswert verfügen.

Steuervorteil eines solchen Arrangements? Die vermögenswirksame Personengesellschaft ist nicht gleichzusetzen mit dem Steuerobjekt: Jeder Gesellschafter wird einzeln besteuert und alle Ertragssteuern sowie Steuern aus Erbgang, Verkauf oder unentgeltlichen Übertragungen von Gesellschaftsanteilen müssen von jedem Gesellschafter steuerlich einzeln ausgewiesen werden.

Vermögensverwaltende Familiengesellschaft / Familienpool

Gerade die Kommanditgesellschaft eignet sich hervorragend für die Verwaltung von Familienvermögen. Die familieninterne Verwaltung des gemeinsamen Immobilienbestands – der sogenannte Familienpool – ist deshalb von Vorteil, da die so erzielten Einkünfte nicht als Gewerbeeinkünfte betrachtet werden, sondern als Privateinkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Somit entfällt die Gewerbesteuer komplett und auch die gebührenpflichtige Anmeldung beim Gewerbeamt hat sich erledigt. Bei Kapitalgesellschaften zählen Immobilien hingegen zum Betriebsvermögen und unterliegen als solche der Gewerbesteuerpflicht.

Zudem wird die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ohne Gewerbesteuerpflicht vermieden und du kannst dein Geld arbeiten lassen, ohne, dass es als Beitragszahlung der IHK zufließen würde. Weitere Steuern lassen sich sparen, wenn die Immobilie für mindestens zehn Jahre im Unternehmensbesitz gehalten wird, denn dann wird die Veräußerung nicht länger mit der Einkommensteuer besteuert.

Kleiner Tipp: Durch die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten können sich des Weiteren auch minderjährige Familienmitglieder an der Familiengesellschaft beteiligen, während die Eltern als Komplementäre das volle Risiko tragen und demnach auch alle gewöhnlichen Geschäftsentscheidungen treffen.

Steuern für KG-Gesellschafter: ESt, USt & KSt

Als KG-Gesellschafter musst du dir über wenige Steuerarten ernsthaft Gedanken machen, denn ohne die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb fällt die Gewerbesteuer für dich weg. Es erfolgt allerdings eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Gewinne, welche die Grundlage für die Einkommensteuerveranlagung der KG-Gesellschafter bildet. Gewinnanteile werden demnach als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewertet. Das Steuerrecht sieht vor, dass zusätzlich zur Einkommensteuer eines jeden Gesellschafters – bzw. der Körperschaftsteuer einer jeden juristischen Person – zudem weitere Abgaben zur Umsatzsteuer abgeleistet werden müssen, insofern die Kommandite nicht nur steuerfreie Umsätze ausführt.

Welche Steuern du bei einer Immobilienaktiengesellschaft erwarten kannst, erfährst du hier:

Kommanditgesellschaft – Für wen lohnt es sich?

Wenn du gerne in einem vertrauten Team agierst und dabei keine großartigen bürokratischen Hürden überwinden magst, kannst du als Kommandite schnell und einfach durchstarten. Du kannst vorab selbst entscheiden, ob du als Komplementär geschäftsführend tätig werden und damit auch das volle Risiko tragen möchtest oder dich lieber als Kommanditist zurücklehnst, während du dein Geld für dich arbeiten lässt. Große Entscheidungsfreiheit versus Kapitalwachstum mit Haftungsbeschränkung – eine KG ist vor allem für Existenzgründer sinnvoll, die bereit sind große unternehmerische Verantwortung zu übernehmen oder einen netten Zuverdienst anstreben, ohne maßgeblich am Unternehmen mitarbeiten zu müssen.

Immobilienwirtschaftlich lohnt sich eine KG besonders für Anfänger, die ihr Kapital lieber direkt in die Immobilienverwaltung investieren oder mit Immobilien makeln möchten, anstatt das Grundkapital für eine Kapitalgesellschaft zu legen. Für Familien bietet sich mit der Kommanditgesellschaft eine attraktive Unternehmensrechtsform, um den gemeinsamen Immobilienbestand kostengünstig und unkompliziert verwalten zu können. Ein weiteres Plus: Auch minderjährige Kinder können als Kommanditisten in den Familienpool eingebunden werden.

Haftungsbeschränkung, ja oder nein? KG & GmbH & Co KG im Vergleich

Viele angehende Existenzgründer stehen vor der Frage, ob sie eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen möchten oder doch lieber eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG). Die beiden Unternehmensrechtsformen sind sich in vielerlei Hinsicht sehr ähnlich – ein bedeutsamer Unterschied liegt allerdings in der Haftungsfrage. Bei einer Kommandite übernimmt der Komplementär das volle Risiko und haftet geschäftlich wie privat. Bei einer GmbH und Co KG sieht es anders aus: Hier ist der Komplementär keine natürliche Person, sondern eine GmbH, also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dadurch bleibt sein Privatvermögen unberührt und der Komplementär wird nur geschäftlich in Haftung genommen.

Mehr zur GmbH & Co KG erfährst du hier:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG)

Kostenlos lernen: Firma gründen & Rechtsformen

Neben der Kommanditgesellschaft (KG) gibt es noch ein paar andere, alternative Typen von Unternehmen, die für dich als Gründer*in interessant sein könnten! Du willst noch mehr über die Unternehmensgründung lernen? Lerne mehr über Stammkapital, Steuern und die einzelnen Vorteile und Nachteile der unterschiedlichen Arten von Unternehmen.

Hier findest du die alle Rechtsformen, die als Gründer*in in Deutschland wählen kannst und eine Anleitung mit Checkliste:

  1. Rechtsformen: Liste
  2. Firma gründen: Ablauf, Kosten und Übersicht

Rechtsformen: Liste

Rechtsformen – Welchen Arten einer Firma gibt es? Wenn du deine erste Firma gründen willst, dann ist die Wahl der idealen Rechtsform einer der ersten Schritte im Ablauf der Firmengründung. Ob spezielle Immobilienfirma oder Gründung eines Startups, hier habe ich alle Unternehmenstypen in Deutschland für dich zusammengefasst.

Unternehmenstypen im Detail:

Firma gründen: Ablauf, Kosten und Checkliste

Firma gründen (Immobilien) – Du willst deine erste Firma gründen? Voraussetzungen für dich als Gründer*in, Stammkapital, Gesellschafterverträge, Kosten für die Gründung, Rechtsformen und Checklisten. Das hört sich für Anfänger kompliziert an, ist aber eigentlich ganz einfach. Der Ablauf einer Firmengründung ist in der Regel relativ gleich. Die Gründung habe ich hier einmal im einfachen Schritten, für dich zusammengefasst. Lerne, wie du ein eigenes Unternehmen gründest. Nach dem großen Ratgeber zu allen Rechtsformen bzw. Unternehmenstypen, heute ein ausführlicher Blick auf die Gründung einer (Immobilien) Firma für Beginner.