GmbH & Co OHG – Gründung, Geschäftsführung, Haftung & Co
GmbH & Co OHG – Die GmbH & Co OHG ist eine deutsche Rechtsform, welche die Unternehmensrechtsform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kombiniert. Dadurch greifen die größten Vorteile beider Rechtsformen – die für die OHG typische unkomplizierte Gründung sowie Gleichstellung aller Gesellschafter plus die Haftungsbeschränkung der GmbH – ineinander und ermöglichen eine innovative, neue Gestaltungsform für Existenzgründer. Du willst deine eigene (Immobilien) Firma gründen? Hier findest du alle Unternehmenstypen und Rechtsformen in Deutschland.
GmbH & Co OHG – Gründung, Finanzierung, Haftung & Co
Die Offene Handelsgesellschaft – kurz: OHG – zählt zu den sogenannten vollständigen Gesellschaften und unterliegt als Personengesellschaft dem Handelsgesetzbuch (HGB). Der Gründungsprozess verläuft bei dieser Unternehmensrechtsform recht unkompliziert, da sie formlos gegründet werden kann und ein Minimum von nur zwei Gründungsmitgliedern erforderlich ist. Sie kann sowohl von natürlichen Personen als auch juristischen Personen gegründet werden. Eine Maximalzahl zulässiger Gesellschafter ist gesetzlich nicht festgelegt.
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Tritt der persönlich haftende Hauptgesellschafter einer OHG als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf oder haften in der Gesellschaft insgesamt keine natürlichen, sondern ausschließlich juristische Personen, wird eine sogenannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Offene Handelsgesellschaft – kurz: GmbH & Co OHG – gebildet. Aber Vorsicht: Während die GmbH Kraft Rechtsform eine juristische Person darstellt, besitzt eine GmbH & Co OHG keine eigene Rechtspersönlichkeit und gilt immer als Personengesellschaft!
Weitere typische Personengesellschaften:
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG)
Gründung & Firmierung
Für die Gründung einer GmbH & Co OHG bedarf es mindestens zwei Personen, wobei zumindest einer der beiden in Gestalt einer GmbH auftritt. Ein häufiges Szenario sieht beide Gründungsmitglieder als Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich für ein gemeinsames Projekt zu einer GmbH & Co OHG zusammenschließen. In jedem Fall treten alle juristischen Personen der Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafter auf.
Wenn du komplett bei null anfängst, musst du zur Vorbereitung erst einmal eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Dafür brauchst du kurz und knapp: Eine natürliche oder juristische Person als Unternehmensgründer; eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID); die Anmeldebestätigung vom Gewerbeamt; den Gesellschaftervertrag aka Satzung nebst notarieller Beurkundung; 25.000 Euro Stammkapital; und schließlich die Eintragung im Handelsregister.
Wie der Gründungsprozess einer GmbH im Einzelnen funktioniert, erfährst du hier:
- Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Du hast deine GmbH erfolgreich gegründet? Dann kannst du im nächsten Schritt nun die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Offene Handelsgesellschaft gründen. Da es sich bei der GmbH & Co OHG um ein separates Unternehmen handelt, brauchst du wiederum eine Steuer-ID und musst die Gesellschaft beim Gewerbeamt anmelden. Da einer der Gesellschafter eine GmbH ist, wird im Gegensatz zur herkömmlichen OHG zudem laut GmbHG ein Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro gefordert. Die Feststellung einer Satzung ist ebenfalls Pflicht und natürlich braucht deine Gesellschaft noch eine passende Firma inklusive Firmenzusatz „GmbH & Co OHG“.
Geschäftsführung & Vertretungsmacht
Insofern im Gesellschaftervertrag keine anderweitige Regelung festgestellt worden ist, besitzt jeder Gesellschafter einer GmbH & Co OHG die Vertretungsmacht im Außenverhältnis. Es ist möglich, innerhalb der Satzung eine Gesamtvertretung zu vereinbaren – und diese ins Handelsregister einzutragen – oder aber einzelnen Gesellschaftern die Befugnis zur Vertretung zu entziehen. Diese Beschränkung gilt allerdings nur im Innenverhältnis und ist Dritten gegenüber unwirksam, da diese die Vertretungsbefugnis der einzelnen Gesellschafter nicht einsehen können.
Selbiges gilt für die Geschäftsführungsbefugnis: Grundsätzlich dürfen – und sollen – alle Gesellschafter geschäftsführend tätig werden. Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) sind möglich, werden im Außenverhältnis jedoch nur wirksam, wenn ein entsprechender Vermerk im Handelsregister eingetragen wurde und die Information somit für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Fehlt ein entsprechender Eintrag im Handelsregister, ist ein Geschäft selbst dann wirksam, wenn der Gesellschafter im Innenverhältnis von der Geschäftsführung ausgeschlossen wurde.
Gesetzesauszug – § 114 HGB:
(1) Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet.
(2) Ist im Gesellschaftsvertrage die Geschäftsführung einem Gesellschafter oder mehreren Gesellschaftern übertragen, so sind die übrigen Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Geschäftsbriefe – Angebote, Bestellscheine, Rechnungen & Co
Im Geschäftsverkehr ist die GmbH & Co OHG an eine bestimmte Präsentation gebunden. So müssen auf allen Geschäftsbriefen – wie bei der herkömmlichen OHG auch – Angaben zum Rechtsformzusatz, dem Gesellschaftssitz, dem zuständigen Registergericht sowie der Handelsregisternummer getätigt werden. Da es sich bei den Gesellschaftern um juristische Personen handelt, muss eine GmbH & Co OHG zusätzlich die Firmen der Gesellschafter nebst Rechtsformzusatz angeben und weiter deren Handelsregisternummer, das zuständiges Registergericht und den Gesellschaftssitz der Firmen. Auch die vollständigen Namen aller Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder – sowie gegebenenfalls der Vor- und Zuname des Aufsichtsratsvorsitzenden – müssen auf allen Geschäftsbriefen aufgeführt werden.
Zu den Geschäftsbriefen gehören alle schriftlichen Mitteilungen einer Gesellschaft, die konkret an einen oder mehrere Empfänger adressiert sind, wie zum Beispiel Bestellscheine, angefragte Angebote, Rechnungen und Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen. Allgemeine Werbeschriften und Postwurfsendungen hingegen sind der Form nach keine Geschäftsbriefe und müssen dementsprechend keine der oben genannten Angaben enthalten.
Gewinnausschüttung, Verlustbeteiligung & Haftung
Bei der Gewinnverteilung und Verlustbeteiligung kommen entweder die gesetzlichen Grundlagen zum Tragen oder aber es wurden entsprechende Vorgaben in der Satzung verankert. Gewinne werden grundsätzlich zu 4 Prozent des Kapitalanteils plus Mehrgewinn „nach Köpfen“ verteilt. Auch die Verlustbeteiligung erfolgt „nach Köpfen“.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Offene Handelsgesellschaft haftet als Unternehmen mit ihrem Geschäftsvermögen. Zusätzlich haften die einzelnen Gesellschafter – wie bei der OHG auch – unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, das heißt: Gläubiger können die Gesellschafter nicht nur unabhängig vom Verursacher direkt angehen, sondern im Zweifelsfall auch Haftungsansprüche über das Gesellschaftsvermögen hinaus erheben, nämlich auf das Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter.
Treten Gesellschafter einer GmbH & Co OHG hingegen in Gestalt einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf, haften sie als juristische Personen ausschließlich in Höhe der Stammeinlage der GmbH. Die Haftungsbeschränkung als juristische Person ist eine der vorteilhaften Besonderheiten dieser Unternehmensrechtsform.
Steuerpflicht der GmbH & Co OHG Gesellschafter – GewSt, USt & ESt / KSt
Wie alle anderen Unternehmensrechtsformen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Offene Handelsgesellschaft grundsätzlich zu Steuerabgaben verpflichtet. Für Gewerbebetriebe ab einem Jahresertrag von mehr als 24.500 Euro greift die Gewerbesteuerpflicht und grundsätzlich für alle Gesellschaften die Umsatzsteuerpflicht, insofern die GmbH & Co OHG nicht nur steuerfreie Umsätze ausführt.
Darüber hinaus unterliegen Personengesellschaften gemeinhin dem Transparenzprinzip, welches besagt, dass aufgrund der Einkommensteuerpflicht der einzelnen Gesellschafter die Entrichtung der Einkommensteuer für die Gesellschaft insgesamt überflüssig ist. Auch die ausgeschütteten Gewinne werden in der Einkommensteuererklärung der Gesellschafter als Einkünfte aus Gewerbebetrieben versteuert. Hierbei wird allerdings von natürlichen Personen ausgegangen. Gewinneinkünfte für juristische Personen unterliegen im Gegenzug der Körperschaftsteuer.
Steuern für Unternehmen, alle in einer Liste:
GmbH & Co OHG – Für wen lohnt sie sich?
Bedeutsamer Vorteil einer GmbH & Co OHG ist fraglos die Haftungsbeschränkung auf das Geschäftsvermögen der GmbH als persönlich haftender Gesellschafter. Somit können Unternehmensgründer gleichgestellt im Team schnell und einfach durchstarten und riskieren nicht direkt die Existenz ihrer Gesellschaft, wenn sich eine Investition als nachteilig entpuppt. Im Gegensatz zur GmbH & Co KG steht die gleichberechtigte Zusammenarbeit der Gesellschafter hier besonders im Vordergrund und starke Hierarchien entsprechend der Kommandite werden vermieden.
Also für wen ist die GmbH & Co OHG geeignet? Diese Rechtsform lohnt sich für Existenzgründer, die ihr Handelsgewerbe als Personengesellschaft ausrichten möchten, ohne auf die besonderen Haftungsbeschränkungen einer GmbH verzichten zu müssen. Eine GmbH & Co OHG ist ebenfalls denkbar als vermögensverwaltende Gesellschaft sowie für Familienunternehmen.
Alternativen zur GmbH & Co OHG: Rechtsformen in Deutschland
Rechtsformen – Welchen Arten einer Firma gibt es? Wenn du deine erste Firma gründen willst, dann ist die Wahl der idealen Rechtsform einer der ersten Schritte im Ablauf der Firmengründung. Ob spezielle Immobilienfirma oder Gründung eines Startups, hier habe ich alle Unternehmenstypen in Deutschland für dich zusammengefasst.
Unternehmenstypen im Detail:
- Einzelunternehmen
- Eingetragener Kaufmann / Eingetragene Kauffrau (e. K.)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Unternehmergesellschaft (UG)
- GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Immobilien GmbH / Vermögensverwaltende GmbH
- Aktiengesellschaft (AG)
- Immobilienaktiengesellschaft (REIT-AG)
- Societas Europaea (SE)
- Stiftung / Familienstiftung