Offene Handelsgesellschaft (OHG): Gründen, Haftung, Rechtsform, Geschäftsführung, Steuern
Offene Handelsgesellschaft (OHG) - Die Offene Handelsgesellschaft ist eine deutsche Rechtsform, die von zwei oder mehr Personen gegründet und von mindestens einem Gesellschafter geführt wird. Wie der Name bereits andeutet, ist sie primär auf das Handelsgewerbe ausgerichtet und unterliegt damit im rechtlichen Sinne dem Handelsgesetzbuch (HGB). Zurück zu allen: Rechtsformen.
Offene Handelsgesellschaft: Gründung, Vorteile und Nachteile
Im Nachfolgenden erfährst du alles Wesentliche, was du zur Gründung einer OHG wissen musst. Wie wird man Gesellschafter einer OHG? Was sind die Unterschiede zwischen unvollständigen und vollständigen Gesellschaften? Welche Vorteile gibt es? Welche Nachteile gibt es? Wie gründe ich ein Unternehmen? Was ist eine Firma? Welche Steuern gibt es in Deutschland für eine OHG? Auf all diese Fragen und mehr erhältst du eine Antwort - einfach und schnell erklärt. Dazu alles Wissenswerte ganz konkret zu Steuern und dem Immobilienhandel.
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Wenn du die Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft in Betracht ziehst, musst du zuallererst über den Gründungsprozess Bescheid wissen: Wer kann wann zu wie vielen was genau gründen... welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten gibt es zwischen den verschiedenen Unternehmensrechtsformen? Ebenso wichtig ist es, die Vorteile und Nachteile einer OHG zu kennen: Von Gewinnverteilung bis Steuern sparen - die sieben wichtigsten Gründungskriterien für dich im Überblick.
Welche Gründungskriterien gibt es?
- Anzahl der Gesellschafter
- Geschäftsführung
- Gründung
- Firmierung
- Finanzierung
- Haftung
- Gewinnverteilung
Lerne hier alles Wichtige darüber! Außerdem findest du hier alle deutschen Unternehmenstypen und Rechtsformen., sowie Tipps zum Firma gründen, auch im Spezial-Fall Immobilien GmbH, Familienstiftung & Co.
Personengesellschaft OHG: Geschäftsführung nach HGB
In der Unternehmerwelt gibt es viele verschiedene Unternehmensformen, zwischen denen du auswählen kannst. Sie werden grob in zwei Kategorien eingeteilt, nämlich die Einzelunternehmung und die Gesellschaften, welche wiederum in unvollständige Gesellschaften - hierzu zählen stille Gesellschaften und BGB-Gesellschaften - und vollständige Gesellschaften - Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und einige mehr - gegliedert werden.
Die Offene Handelsgesellschaft - kurz: OHG - zählt zu den sogenannten vollständigen Gesellschaften und unterliegt im Gegensatz zu den unvollständigen Gesellschaften nicht dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sondern dem Handelsgesetzbuch (HGB). Als Personengesellschaft ist die OHG eine unkomplizierte Unternehmensrechtsform, da sie formlos gegründet werden kann und ein Minimum von nur zwei Gründungsmitgliedern erforderlich ist.
Weitere typische Personengesellschaften:
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Offene Handelsgesellschaft (GmbH & Co OHG)
Gründungsprozess der OHG: Von Gesellschafterzahl bis Gewinnverteilung
Du möchtest eine OHG gründen? Kein Problem! Der Gründungsprozess einer Offenen Handelsgesellschaft ist ziemlich einfach: Zum einen brauchst du mindestens eine weitere Person, um eine OHG gründen zu können. Alternativ bist du bereits Mitgründer einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und ihr habt euch entschieden, die unvollständige Gesellschaft in eine Offene Handelsgesellschaft umzuwandeln. Zum anderen reicht ein formloser Gesellschaftervertrag, insofern keine Grundstücke in die Gesellschaft eingebracht werden.
OHG Gründung ab 2 Personen: Steuer-ID, Handelsregister, Firma
Die Gründung einer OHG erfordert mindestens zwei natürliche - oder auch juristische - Personen. Eine Maximalzahl zulässiger Gesellschafter ist gesetzlich nicht festgelegt. Das Innenverhältnis bestimmt den Beginn der Gesellschaft als das zwischen den Gesellschaftern vertraglich vereinbarte Datum. Im Außenverhältnis jedoch wird die Entstehung der OHG auf das erste Tätigwerden im Namen des Unternehmens datiert, spätestens also mit der verbindlichen Eintragung ins Handelsregister. Die Registrierung kostet dich im Schnitt etwa 200 bis 300 Euro und wird in der Regel von einem Notar vorgenommen. Bei deinem zuständigen Finanzamt erhältst du vorab eine Steueridentifikationsnummer - kurz: Steuer-ID. Die Anmeldung der OHG wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von circa 10 bis 65 Euro vom Gewerbeamt durchgeführt. Nur im Falle von eingebrachten Grundstücken fallen weitere Kosten für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrags an.
Da du als OHG-Gesellschafter im Handelsregister eingetragen bist, kannst du im Gegensatz zum GbR-Gesellschafter oder Einzelunternehmer offiziell firmieren. Das heißt: Dein Unternehmen verfügt über eine Firma, also einen offiziellen Namen, den du zusammen mit den anderen Gesellschaftern frei gestalten kannst. Egal, ob Personenfirma, Sachfirma, Phantasiefirma oder gemischte Firma... Solange der Name im Sinne des Irreführungsverbots erfolgt und das Suffix "OHG" aufweist, ist fast alles erlaubt.
Einzelgeschäftsführung, Absprachen & Prokura
Es ist zwar nach Absprache möglich, eine OHG mit einigen oder allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu führen, für gewöhnlich sind jedoch alle Gesellschafter einzelgeschäftsführungsbefugt und treffen ihre Entscheidungen grundsätzlich allein. Diese Befugnis zur Einzelgeschäftsführung gilt für alle betriebsgewöhnlichen Handlungen wie den Einkauf und Verkauf, Personaleinstellungen, Wechselakzeptierungen und einige mehr.
Auch für Rechtsgeschäfte gilt die Einzelvertretungsmacht. Das heißt, dass jeder Gesellschafter vollumfänglich und uneingeschränkt Rechtshandlungen im Namen der Offenen Handelsgesellschaft ausführen darf. Abweichungen - wie beispielsweise eine Gesamtvertretung - sind vertraglich möglich, insofern alle Gesellschafter dem zustimmen. Nur bei außergewöhnlichen Rechtsgeschäften musst du dich mit deinen Mitgesellschaftern absprechen. Dies ist beispielsweise der Fall bei der Aufnahme eines stillen Gesellschafters, doch auch der Kauf bzw. Verkauf von Grundstücken erfordert die vorherige Zustimmung aller Gesellschafter. Darüber hinaus dürfen die geschäftsführenden Gesellschafter einen Prokuristen nur gemeinsam bestellen - zum Widerruf der Prokura wiederum ist jeder einzeln berechtigt.
Da die Einzelgeschäftsführungsbefugnis und die Einzelvertretungsvollmacht den einzelnen Gesellschaftern viel Entscheidungsfreiraum bieten, darf jeder Gesellschafter jederzeit persönlich Informationen über die Angelegenheiten der Gesellschaft beziehen, die Handelsbücher einsehen oder sich eine Bilanz aus den Gesellschaftspapieren erstellen. So kann sichergestellt werden, dass keiner der Gesellschafter hinter dem Rücken der anderen agiert und Uneinigkeiten persönlich angesprochen werden.
Finanzierung, Haftung & Gewinnverteilung
Die Finanzierung liegt ganz in deinem Ermessen, du kannst also theoretisch komplett auf ein Startkapital verzichten. Es wird jedoch angeraten, über gewisse Rücklagen zu verfügen und einen Finanzierungsplan aufzustellen, um bei bösen Überraschungen entsprechend finanziell gewappnet zu sein. Das Unternehmensrisiko tragen alle Gesellschafter gemeinschaftlich und haften dabei geschäftlich wie privat. Wenn also etwas schiefläuft und die OHG in Zahlungsverzug und finanzielle Nöte gerät, musst du - auch bei Fehlentscheidungen durch deine(n) Mitgesellschafter - uneingeschränkt mit deinem Privatvermögen geradestehen.
Im Gegensatz zur GbR erfolgt die Gewinnverteilung bei einer OHG nicht zu gleichen Teilen, sondern in Abhängigkeit zum Wert der geleisteten Einlage. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen erhält jeder Gesellschafter 4 Prozent seines Kapitalanteils - Einlagen und Entnahmen angerechnet - und nur der übrige Mehrgewinn wird tatsächlich nach Köpfen verteilt. Abweichende Regelungen können im Gesellschaftervertrag festgehalten werden.
Rechte der Gesellschafter: Kapitalentnahme, Kontrolle, Kündigung & Co
Die Rechte der Gesellschafter sichern trotz gemeinschaftlichem Haftungsrisiko deine Position in der OHG ab: Die Einzelgeschäftsbefugnis gilt nur in einem gewissen, betriebsgewöhnlichen Rahmen... das Kontrollrecht bewirkt, dass du über alle Angelegenheiten informiert bist... Einlagen und Entnahmen werden fair verrechnet und selbst bei Verlusten kannst du dir einen Teil deiner Kapitaleinlage sichern.
Rechte der Gesellschafter im Überblick:
- Einzelgeschäftsführungsbefugnis
- Bei betriebsgewöhnlichen Handlungen
- Bei Widerruf einer Prokura
- Zustimmungsgebot
- Bei außergewöhnlichen Rechtshandlungen
- Bei Bestellung eines Prokuristen
- Einzelvertretungsmacht
- Für alle Rechtsgeschäfte
- Kontrollrecht
- Bei Gesellschaftsangelegenheiten
- Ersatz von Aufwendungen
- Bei Aufwendungen aus Privatmitteln
- Kapitalentnahme
- 4 % deines Kapitalanteils (verlustunabhängig)
- Gewinnanteil
- 4 % deines Kapitalanteils
- Mehrgewinn nach Köpfen
- Kündigungsrecht
- 6 Monate Frist auf den Schluss eines Geschäftsjahres
- Liquidationsanteil
- Entsprechend deines Kapitalanteils
Pflichten der Gesellschafter: Wettbewerbsverbot, Verlust & Haftung
Als OHG-Gesellschafter kannst du in vielen Fällen ähnlich wie ein Einzelunternehmer eigene Entscheidungen treffen und bist im Alltagsgeschäft nicht auf die Zustimmung deiner Mitgesellschafter angewiesen. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen du um die Zustimmung der anderen nicht drum herumkommst. Deshalb ist es wichtig, dass du neben deinen Rechten auch mit deinen Pflichten als Gesellschafter bestens vertraut bist: Die Pflichten der Gesellschafter sichern vor allem die OHG selbst.
Pflichten der Gesellschafter im Überblick:
- Kapitaleinlage
- Bareinlage
- Sachwerte
- Rechtswerte
- Wettbewerbsverbot
- Geschäfte im gleichen Handelszweig
- Persönliche Haftung an gleichartigen Gesellschaften
- Verlustanteil
- Nach Köpfen
- Haftung
- Unbeschränkt
- Unmittelbar
- Solidarisch
Vorteile: Kein Stammkapital, hohe Kreditwürdigkeit, solidarische Haftung
Nach Vorstellung der typischen Merkmale einer Offenen Handelsgesellschaft hast du sicherlich schon erkannt, welche Vorteile diese Rechtsform für dich bietet: Die Gründung ist relativ unkompliziert und Startkapital brauchst du auch nicht. Du kannst im Team aktiv werden, ohne deine Eigenständigkeit zu verlieren oder umsatzbeschränkt wirtschaften zu müssen und erfährst trotzdem Rückendeckung durch deinen bzw. deine Mitgründer: Ihr trefft alle außergewöhnlichen Entscheidungen gemeinsam, tragt das Haftungsrisiko solidarisch und erhaltet dadurch eine gute Kreditwürdigkeit gegenüber Banken und anderen Finanzinstituten. Die Gewinnverteilung erfolgt prozentual zu deinem Kapitalanteil und nur der Mehrgewinn wird nach Köpfen verteilt. So werden die größeren Einleger für ihre Finanzierung und das damit verbundene Risiko fair entlohnt.
- Schnelle und unkomplizierte Gründung
- Flexibles Stammkapital
- Keine Umsatzbeschränkung
- Hohe Kreditwürdigkeit
- Gewinnaufteilung nach Kapitalanteil und Mehrgewinn nach Köpfen
- Haftungsrisiko im Team
Nachteile: Vollhaftung, Registrierungspflicht & HGB
Die Nachteile, welche die Gründung einer OHG mit sich bringen kann, sind ebenfalls schnell lokalisiert: Zum einen hast du keine hundertprozentige Entscheidungsgewalt und musst dir mit deinem Gesellschafterstab in Sonderfällen einig sein. Dennoch musst du im Zweifelsfall uneingeschränkt und vollumfänglich haften - auch privat! -, selbst, wenn du die Verluste nicht zu verantworten hattest. Zum dritten bist du als OHG zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet und unterliegst nicht länger nur dem BGB. Nicht zuletzt: Da der Erfolg einer OHG maßgeblich an die Teamfähigkeit und Kooperation der einzelnen Gesellschafter gebunden ist, können interne Streitigkeiten oder schwerwiegende Vertrauensbrüche eine Auflösung der Gesellschaft nach sich ziehen.
- Zustimmungsgebot im Sonderfall
- Volle Haftung (inkl. Privatvermögen)
- Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister
- Gültigkeit des HGB
- Gefährdung des Fortbestandes durch Unstimmigkeiten im Team
Auswertung: Handeln & Haften solidarisch im Team
Nach Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile ergibt sich: Wenn du gerne in einem kleinen und vertrauten Team agierst, um gemeinschaftlich Handel zu betreiben, und dabei keine großartigen bürokratischen Hürden überwinden magst, kannst du als OHG schnell und einfach durchstarten. Gewinne werden fair aufgeteilt und Verluste gemeinschaftlich getragen, sodass Geschäfte mit überschaubarem Risiko sich besonders als Zielsetzung eignen. Zudem ist eine OHG für Existenzgründer sinnvoll, die nicht über das nötige Stammkapital für eine Kapitalgesellschaft verfügen und/oder die Umsatzbeschränkung einer GbR aufhebeln möchten.
Immobilien OHG: Formwechsel, Vermögensverwaltung & Co
Du findest die Idee einer Offenen Handelsgesellschaft gar nicht schlecht und fragst dich nun, wie du deine Personengesellschaft mit der Immobilienwirtschaft kombinieren kannst? Von Formwechsel Tricks und privaten Einlagen in Kapitalgesellschaften bis hin zu Immobilienmaklern und vermögensverwaltenden Gesellschaften. Alle wesentlichen Informationen zu Immobilien OHG, Immobilien GbR und Immobilien KG für dich im Kurzüberblick.
Kleiner Tipp: Achte bei Erwerb und/oder Bewirtschaftung von Immobilien darauf, dass alle Einzelheiten eindeutig im Gesellschaftervertrag festgehalten werden. Aufgrund des Prinzips der solidarischen, unbeschränkten und unmittelbaren Haftung solltest du auch darauf achten, dass deine geschäftsführenden Mitgesellschafter Personen mit vergleichbarer Bonität sind - andernfalls könnte es Schwierigkeiten bei der Finanzierung und Kreditwürdigkeit geben.
Variante 1: Steuern sparen durch Formwechsel Trick
Du möchtest als Privatperson dein Grundstück in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine andere Kapitalgesellschaft einbringen, aber die Steuerabgaben sind dir zu hoch? Dann solltest du die Einbringung deiner Immobilie in eine Personengesellschaft in Betracht ziehen. Der Vorteil: Eingetragene Personengesellschaften lassen sich anhand eines Formwechsels unkompliziert in Kapitalgesellschaften umwandeln und die Grunderwerbsteuer kannst du dir sparen!
Formwechsel zur eingetragenen Personengesellschaft
Natürlich kannst du auch zuerst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen und deine Immobilie als hundertprozentige Beteiligung in 100 Prozent GbR-Anteile umwandeln. Der nächste Schritt wäre dann wiederum der Formwechsel zur OHG mit Eintragung ins Handelsregister - dadurch wird die GbR zu einer vollständigen Gesellschaft und vor allem auch zu einer eingetragenen Personengesellschaft, was die Grundvoraussetzung für die Umwandlung in eine GmbH darstellt. So oder so: Du brauchst für die Gründung eine weitere Person, die ohne Selbstbeteiligung vorübergehend mit ins Unternehmen einsteigt.
Formwechsel zur Kapitalgesellschaft nach 5 Jahren
Der Formwechsel zur GmbH ist im Sinne der Rechtsträgeridentität wiederum steuerfrei, sodass du von der Grunderwerbsteuer befreit bleibst und deine Privatimmobilie dennoch in eine Kapitalgesellschaft einbringen kannst. Du musst lediglich warten, bis die fünf Jahre Sperrfrist abgelaufen sind, denn andernfalls werden gemäß Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) rückwirkend doch noch Steuern fällig. Wenn alles sauber von Statten geht, bist du so immer noch zu 100 Prozent Eigentümer und dein Mitgründer kann problemlos aus der GmbH ausscheiden.
Variante 2: Immobilienmakler mit Gewerbeerlaubnis
Wenn du dich als Immobilienmakler selbstständig machen möchtest, ist das gar nicht mal so einfach. Der Beruf des Immobilienmaklers unterliegt nämlich der Gewerbepflicht und zählt nicht zu den freien Berufen. Das heißt: Um dieser Tätigkeit nachgehen zu können, musst du zuerst beim Gewerbeamt einen Antrag auf Erlaubniserteilung stellen und auf positives Licht hoffen. Die behördliche Erlaubnis ist von Gesetzes wegen her vorgeschrieben, um vorab beispielsweise deine Zuverlässigkeit nachweislich beurteilen zu können.
Immobilienmakler OHG, GbR & KG
Auch Personengesellschaften können als Immobilienmakler tätig werden. Ohne eine eigene Rechtspersönlichkeit müssen OHGs, GbRs und KGs allerdings für jeden einzelnen geschäftsführenden Gesellschafter eine behördliche Erlaubnis erwirken. Neben dem Antragsformular auf Erlaubniserteilung müssen zudem weitere Unterlagen eingereicht werden. Hierzu gehören:
- Ein polizeiliches Führungszeugnis - auf Antrag beim Einwohnermeldeamt erhältlich;
- Ein Auszug aus dem Gewerbezentral-Register - auf Antrag beim Ordnungsamt erhältlich;
- Eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung - auf Antrag beim Finanzamt erhältlich;
- Eine Bescheinigung über nicht laufende Insolvenzverfahren - auf Antrag beim Amtsgericht erhältlich;
- Eine Bescheinigung über fehlende Einträge im Schuldnerverzeichnis - auf Antrag beim Amtsgericht erhältlich.
Auf freiwilliger Basis kann zudem ein Sachkundenachweis erbracht werden.
Variante 3: Vermögensverwaltende Personengesellschaft
Wenn du im Bereich der Überschusseinkünfte tätig werden möchtest - sprich: Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachten oder sonstigen Einkünften beziehen möchtest -, könnte eine vermögensverwaltende Personengesellschaft genau das Richtige für dich sein. Hierbei kannst du typischerweise entweder die Rechtsform einer GbR nutzen oder auf im HGB geregelte Handelsgesellschaften wie die OHG oder KG zurückgreifen. Mischformen wie die GmbH & Co. KG sind grundsätzlich auch denkbar, bedeuten aber weitere Regulierungen und Erfordernisse.
Beteiligung, Mitspracherecht & Steuervorteile
Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft macht dann Sinn, wenn mehrere Immobilien Investoren ihren Immobilienbesitz gemeinsam verwalten möchten. Auch der Aspekt der Nachfolgesicherung im Erbfall ist hierbei interessant. Der Gesellschaftervertrag legt fest, wie viel Mitspracherecht die einzelnen Gesellschafter haben- Hierbei wird oft nach Anteilen entschieden, doch auch Gesellschafter mit geringer Beteiligung können sich ein dominierendes Stimmrecht erschließen - beispielsweise, wenn sie über enormes Fachwissen, Professionalität oder Erfahrungswert verfügen.
Steuervorteil eines solchen Arrangements? Die vermögenswirksame Personengesellschaft ist nicht gleichzusetzen mit dem Steuerobjekt: Jeder Gesellschafter wird einzeln besteuert und alle Ertragssteuern sowie Steuern aus Erbgang, Verkauf oder unentgeltlichen Übertragungen von Gesellschaftsanteilen müssen von jedem Gesellschafter steuerlich einzeln ausgewiesen werden.
Steuern für OHG-Gesellschafter: ESt, USt, GewSt & KSt
Als OHG-Gesellschafter musst du über einige Steuerarten Bescheid wissen, denn mit Gründung deines Unternehmens beziehst du Einkünfte aus deinem Gewerbebetrieb und musst diese selbstverständlich auch versteuern. Das Steuerrecht sieht vor, dass zusätzlich zur Einkommensteuer eines jeden Gesellschafters - bzw. der Körperschaftsteuer einer jeden juristischen Person - weitere Abgaben zur Umsatzsteuer abgeleistet werden müssen, insofern die OHG nicht nur steuerfreie Umsätze ausführt. Für Gewerbebetriebe über 24.500 Euro Jahresertrag ist zudem die Gewerbesteuer fällig.
Welche Steuern du bei einer Immobilienaktiengesellschaft erwarten kannst, erfährst du hier:
Fazit: Offene Handelsgesellschaft - Für wen lohnt es sich?
Wenn du bereit bist, dich mit anderen vertrauenswürdigen Personen zusammenzutun, um schnell und unkompliziert in die Selbstständigkeit zu starten, brauchst du keine enormen finanziellen Rücklagen und zahlst zudem verhältnismäßig wenig Steuern auf deine Gewinne. Eine OHG eignet sich daher bestens für junge Existenzgründer mit Zukunftsorientierung, die ihr Leben in die eigene Hand nehmen möchten, von Selbstverwirklichung nicht nur träumen und nicht warten wollen, bis sie ein entsprechendes Startkapital zusammengespart haben.
Immobilienwirtschaftlich lohnt sich eine OHG besonders für Anfänger, die ihr Kapital lieber direkt in die Immobilienverwaltung investieren oder mit Immobilien makeln möchten, anstatt das Grundkapital für eine Kapitalgesellschaft zu legen. Für BGB-Gesellschafter bedeutet eine OHG oftmals den nächsten Schritt in Richtung Unternehmenserfolg - allein schon, um das Haftungsrisiko zu senken. Ab einer gewissen Umsatzgröße solltet ihr allerdings überlegen, euer Handelsgewerbe in eine GmbH umzuwandeln oder als Sacheinlage in eine bestehende GmbH einzubringen.
Haftungsbeschränkung, ja oder nein? OHG & GmbH & Co OHG im Vergleich
Einige angehende Existenzgründer fragen sich, ob die Gründung einer Offene Handelsgesellschaft (OHG) wirklich zu ihren Zukunftsplänen passt oder vielleicht doch besser eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Offene Handelsgesellschaft (GmbH & Co OHG). Zwischen den beiden Personengesellschaften gibt es viele Übereinstimmungen - ein bedeutsamer Unterschied liegt allerdings in der Haftungsfrage. Bei der herkömmlichen OHG teilen sich alle Gesellschafter das volle Risiko und haften gesamtschuldnerisch, also geschäftlich wie privat. Bei einer GmbH und Co OHG sieht es anders aus: Hier ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sondern eine GmbH, also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dadurch bleibt sein Privatvermögen unberührt und der Gesellschafter wird nur geschäftlich in Haftung genommen.
Mehr zur GmbH & Co OHG erfährst du hier:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Offene Handelsgesellschaft (GmbH & Co OHG)
Handelsgewerbe statt Kleingewerbe: OHG & GbR im Vergleich
Viele angehende Existenzgründer stehen vor der Frage, ob sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen möchten oder doch lieber eine Offene Handelsgesellschaft (OHG). Die beiden Unternehmensrechtsformen sind sich in vielerlei Hinsicht sehr ähnlich - der Hintergrund, also die Motivation zur Gründung, gibt am einfachsten Aufschluss darüber, welche Rechtsform besser zu deinen unternehmerischen Zielen passt. Möchtest du ein Kleingewerbe führen und erwartest überschaubare Umsätze? Dann bist du mit der GbR auf der sicheren Seite. Möchtest du explizit ein Handelsgewerbe führen und keine Umsatzbeschränkung? Dann passt die OHG besser!
Mehr zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfährst du hier:
Kostenlos lernen: Firma gründen & Rechtsformen
Neben der Offene Handelsgesellschaft (OHG) gibt es noch ein paar andere, alternative Typen von Unternehmen, die für dich als Gründer*in interessant sein könnten! Du willst noch mehr über die Unternehmensgründung lernen? Lerne mehr über Stammkapital, Steuern und die einzelnen Vorteile und Nachteile der unterschiedlichen Arten von Unternehmen.
Hier findest du die alle Rechtsformen, die als Gründer*in in Deutschland wählen kannst und eine Anleitung mit Checkliste:
- Rechtsformen: Liste
- Firma gründen: Ablauf, Kosten und Übersicht
Rechtsformen: Liste
Rechtsformen - Welchen Arten einer Firma gibt es? Wenn du deine erste Firma gründen willst, dann ist die Wahl der idealen Rechtsform einer der ersten Schritte im Ablauf der Firmengründung. Ob spezielle Immobilienfirma oder Gründung eines Startups, hier habe ich alle Unternehmenstypen in Deutschland für dich zusammengefasst.
Unternehmenstypen im Detail:
- Einzelunternehmen
- Eingetragener Kaufmann / Eingetragene Kauffrau (e. K.)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Unternehmergesellschaft (UG)
- GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Immobilien GmbH / Vermögensverwaltende GmbH
- Aktiengesellschaft (AG)
- Immobilienaktiengesellschaft (REIT-AG)
- Societas Europaea (SE)
- Stiftung / Familienstiftung
Firma gründen: Ablauf, Kosten und Checkliste
Firma gründen (Immobilien) - Du willst deine erste Firma gründen? Voraussetzungen für dich als Gründer*in, Stammkapital, Gesellschafterverträge, Kosten für die Gründung, Rechtsformen und Checklisten. Das hört sich für Anfänger kompliziert an, ist aber eigentlich ganz einfach. Der Ablauf einer Firmengründung ist in der Regel relativ gleich. Die Gründung habe ich hier einmal im einfachen Schritten, für dich zusammengefasst. Lerne, wie du ein eigenes Unternehmen gründest. Nach dem großen Ratgeber zu allen Rechtsformen bzw. Unternehmenstypen, heute ein ausführlicher Blick auf die Gründung einer (Immobilien) Firma für Beginner.