Wertgutachten: Wohnung, Haus & Mehrfamilienhaus – Immobilienbewertung

Wertgutachten – Wer erstellt Wertgutachten für Immobilien? Was kostet ein Gutachter für Hausschätzung? Was kostet ein Gutachter Altbau? Es gibt viele Fragen zu beantworten, die beste Antwort ist ein Experte an Ihrer Seite für die Immobilienbewertung.

Wertgutachten: Vorgaben, Sachverständige und Markt

Sofern gesetzliche Vorgaben nicht zur Bestellung eines Sachverständigen zwingen, erhalten Sie mit einer Immobilienbewertung eine realistische Bewertung Ihres Objekts im regionalen und überregionalen Markt. Zeitnah und präzise erstellen wir die Wertermittlung zu Grundstücken, Wohn- und Gewerbeobjekten.

Soll das Wertgutachten jedoch bei Gericht vorgelegt werden, wie beispielsweise bei einer Scheidung, sind kostenpflichtige Sachverständige hinzuziehen. Vor Ort wird das Wohn- oder Mietobjekt in Augenschein genommen. In der Regel werden sowohl eine schriftliche und eine digitale Kopie des Gutachtens ausgestellt.

Dieses behördlich anerkannte Verkehrswertgutachten hat seinen Preis. Grundsätzlich hängt das Gutacherhonorar vom erwarteten Verkehrswert der Immobilie sowie vom Aufwand für das Erstellen des Gutachtens ab.

Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Das Gutachterhonorar richtet sich allerdings noch immer häufig nach der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI) von 2002. Diese ist zwar seit 2009 nicht mehr bindend, doch besteht seitdem keine feste Regelung für Gutachten und Wertermittlungen.

Honorar grundsätzlich frei aushandelbar

Damit können Sie das Honorar mit dem Immobiliengutachter grundsätzlich frei aushandeln. Bevor Sie einen Gutachter beauftragen, sollten Sie mehrere Angebote einholen. Gerne stehen wir Ihnen bei der Auswahl und Beauftragung eines Gutachters aus Ihrer Region zur Seite.

Gemäß einer Richtlinie des Bundesverband Sachverständiger (B.V.S. Sachverständiger) werden die Honorare für Gutachtertätigkeiten auf Berechnungsgrundlage des Immobilienwertes ermittelt. Hinzu kommen weitere Besonderheiten der Immobilie, wie etwa Wohn- und Erbbaurechte sowie Wegerechte.

Gutachtergebühren: Immobilienwert gibt den Preis vor

Wird die Immobilie mit 300.000 Euro bewertet, beträgt das Gutachterhonorar nach den Richtlinien des B.V.S. Sachverständige 1.800 Euro. Da zusätzlich ein Wegerecht beurteilt wurde, kann ein Aufschlag von 20 Prozent = 360 Euro in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für den Gutachter belaufen sich somit auf insgesamt 2.160 Euro.

Verrechnung mit Makler Provision

Arbeiten Sie beim Verkauf der Wohnung oder des Hauses mit Experten zusammen, erstellen sie im ersten Schritt eine kostenlose Bewertung für Ihre Immobilie.

Diese erste Wertschätzung kann Ihnen als Grundlage dienen, um sich für oder gegen einen Verkauf zu entscheiden. Nach der Erstentscheidung kann nach Bedarf jederzeit ein offizielles Wertgutachten eines vereidigten Sachverständigen eingeholt werden.

Die entstehenden Kosten deckt Ihr Bewertungspartner im Verkaufsfall durch die Maklergebühren ab.

Die ermittelte optimale Preisspanne für Ihr Objekt bezieht sich direkt auf Ihre Region und die Lage auf dem regionalen Immobilienmarkt. Die Bewertung von Immobilien Experten ermöglicht die optimale Platzierung Ihrer Immobilie deutschlandweit.

Beschränken Sie sich nicht auf lokale Immobilienmakler

Ohne finanzielle Verpflichtungen erhalten Sie eine professionelle Bewertung durch Immobilienmakler, mit denen Sie im Anschluss für den Verkauf Kooperieren. Experten sind markterfahren und kennen die Preise der Vergleichsobjekte in Ihrer Nähe Wohnhäusern.

Auch für unbebaute Grundstücke kann der Vergleichswert ermittelt werden. Beim Vergleischwertverfahren werden lediglich Objekte in ähnlichen Lagen und mit vergleichbarem Zuschnitt berücksichtigt. Die in die Wertermittlung eingehenden Immobilien sollten aus unmittelbarer Nähe des Wohnobjektes stammen.

Das Vergleichswertverfahren gilt als besonders wirklichkeitsnah. Es wird sehr häufig bei der Wertermittlung von Grundstücken angewendet, denn die Lagen sind regional relativ gut vergleichbar.

Wertermittlung beim Immobilienverkauf

Alle wichtigen Informationen zur Wertermittlung beim Immobilienverkauf für Sie zusammengefasst: Immobilie bewerten.

Ertragswertverfahren: Aufteilung Verkehrs- & Gebäudeertragswert

Das Ertragswertverfahren teilt das Objekt in den Verkehrswert des Bodens und den Gebäudeertragswert auf.

Bodenwertverzinsungsbetrag = 7 Prozent * 100.000 Euro = 7.000 Euro

Gebäudeertragswert = 5.600 Euro * 12,50 (Vervielfältiger) = 70.000 Euro

Dazu gehören Mieteinnahmen, Instandhaltungskosten und Kosten zur Bewirtschaftung von Grundstück und Gebäude. Gegenübergestellt werden demnach der Mietertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten und dem Bodenwert inklusive seiner Verzinsung.

Sachwertverfahren: Wert für den Neuaufbau einer Immobilie

Die Berechnung ermittelt zunächst mit dem Bodenrichtwert den Verkehrswert des Bodens, danach wird der Gebäudesachwert addiert.

Der Gebäudesachwert ergibt sich aus den Gebäudeherstellungskosten abzüglich eventueller Altersminderungen. Bodensachwert (Vekehrswert des Bodens) und Gebäudesachwert werden addiert und mit einem Sachwertfaktor multipliziert.

Sachwert = (100.000 Euro + 150.000 Euro) * 0,5 = 125.000 Euro

Die Berechnung des Sachwertfaktors erfolgt in Abhängigkeit vom Gebäudetyp, dem vorläufigen Sachwert sowie dem Bodenrichtwert. Der so ermittelte Gesamt-Sachwert gibt an, welche finanziellen Mittel für einen Neuaufbau der Immobilie aufzuwenden wären.

Vergleichswertverfahren: Vergleich ähnlicher Immobilien

Das Vergleichswertverfahren vergleicht Ihre Immobilie mit ähnlichen Objekten. Zur Anwendung kommt es insbesondere beim Immobilienverkauf von Eigentumswohnungen und Wohnhäusern. Auch für unbebaute Grundstücke kann der Vergleichswert ermittelt werden.

Quadratmeterpreis des Vergleichsobjektes = 300.000 Euro / 100 qm = 3.000 Euro pro qm

Kaufpreis der zu bewertenden Immobilie = 3.000 Euro * 200 qm = 600.000 Euro

Beim Vergleich werden lediglich Objekte in ähnlichen Lagen und mit vergleichbarem Zuschnitt berücksichtigt. Die in die Wertermittlung eingehenden Immobilien sollten aus unmittelbarer Nähe des Wohnobjektes stammen. Das Vergleichswertverfahren gilt als besonders wirklichkeitsnah. Es wird sehr häufig bei der Wertermittlung von Grundstücken angewendet, denn die Lagen sind regional relativ gut vergleichbar.